Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

differenziertes  Interventions-  und  Steuerungsinstrumentarium  entwickelt,  das  gleichwohl
  weder  als  dirigistisch  noch  programmfixiert  zu  bezeichnen  ist.  Vielmehr  beruhte
die  Wirtschaftsförderungstätigkeit  auf  profunden  Einzelanalysen,  die  stets  in  den
Kontext  allgemeiner  Ziele  der  regionalen  Entwicklung  eingebettet  wurden.  Insgesamt
betrug  die  Summe  der  zwischen  1956  und  1963  vom  Kabinett  erteilten  Bürgschaften
mindestens  30  Mio.  DM,  wahrscheinlich  aber  sehr  viel  mehr.  Die  Bürgschaften
wurden  fast  ausschließlich  zugunsten  kleiner  und  mittlerer  mittelständischer  Unternehmen
  ausgesprochen,  wobei  sich  die  Bürgschaftssummen  meistens  zwischen  0,5
und  2,5  Mio.  DM  beliefen.  Das  Kabinett  bürgte  durchweg  in  den  Fällen,  in  denen
entweder  schnelle  Hilfe  nötig  oder  in  denen  eine  anderweitige  Sicherung  von  notwendigen
  Krediten  nicht  möglich  war.  Besonders  aufschlußreich  sind  diese  Vorgänge,
weil  aus  Anlaß  des  Bürgschaftsantrags  fast  immer  von  Seiten  des  Wirtschaftsministeriums
  umfangreiche  Analysen  des  jeweiligen  Betriebs  angefertigt  wurden,  welche  die
Kabinettsmitglieder  in  die  Lage  versetzen  sollten,  das  mit  der  Bürgschaft  verbundene
Risiko  besser  einzuschätzen.  Zudem  waren  diese  Betriebsanalysen  meistens  mit
grundsätzlichen  Erwägungen  über  die  regionalwirtschaftliche  Bedeutung  des  zu
fördernden  Projektes  verbunden.
Auf  Basis  dieser  Analysen  lassen  sich  die  einzelnen  Maßnahmen  nach  drei  Gruppen
systematisch  voneinander  unterscheiden:  Eine  erste  Gruppe  bildeten  diejenigen
Bürgschaften,  die  erteilt  wurden,  um  politisch  zu  verantwortende  Schwierigkeiten
eines  Betriebs  auszugleichen.  Ein  sehr  interessantes  Beispiel  stellt  dabei  die  Bürgschaft
  zugunsten  eines  Neunkircher  Betriebs  im  Textilbereich  dar.  Diese  wurde  im
Jahr  1956  übernommen,  weil  der  Betrieb  aufgrund  des  politischen  Engagements
seines  Inhabers  bis  zur  Abstimmung  vom  23.  Oktober  1955  zunächst  von  Teilen  der
Kundschaft  gemieden  worden  war  und  weil  danach  diese  Schwierigkeiten  durch  die
im  Osten  des  Saarlandes  besonders  starke  Kundenabwanderung  nach  Deutschland
weiter  verstärkt  wurden.1  5  Ein  ähnlicher  Fall  betraf  ein  Unternehmen  im  Kreis
Homburg,  das  durch  die  mit  der  Eingliederung  in  Kraft  gesetzten  Beschränkungen  im
Warenverkehr  mit  Frankreich  einen  Teil  seiner  Exportmärkte  verloren  hatte.  Konkret
konnten  -  so  die  Analyse  des  Wirtschaftsministeriums  -  nur  noch  40%  des  früheren
Umsatzes  im  Frankreichgeschäft  getätigt  werden.* 176  Jedoch  wurde  durchaus  nicht
jedem  Antrag  dieser  Gruppe  zugestimmt:  Vielmehr  lehnte  das  Kabinett  noch  im  Jahr
1957  ausdrücklich  einen  Verfahrensvorschlag  ab,  nach  dem  „kreditübliche  Maßstäbe“
  bei  der  Entscheidungsfindung  grundsätzlich  nur  insoweit  hätten  angelegt  werden
sollen,  als  „staatspolitische  Ziele“  dadurch  nicht  gefährdet  würden.1
Eine  weitere  Gruppe  von  Maßnahmen  begünstigte  Unternehmen,  die  im  Zuge  der
Entwicklung  seit  1956  -  aus  teilweise  völlig  unterschiedlichen  Gründen  -  in  Liquidirhein-Westfalen,

  Köln  1970.
1  5  LASB  StK  Kabinettsregistratur,  Anlage  MW,  Kabinettsvorlage  Wirtschaftsministerium  v.  2.10.56.
176  LASB  StK  Kabinettsregistratur,  Anlage  MW,  Kabinettsvorlage  Wirtschaftsministerium  v.  2.5.60.
1,7  LASB  StK  1715,  Kabinettsprotokoll  v.  30.4.57.

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