Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

beginnen“202  müssen.  War  also  die  Übergangszeit  insgesamt  „nur  von  einem  begrenzten
  Wert“203?
Jedenfalls  fällt  die  Bilanz  sehr  uneinheitlich  aus.  Die  noch  aus  der  Zeit  der  Diskussion
  des  Europäischen  Statuts  stammende  Forderung  nach  gleichartigen  Wirtschaftsbeziehungen
  mit  Deutschland  und  Frankreich  konnte  nicht  erfüllt  werden.  An  deren
Stelle  trat  die  praktisch  vollständige  Eingliederung  in  die  bundesdeutsche  Wirtschaftsordnung.
  Allerdings  konnten  -  wenn  auch  nur  zeitlich  befristet  -  immerhin
gewisse  Sonderregelungen  für  die  saarländisch-französischen  Beziehungen  fixiert
werden,  deren  ökonomische  Bedeutung  für  die  Saarwirtschaft  anfangs  sehr  hoch  war,
im  Verlauf  der  Zeit  jedoch  stark  an  Bedeutung  verlor.  Dem  entsprachen  gewisse
Vorteile  und  Vergünstigungen  im  neuen,  bundesdeutschen  nationalen  Rahmen,  die
allerdings  ebenfalls  zeitlich  befristet  waren.  Überwiegend  negative  Bedeutung  kommt
auch  den  während  der  Übergangszeit  durchgeführten  einseitigen  nationalen  Maßnahmen
  Frankreichs  und  Deutschlands  zu.  Eine  „Immunisierung“  der  Region  gegenüber
  solchen  nationalen  Sonderentwicklungen  kann  für  die  Übergangszeit  nicht
festgestellt  werden.  Andererseits  sind  auch  eine  Reihe  von  unzweifelhaft  positiven
Einflüssen  während  der  Übergangszeit  zu  nennen:  Die  Verbesserung  der  Kapitalausstattung
  des  Industriegebietes  beispielsweise,  aber  auch  die  Möglichkeit  der  Partizipation
  an  nationalen  Sonderkonjunkturen  wirkten  regionalwirtschaftlich  günstig.
Allerdings  sind  die  meisten  der  in  diesem  Zusammenhang  zu  nennenden  Punkte  nicht
zwanghaft  mit  der  Einrichtung  einer  Übergangszeit  verbunden.  Das  Kreditprogramm
der  Kreditanstalt  für  Wiederaufbau  oder  auch  die  Investitionshilfen  hätten  z.B.
genauso  gut  auch  ohne  ein  eigenes  Sonderregime  vergeben  werden  können.  Zudem
ergaben  sich  bereits  auf  der  Ebene  der  Einzelmaßnahmen  eine  Reihe  von  Unzulänglichkeiten
  und  Widersprüchen,  die  teilweise  -  wie  z.B.  in  der  Frage  der  zollfreien  Importe
  und  der  französischen  Währungsmaßnahmen  -  zu  einer  gegenseitigen  Aufhebung
  von  finanziell  sehr  umfangreichen  Initiativen  führten.  Obwohl  die  Übergangszeit
  als  politisches  und  ökonomisches  Sonderregime  also  ungewöhnliche  Kompetenzen
  und  Handlungsmöglichkeiten  bot,  kann  sie  kaum  als  ein  wirksames  Instrument
  zur  geordneten  Eingliederung  des  Saarlandes  in  die  Bundesrepublik  bezeichnet
  werden.
Allerdings  bedeutete  der  Übergang  die  Notwendigkeit  einer  weitreichenden  Umformung
  der  gegebenen  Verhältnisse.  Sei  es  die  Reorganisation  des  Bergbaus  im  Saarland,
  die  Modernisierung  der  Eisen-  und  Stahlindustrie,  die  Neuordnung  der  Sozialpolitik,
  die  Einführung  der  DM  oder  die  Schaffung  neuer  Arbeitsplätze  -  praktisch
alle  Bereiche  öffentlichen  Lebens  waren  einem  verstärkten  Anpassungs-  und  Veränderungsdruck
  ausgesetzt.  Dabei  traten  aber  Grundprobleme  in  den  Vordergrund,
die  die  Politik  im  Saarland  teilweise  schon  seit  Jahren  bestimmt  hatten.  Diesbezüglich
verstärkte  sich  die  Tendenz,  auf  bestehende  Konzepte  zurückzugreifen.  In  scharfem

202  IHK  des  Saarlandes  (Hg.),  Wirtschaft,  S.  207.
203  Seyler,  Übergangszeit,  S.  489.
            
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