Full text : Obrigkeit und Untertanen

zunehmende  Handel  mit  dem  sogenannten  Holländerholz  zum  Tragen,  der  zu  dieser
Zeit  beträchtliche  Gewinne  abwarf263.  Graf  Friedrich  Ludwig  handelte  also  gewiß
nicht  aus  Angst  vor  einer  möglichen  Holzverknappung,  ihm  ging  es  -  wie  hundert
Jahre  zuvor  Graf  Ludwig  auch  -  lediglich  um  gute  Ordnung  in  den  Wäldern264 *;  dabei
schielte  er  zwar  bereits  auf  den  Gemeinschaftswald,  kam  aber  über  bloße  Absichtserklärungen
  nicht  hinaus.  Von  einer  wirklichen  Forstpolitik  war  auch  der  letzte
Saarbrücker  Graf  weit  entfernt,  ja  man  wird  sagen  können,  daß  in  Nassau-Saarbrücken
  bis  zum  ersten  Drittel  des  18.Jahrhunderts  keine  konsequente  Forstpolitik
betrieben  wurde.  Das  änderte  sich  erst  und  zwar  grundlegend  mit  der  nassau-usingischen
  Herrschaftsübemahme  im  Frühjahr  1728.
Fürstin  Charlotte  Amalie  ernannte  noch  im  Jahre  ihres  Regierungsantritts  Friedrich
Franz  von  Botzheim  zum  Oberforstmeister  in  den  links  des  Rheins  gelegenen
nassauischen  Graf-  und  Herrschaften2^.  Jetzt  sah  von  Botzheim  seine  Stunde  gekommen,
  auf  die  er  solange  gewartet  hatte,  denn  mehrfach  schien  er  von  dem  Machtwechsel
  zu  profitieren:  Erstens  konnte  er  nun  relativ  unkontrolliert  vor  Ort  schalten
und  walten,  weil  die  Herrschaft  im  Rechtsrheinischen  saß;  zweitens  war  er  als  ehemals
  hessen-darmstädtischer  Hof-  u.  Jagdjunker  wohl  auch  gut  vertraut  mit  den
rechtsrheinischen  Nachbarterritorien;  und  drittens  schließlich  konnte  er  auch  von  der
Sache  her  für  seine  forstpolitischen  Pläne  mit  Rückendeckung  durch  die  neue  Herrschaft
  rechnen;  denn  im  Unterschied  etwa  noch  zu  Graf  Friedrich  Ludwig,  der  am
Ende  alles  beim  Alten  beließ,  war  es  der  Vormünderin  ernst  mit  ihrer  absolutistischen
  Ordnungs-  und  Reforminitiative,  auch  und  gerade  auf  dem  Gebiet  des  Forstwesens.

Beinahe  zeitgleich  mit  dem  Regierungswechsel  unternahm  von  Botzheim  einen
neuerlichen  Vorstoß,  den  beiden  Städten  Saarbrücken  und  St.Johann  eine  neue
Forstordnung  zuzusenden260.  Die  beiden  Saarstädte  hatten  sozusagen  seismographische
  Funktion:  Nahmen  sie,  die  bislang  ausdrücklich  von  allen  Forstordnungen
befreit  waren,  die  neue  Forstordnung  an,  dann  ging  sie  auch  auf  dem  Land  durch;
aber  die  Bürger  gaben  dem  Oberforstmeister  die  Forstordnung  sogleich  wieder
zurück  und  beriefen  sich  auf  die  Zusicherung  des  letzten  Saarbrücker  Grafen267.  Die
Bürger  (und  nicht  nur  sie!)  hatten  allen  Gmnd  zur  Beschwerde,  denn  das  neue
Projekt  des  Oberforstmeisters,  das  aus  70  Forstartikeln  bestand  und  im  Fürstentum

263  Vgl.  dazu  Läufer,  Wald,  S.4f.
264  Vgl.  das  Dekret  auf  die  Petition  der  beiden  Städte  Saarbrücken  und  St.Johann,  Ottweiler  13.Dezember
1725:  StadtA  SB  Gemeins.  Stadtger.  153,  unpag.;  s.a.  die  gleichlautende  Regierungsresolution  vom
gleichen  Tag:  LA  SB  22/2417,  fol.28  (Nr.177).
265  Vgl.  Hoppstädter,  Hofadel,  S.101;  vgl.  auch  das  Bestallungsreglement  bei  Geck,  Fürstentum,  S.24.
26fi  Vgl.  die  Anzeige  des  Saarbrücker  Oberforstmeisters  an  die  Usinger  Fürstin,  Saarbrücken  4.Juni  1728:
LA  SB  22/2865,  fol.47f.
267  Vgl.  ausführlicher  dazu  weiter  unten  Kap.1.3a)  u.b).

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