zunehmende Handel mit dem sogenannten Holländerholz zum Tragen, der zu dieser
Zeit beträchtliche Gewinne abwarf263. Graf Friedrich Ludwig handelte also gewiß
nicht aus Angst vor einer möglichen Holzverknappung, ihm ging es - wie hundert
Jahre zuvor Graf Ludwig auch - lediglich um gute Ordnung in den Wäldern264 *; dabei
schielte er zwar bereits auf den Gemeinschaftswald, kam aber über bloße Absichtserklärungen
nicht hinaus. Von einer wirklichen Forstpolitik war auch der letzte
Saarbrücker Graf weit entfernt, ja man wird sagen können, daß in Nassau-Saarbrücken
bis zum ersten Drittel des 18.Jahrhunderts keine konsequente Forstpolitik
betrieben wurde. Das änderte sich erst und zwar grundlegend mit der nassau-usingischen
Herrschaftsübemahme im Frühjahr 1728.
Fürstin Charlotte Amalie ernannte noch im Jahre ihres Regierungsantritts Friedrich
Franz von Botzheim zum Oberforstmeister in den links des Rheins gelegenen
nassauischen Graf- und Herrschaften2^. Jetzt sah von Botzheim seine Stunde gekommen,
auf die er solange gewartet hatte, denn mehrfach schien er von dem Machtwechsel
zu profitieren: Erstens konnte er nun relativ unkontrolliert vor Ort schalten
und walten, weil die Herrschaft im Rechtsrheinischen saß; zweitens war er als ehemals
hessen-darmstädtischer Hof- u. Jagdjunker wohl auch gut vertraut mit den
rechtsrheinischen Nachbarterritorien; und drittens schließlich konnte er auch von der
Sache her für seine forstpolitischen Pläne mit Rückendeckung durch die neue Herrschaft
rechnen; denn im Unterschied etwa noch zu Graf Friedrich Ludwig, der am
Ende alles beim Alten beließ, war es der Vormünderin ernst mit ihrer absolutistischen
Ordnungs- und Reforminitiative, auch und gerade auf dem Gebiet des Forstwesens.
Beinahe zeitgleich mit dem Regierungswechsel unternahm von Botzheim einen
neuerlichen Vorstoß, den beiden Städten Saarbrücken und St.Johann eine neue
Forstordnung zuzusenden260. Die beiden Saarstädte hatten sozusagen seismographische
Funktion: Nahmen sie, die bislang ausdrücklich von allen Forstordnungen
befreit waren, die neue Forstordnung an, dann ging sie auch auf dem Land durch;
aber die Bürger gaben dem Oberforstmeister die Forstordnung sogleich wieder
zurück und beriefen sich auf die Zusicherung des letzten Saarbrücker Grafen267. Die
Bürger (und nicht nur sie!) hatten allen Gmnd zur Beschwerde, denn das neue
Projekt des Oberforstmeisters, das aus 70 Forstartikeln bestand und im Fürstentum
263 Vgl. dazu Läufer, Wald, S.4f.
264 Vgl. das Dekret auf die Petition der beiden Städte Saarbrücken und St.Johann, Ottweiler 13.Dezember
1725: StadtA SB Gemeins. Stadtger. 153, unpag.; s.a. die gleichlautende Regierungsresolution vom
gleichen Tag: LA SB 22/2417, fol.28 (Nr.177).
265 Vgl. Hoppstädter, Hofadel, S.101; vgl. auch das Bestallungsreglement bei Geck, Fürstentum, S.24.
26fi Vgl. die Anzeige des Saarbrücker Oberforstmeisters an die Usinger Fürstin, Saarbrücken 4.Juni 1728:
LA SB 22/2865, fol.47f.
267 Vgl. ausführlicher dazu weiter unten Kap.1.3a) u.b).
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