Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

tätsschwierigkeiten  geraten  waren.  Dieses  Problem  war  offenbar  reeht  früh  nach  der
Eingliederung  in  größerem  Umfang  aufgetreten,  so  daß  das  Kabinett  noch  im  Juli
1959  eigene  Richtlinien  zur  Erteilung  von  Liquiditätshilfen  -  Bürgschaften,  Krediten
und  Zuschüssen  -  erließ.1  8  Derartige  Maßnahmen  wurden  hauptsächlich  zwischen
der  Eingliederung  und  dem  Jahr  1962  durchgeführt,  wobei  die  verbürgten  Kreditsummen
  meistens  recht  niedrig,  nämlich  unter  1  Mio.  DM  lagen.  Ein  gutes  Beispiel  für
eine  solche  Bürgschaft  stellt  ein  Kredit  von  600.000  DM  zugunsten  eines  nordsaarländischen
  Betriebes  dar,  der  nach  Überwindung  von  Umstellungsschwierigkeiten
durch  einen  Werksbrand  in  eine  Liquiditätskrise  geraten  war.* 174 *  Viele  andere  Fälle
betrafen  aber  Unternehmen,  die  aus  nicht  näher  erläuterten  Gründen  eine  Erhöhung
ihrer  Betriebsmittel  benötigten.  Eine  dritte  Gruppe  von  Bürgschaften  wurde  zugunsten
  von  regionalwirtschaftlich  besonders  „wertvollen“  Unternehmen  übernommen.
Dabei  konnte  es  sich  um  Betriebe  handeln,  die  -  wie  z.B.  ein  Unternehmen  im  nordwestlichen
  Saarland  -  als  Teil  der  weiterverarbeitenden  Industrie  dem  Ziel  der  „Auflockerung
  des  saarländischen  Industriegefüges“  besonders  dienlich  sein  könnten.180
Politische  Aufmerksamkeit  fanden  auch  die  Restrukturierungsmaßnahmen  im  Bergbau.
  Nachdem  bereits  seit  dem  Jahr  1958  eine  lebhafte  Diskussion  über  die  Einführung
  einer  Bergmannsprämie  im  Saarland  -  und  zwar  zum  Ausgleich  der  zu
erwartenden  Rekrutierungsprobleme  der  Saarbergwerke  AG  -  diskutiert  wurde181  und
nachdem  im  Spätsommer  1959  ein  alter  Kohlevorrangbeschluß  wieder  aufgegriften
wurde,182  setzte  ab  Ende  September  1959  eine  recht  intensive  Abstimmung  mit  der
Unternehmenspolitik  der  Saarbergwerke  ein.  Im  Rahmen  einer  eigens  dafür  einberufenen
  Kabinettssitzung  legte  der  Vorstand  der  Saarbergwerke  seine  Zukunftsplanungen
  vor,  nach  denen  binnen  drei  Jahren  der  „Betrieb  der  Saarbergwerke  zu
reorganisieren“  sei,  so  daß  man  der  Konkurrenz  des  Erdöls  ohne  größere  Verluste
begegnen  zu  können  glaubte.  Die  Zeitspanne,  so  der  Vortrag  der  Direktoren  Müller
und  Hauck  weiter,  ergebe  sich  aus  den  hohen  Kosten  für  die  Umstellung  auf  Heizöl
bei  den  industriellen  Großkunden  bzw.  aus  der  Bauzeit  der  geplanten  süddeutschen
Raffinerien.  Es  sei  jedoch  -  neben  der  Rationalisierung  der  Förderung  -  mit  einer
Verringerung  der  Produktionsziele  von  1  7  Mio.  t  Kohle  auf  ca.  13  Mio.  t  pro  Jahr  zu

1  8  LASB  StK  1721,  Kabinettsprotokoll  v.  8.7.59.
174  LASB  StK  Kabinettsregistratur,  Anlage  MW,  Kabinettsvorlage  Wirtschaftsministerium  v.  26.7.62.
180  LASB  StK  Kabinettsregistratur,  Anlage  MW,  Kabinettsvorlage  Wirtschaftsministerium  v.  23.1  1.59.
181  Erstmals  brachten  CSU  und  SPD  im  Landtag  derartige  Gesetzentwürfe  ein,  vgl.  LTDS,  3.  WP,  Abt.  I,
49.  Sitzung  v.  9.5.58,  S.  1450ff.  Der  Wirtschaftsausschuß  forderte  kurz  darauf  die  Regierung  auf,  einen
entsprechenden  Gesetzentwurf  vorzulegen,  siehe:  LTDS,  3.  WP,  Abt.  1,  52.  Sitzung  v.  7.7.58,  S.  1572Ü.
Nachdem  das  Kabinett  dem  nicht  nachgekommen  war,  legte  die  SPD  Anfang  1959  wiederum  einen  Antrag
vor,  siehe:  LTDS,  3.  WP,  Abt.  1,  58.  Sitzung  v.  27.1.59,  S.  1633  -  zwei  Tage,  bevor  diese  Frage  im
Kabinett  erstmals  beraten  wurde,  vgl.  LASB  StK  I  720,  Kabinettsprotokoll  v.  29.1.59.
182  Das  Kabinett  beschloß,  Zuschüsse  zur  Errichtung  von  Gebäuden  der  öffentlichen  Hand  nur  dann  zu
gewähren,  wenn  deren  Heizung  mit  Kohle  oder  Kohleprodukten  erfolgt,  vgl.  LASB  StK  1721,  Kabinettsprotokoll
  v.  2.9.59.  Dieser  Beschluß  war  bereits  am  10.9.58  einmal  gefaßt  worden  und  stand  sieben  Jahre
später  zur  Disposition,  vgl.  LASB  StK  1736,  Kabinettsprotokoll  v.  4.5.65.

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