von dem Grafen bereits vor einem halben Jahr angekündigte 'gemeine Forstordnung'
zu entwerfen; denn schon Anfang 1726 ließ von Botzheim den beiden Bürgerschaften
von Saarbrücken und St.Johann 60 Forstartikel verkünden und verlangte ihre
sofortige Entscheidung256. Nachdem die Bürger sich geweigert hatten, die Punkte
anzunehmen, verweigerte auch der Graf seine Zustimmung257. Der Oberforstmeister
blieb aber nicht untätig: Speziell für die Grafschaft Ottweiler entwarf er noch im
Frühjahr 1726 ganze 89 Forstartikel, die eine außerordentliche Einschränkung der
kommunalen Forstrechte darstellten. Jetzt wollte er nicht nur die kommunalen
Waldungen der Stadt- und(!) Landgemeinden in die allgemeine Reglementierung
miteinbeziehen, sondern auch die Waldweiderechte der Untertanen ganz erheblich
beschneiden258. Aber auch dieses Forstprojekt von Botzheims fand keine Bestätigung
durch den Grafen. Vielleicht war die verbleibende Regierungszeit zu kurz, vielleicht
war aber auch kein ernsthafter Wille zur Neuordnung des Forstwesens vorhanden;
schließlich war Friedrich Ludwig bei der Herrschaftsübemahme der Grafschaft
Saarbrücken bereits 73 Jahre alt, und außerdem hatte er durch die vielfältigen Aufgaben
infolge der Leitung des nassauischen Senioriats, durch den plötzlichen Ausbruch
der sogenannten Bauemrevolution in der gemeinschaftlich verwalteten Grafschaft
Saarwerden, durch den fortwährenden Streit mit dem Kloster Wadgassen und
vieles andere mehr gerade in seinen letzten Regiemngsjahren alle Hände voll zu
tun259. Die Tatsache, daß Friedrich Ludwig sich überhaupt wieder mit dem Forstwesen
zu beschäftigen begann, hing wohl auch damit zusammen, daß er die Eisenund
Glashüttenindustrie, die beiden 'holzfressenden' Industrie werke, forderte: So
sorgte er dafür, daß 1719 eine Eisenhütte am Sulzbach angelegt wurde260, und 1723
errichtete er am Fuße der Bildstocker Höhe die Friedrichsthaler Glashütte, die er von
Glasmeistem aus dem Isenburgischen betreiben ließ261. Aber auch jetzt drohte noch
keine Holznot, denn zu Beginn des 18.Jahrhunderts war der Holzreichtum in Nassau-Saarbrücken"
noch so groß, daß das schwachbevölkerte Land die laufende Produktion
gar nicht selbst abnehmen, sondern einen bedeutenden Überschuß dauernd
ausführen konnte"262. Hier kam der seit der zweiten Hälfte des 17.Jahrhunderts
256 Vgl. die Petition der Vorsteher der beiden Städte Saarbrücken und St.Johann an Graf Friedrich
Ludwig, Saarbrücken 14.Januar 1726: LA SB 22/2309, S.l-5; s dazu ausführlicher im Kapitel über
den städtischen Protest (Kap. 1.3).
257 Vgl, das Dekret Friedrich Ludwigs auf die Petition der beiden Städte Saarbrücken und St.Johann,
Ottweiler 15.Januar 1726: LA SB 22/2309, S.6; vgl. auch die Regierungsresolution vom gleichen Tag
LA SB 22/2418, S.l (Nr.l); s.dazu ausführlicher im Kapitel über den städtischen Protest Kap.1.3a).
258 Vgl. den undatierten Auszug von Botzheims aus einer nassauischen Forstordnung, wonach sich die
Untertanen der Grafschaft Ottweiler ab dem 1 .April (1726, K R.) zu richten haben: LA SB 22/2308,
S.65-81.
25S Vgl. Köllner, Land, S.430ff.; Ruppersberg, Grafschaft II, S.206ff; zu diesem Gedanken auch Rumschöttel,
Verwaltungsorganisation, S.121f.
260 Vgl. Ruppersberg, Grafschaft II, S.212.
261 Vgl. Haßlacher, Industriegebiet, LXI.
262 Collet, Wirtschaftsleben, S.28.
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