tätsschwierigkeiten geraten waren. Dieses Problem war offenbar reeht früh nach der
Eingliederung in größerem Umfang aufgetreten, so daß das Kabinett noch im Juli
1959 eigene Richtlinien zur Erteilung von Liquiditätshilfen - Bürgschaften, Krediten
und Zuschüssen - erließ.1 8 Derartige Maßnahmen wurden hauptsächlich zwischen
der Eingliederung und dem Jahr 1962 durchgeführt, wobei die verbürgten Kreditsummen
meistens recht niedrig, nämlich unter 1 Mio. DM lagen. Ein gutes Beispiel für
eine solche Bürgschaft stellt ein Kredit von 600.000 DM zugunsten eines nordsaarländischen
Betriebes dar, der nach Überwindung von Umstellungsschwierigkeiten
durch einen Werksbrand in eine Liquiditätskrise geraten war.* 174 * Viele andere Fälle
betrafen aber Unternehmen, die aus nicht näher erläuterten Gründen eine Erhöhung
ihrer Betriebsmittel benötigten. Eine dritte Gruppe von Bürgschaften wurde zugunsten
von regionalwirtschaftlich besonders „wertvollen“ Unternehmen übernommen.
Dabei konnte es sich um Betriebe handeln, die - wie z.B. ein Unternehmen im nordwestlichen
Saarland - als Teil der weiterverarbeitenden Industrie dem Ziel der „Auflockerung
des saarländischen Industriegefüges“ besonders dienlich sein könnten.180
Politische Aufmerksamkeit fanden auch die Restrukturierungsmaßnahmen im Bergbau.
Nachdem bereits seit dem Jahr 1958 eine lebhafte Diskussion über die Einführung
einer Bergmannsprämie im Saarland - und zwar zum Ausgleich der zu
erwartenden Rekrutierungsprobleme der Saarbergwerke AG - diskutiert wurde181 und
nachdem im Spätsommer 1959 ein alter Kohlevorrangbeschluß wieder aufgegriften
wurde,182 setzte ab Ende September 1959 eine recht intensive Abstimmung mit der
Unternehmenspolitik der Saarbergwerke ein. Im Rahmen einer eigens dafür einberufenen
Kabinettssitzung legte der Vorstand der Saarbergwerke seine Zukunftsplanungen
vor, nach denen binnen drei Jahren der „Betrieb der Saarbergwerke zu
reorganisieren“ sei, so daß man der Konkurrenz des Erdöls ohne größere Verluste
begegnen zu können glaubte. Die Zeitspanne, so der Vortrag der Direktoren Müller
und Hauck weiter, ergebe sich aus den hohen Kosten für die Umstellung auf Heizöl
bei den industriellen Großkunden bzw. aus der Bauzeit der geplanten süddeutschen
Raffinerien. Es sei jedoch - neben der Rationalisierung der Förderung - mit einer
Verringerung der Produktionsziele von 1 7 Mio. t Kohle auf ca. 13 Mio. t pro Jahr zu
1 8 LASB StK 1721, Kabinettsprotokoll v. 8.7.59.
174 LASB StK Kabinettsregistratur, Anlage MW, Kabinettsvorlage Wirtschaftsministerium v. 26.7.62.
180 LASB StK Kabinettsregistratur, Anlage MW, Kabinettsvorlage Wirtschaftsministerium v. 23.1 1.59.
181 Erstmals brachten CSU und SPD im Landtag derartige Gesetzentwürfe ein, vgl. LTDS, 3. WP, Abt. I,
49. Sitzung v. 9.5.58, S. 1450ff. Der Wirtschaftsausschuß forderte kurz darauf die Regierung auf, einen
entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, siehe: LTDS, 3. WP, Abt. 1, 52. Sitzung v. 7.7.58, S. 1572Ü.
Nachdem das Kabinett dem nicht nachgekommen war, legte die SPD Anfang 1959 wiederum einen Antrag
vor, siehe: LTDS, 3. WP, Abt. 1, 58. Sitzung v. 27.1.59, S. 1633 - zwei Tage, bevor diese Frage im
Kabinett erstmals beraten wurde, vgl. LASB StK I 720, Kabinettsprotokoll v. 29.1.59.
182 Das Kabinett beschloß, Zuschüsse zur Errichtung von Gebäuden der öffentlichen Hand nur dann zu
gewähren, wenn deren Heizung mit Kohle oder Kohleprodukten erfolgt, vgl. LASB StK 1721, Kabinettsprotokoll
v. 2.9.59. Dieser Beschluß war bereits am 10.9.58 einmal gefaßt worden und stand sieben Jahre
später zur Disposition, vgl. LASB StK 1736, Kabinettsprotokoll v. 4.5.65.
107