rechnen; dadurch sei eine Personalreduzierung von ca. 20.000 Arbeitsplätzen zu
bewältigen, die durch die natürliche Fluktuation sowie Pensionierungen abgewickelt
werden sollte. Das Kabinett sanktionierte diese Vorgehensweise als Grundlinie der
weiteren Entwicklungspolitik der Saarbergwerke und sagte die notwendige politische
Unterstützung zu.183
Ingesamt kennzeichnete Hoffnung auf Entspannung die Landespolitik in den ersten
Monaten nach der Eingliederung: Nicht nur, daß die Regierungsmitglieder sich nach
der „außergewöhnlichen Inanspruchnahme durch die Amtsgeschäfte“ bei der Vorbereitung
der Eingliederung ohnehin allesamt urlaubsreif fühlten,184 auch die problemlose
Einführung der degressiven Absatzhilfen zugunsten der Saarwirtschaft18"
sowie die Abwicklung der Eingliederung selber186 zeigten deutliche Züge einer
Normalisierung. Unsicherheiten rief vor allem der kurzfristige Anstieg der Preise und
Lebenshaltungskosten im Zusammenhang mit der Währungsumstellung hervor: Hatte
noch Anfang 1959 das Kabinett die Möglichkeit, den inflationären Tendenzen der
Übergangszeit mit einer Teuerungszulage für die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes
zu begegnen,187 war diese Möglichkeit in der zweiten Jahreshälfte nicht mehr
gegeben, obwohl der Innenminister in einer eigens angefertigten Studie den Kaufkraftverlust
im öffentlichen Dienst klar darlegte.188 189 Insbesondere das Ausbleiben der
immer wieder befürchteten dramatischen Übergangsschwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt184
wirkte aber sehr beruhigend. Zudem setzte eine intensive Werbetätigkeit für
die Region ein. ln einer Vielzahl von Publikationen und Broschüren wurde die
183 LASB StK 1722, Kabinettsprotokoll v. 23.9.59.
184 „ln Anbetracht der außergwöhnlichen Inanspruchnahme der Regierungsmitglieder durch die Amtsgeschäfte,
die allein schon im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes in
den Bund in ungewöhnlichem Maße zugenommen haben und kaum noch die aus gesundheitlichen
Gründen erforderliche zeitweilige Ausspannung zuläßt, schließt sich der Ministerrat dem Vorschlag des
Saarländischen Städte- und Gemeindetags an, entsprechend den Bestrebungen des „Kuratoriums Freies
Wochenende“ ein freies Wochenende im Monat zu verbringen, das frei von der Teilnahme an Veranstaltungen
jeglicher Art sein soll, die über den Raum der religiösen Besinnung und der Erholung
hinausgehen.“, LASB StK 1721, Kabinettsprotokoll v. 23.7.59. Bereits im März hatte die Regierung dem
Landtagsdirektor mitteilen lassen, daß eine bestimmte Regierungsvorlage nicht hatte bearbeitet werden
können, „da z. Zt. wegen der Eingliederungsverhandlungen die für eine Überprüfung der Richtlinien im
Sinne des Beschlusses des Landtagsausschusses für Haushalts- und Finanzfragen erforderlichen Referenten
nicht zur Verfügung stehen“, LASB StK 1720, Kabinettsprotokoll v. 18.3.59.
185 Es handelte sich um eine (ursprünglich bis 1962 befristete, später bis 1964 verlängerte) Subvention auf
saarländische Lieferungen nach Deutschland, siehe Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (Hg.),
Wirtschaft, S. 210, sowie Roesler, Rückgliederung, S. 453; die Entscheidung fiel auf Vorschlag des
Bundesfinanzministers noch im April 1959, LASB StK 1720, Kabinettsprotokoll v. 2.4.59.
186 Das Kabinett wurde am 25.6.59 in einer Sondersitzung in Bonn über den Termin informiert; der
Ministerpräsident hatte bereits am Vortag Kenntnis davon erhalten; LASB StK 1721, Kabinettsprotokoll
v. 25.6.59.
t87 LASB StK 1720, Kabinettsprotokoll v. 20.3.59.
188 LASB StK 1721, Kabinettsprotokoll v. 2.9.59.
189 Negative Effekte auf dem Arbeitsmarkt hatten eine der „bedrückendsten Sorgen“ vor der Eingliederung
dargestellt, vgl. Landesbank und Girozentrale Saar (Hg.), Wirtschaftsberichte 1960, Saarbrücken 1960,
H. 1.
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