differenziertes Interventions- und Steuerungsinstrumentarium entwickelt, das gleichwohl
weder als dirigistisch noch programmfixiert zu bezeichnen ist. Vielmehr beruhte
die Wirtschaftsförderungstätigkeit auf profunden Einzelanalysen, die stets in den
Kontext allgemeiner Ziele der regionalen Entwicklung eingebettet wurden. Insgesamt
betrug die Summe der zwischen 1956 und 1963 vom Kabinett erteilten Bürgschaften
mindestens 30 Mio. DM, wahrscheinlich aber sehr viel mehr. Die Bürgschaften
wurden fast ausschließlich zugunsten kleiner und mittlerer mittelständischer Unternehmen
ausgesprochen, wobei sich die Bürgschaftssummen meistens zwischen 0,5
und 2,5 Mio. DM beliefen. Das Kabinett bürgte durchweg in den Fällen, in denen
entweder schnelle Hilfe nötig oder in denen eine anderweitige Sicherung von notwendigen
Krediten nicht möglich war. Besonders aufschlußreich sind diese Vorgänge,
weil aus Anlaß des Bürgschaftsantrags fast immer von Seiten des Wirtschaftsministeriums
umfangreiche Analysen des jeweiligen Betriebs angefertigt wurden, welche die
Kabinettsmitglieder in die Lage versetzen sollten, das mit der Bürgschaft verbundene
Risiko besser einzuschätzen. Zudem waren diese Betriebsanalysen meistens mit
grundsätzlichen Erwägungen über die regionalwirtschaftliche Bedeutung des zu
fördernden Projektes verbunden.
Auf Basis dieser Analysen lassen sich die einzelnen Maßnahmen nach drei Gruppen
systematisch voneinander unterscheiden: Eine erste Gruppe bildeten diejenigen
Bürgschaften, die erteilt wurden, um politisch zu verantwortende Schwierigkeiten
eines Betriebs auszugleichen. Ein sehr interessantes Beispiel stellt dabei die Bürgschaft
zugunsten eines Neunkircher Betriebs im Textilbereich dar. Diese wurde im
Jahr 1956 übernommen, weil der Betrieb aufgrund des politischen Engagements
seines Inhabers bis zur Abstimmung vom 23. Oktober 1955 zunächst von Teilen der
Kundschaft gemieden worden war und weil danach diese Schwierigkeiten durch die
im Osten des Saarlandes besonders starke Kundenabwanderung nach Deutschland
weiter verstärkt wurden.1 5 Ein ähnlicher Fall betraf ein Unternehmen im Kreis
Homburg, das durch die mit der Eingliederung in Kraft gesetzten Beschränkungen im
Warenverkehr mit Frankreich einen Teil seiner Exportmärkte verloren hatte. Konkret
konnten - so die Analyse des Wirtschaftsministeriums - nur noch 40% des früheren
Umsatzes im Frankreichgeschäft getätigt werden.* 176 Jedoch wurde durchaus nicht
jedem Antrag dieser Gruppe zugestimmt: Vielmehr lehnte das Kabinett noch im Jahr
1957 ausdrücklich einen Verfahrensvorschlag ab, nach dem „kreditübliche Maßstäbe“
bei der Entscheidungsfindung grundsätzlich nur insoweit hätten angelegt werden
sollen, als „staatspolitische Ziele“ dadurch nicht gefährdet würden.1
Eine weitere Gruppe von Maßnahmen begünstigte Unternehmen, die im Zuge der
Entwicklung seit 1956 - aus teilweise völlig unterschiedlichen Gründen - in Liquidirhein-Westfalen,
Köln 1970.
1 5 LASB StK Kabinettsregistratur, Anlage MW, Kabinettsvorlage Wirtschaftsministerium v. 2.10.56.
176 LASB StK Kabinettsregistratur, Anlage MW, Kabinettsvorlage Wirtschaftsministerium v. 2.5.60.
1,7 LASB StK 1715, Kabinettsprotokoll v. 30.4.57.
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