beginnen“202 müssen. War also die Übergangszeit insgesamt „nur von einem begrenzten
Wert“203?
Jedenfalls fällt die Bilanz sehr uneinheitlich aus. Die noch aus der Zeit der Diskussion
des Europäischen Statuts stammende Forderung nach gleichartigen Wirtschaftsbeziehungen
mit Deutschland und Frankreich konnte nicht erfüllt werden. An deren
Stelle trat die praktisch vollständige Eingliederung in die bundesdeutsche Wirtschaftsordnung.
Allerdings konnten - wenn auch nur zeitlich befristet - immerhin
gewisse Sonderregelungen für die saarländisch-französischen Beziehungen fixiert
werden, deren ökonomische Bedeutung für die Saarwirtschaft anfangs sehr hoch war,
im Verlauf der Zeit jedoch stark an Bedeutung verlor. Dem entsprachen gewisse
Vorteile und Vergünstigungen im neuen, bundesdeutschen nationalen Rahmen, die
allerdings ebenfalls zeitlich befristet waren. Überwiegend negative Bedeutung kommt
auch den während der Übergangszeit durchgeführten einseitigen nationalen Maßnahmen
Frankreichs und Deutschlands zu. Eine „Immunisierung“ der Region gegenüber
solchen nationalen Sonderentwicklungen kann für die Übergangszeit nicht
festgestellt werden. Andererseits sind auch eine Reihe von unzweifelhaft positiven
Einflüssen während der Übergangszeit zu nennen: Die Verbesserung der Kapitalausstattung
des Industriegebietes beispielsweise, aber auch die Möglichkeit der Partizipation
an nationalen Sonderkonjunkturen wirkten regionalwirtschaftlich günstig.
Allerdings sind die meisten der in diesem Zusammenhang zu nennenden Punkte nicht
zwanghaft mit der Einrichtung einer Übergangszeit verbunden. Das Kreditprogramm
der Kreditanstalt für Wiederaufbau oder auch die Investitionshilfen hätten z.B.
genauso gut auch ohne ein eigenes Sonderregime vergeben werden können. Zudem
ergaben sich bereits auf der Ebene der Einzelmaßnahmen eine Reihe von Unzulänglichkeiten
und Widersprüchen, die teilweise - wie z.B. in der Frage der zollfreien Importe
und der französischen Währungsmaßnahmen - zu einer gegenseitigen Aufhebung
von finanziell sehr umfangreichen Initiativen führten. Obwohl die Übergangszeit
als politisches und ökonomisches Sonderregime also ungewöhnliche Kompetenzen
und Handlungsmöglichkeiten bot, kann sie kaum als ein wirksames Instrument
zur geordneten Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik bezeichnet
werden.
Allerdings bedeutete der Übergang die Notwendigkeit einer weitreichenden Umformung
der gegebenen Verhältnisse. Sei es die Reorganisation des Bergbaus im Saarland,
die Modernisierung der Eisen- und Stahlindustrie, die Neuordnung der Sozialpolitik,
die Einführung der DM oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze - praktisch
alle Bereiche öffentlichen Lebens waren einem verstärkten Anpassungs- und Veränderungsdruck
ausgesetzt. Dabei traten aber Grundprobleme in den Vordergrund,
die die Politik im Saarland teilweise schon seit Jahren bestimmt hatten. Diesbezüglich
verstärkte sich die Tendenz, auf bestehende Konzepte zurückzugreifen. In scharfem
202 IHK des Saarlandes (Hg.), Wirtschaft, S. 207.
203 Seyler, Übergangszeit, S. 489.