Full text : Obrigkeit und Untertanen

von  dem  Grafen  bereits  vor  einem  halben  Jahr  angekündigte  'gemeine  Forstordnung'
zu  entwerfen;  denn  schon  Anfang  1726  ließ  von  Botzheim  den  beiden  Bürgerschaften
  von  Saarbrücken  und  St.Johann  60  Forstartikel  verkünden  und  verlangte  ihre
sofortige  Entscheidung256.  Nachdem  die  Bürger  sich  geweigert  hatten,  die  Punkte
anzunehmen,  verweigerte  auch  der  Graf  seine  Zustimmung257.  Der  Oberforstmeister
blieb  aber  nicht  untätig:  Speziell  für  die  Grafschaft  Ottweiler  entwarf  er  noch  im
Frühjahr  1726  ganze  89  Forstartikel,  die  eine  außerordentliche  Einschränkung  der
kommunalen  Forstrechte  darstellten.  Jetzt  wollte  er  nicht  nur  die  kommunalen
Waldungen  der  Stadt-  und(!)  Landgemeinden  in  die  allgemeine  Reglementierung
miteinbeziehen,  sondern  auch  die  Waldweiderechte  der  Untertanen  ganz  erheblich
beschneiden258.  Aber  auch  dieses  Forstprojekt  von  Botzheims  fand  keine  Bestätigung
durch  den  Grafen.  Vielleicht  war  die  verbleibende  Regierungszeit  zu  kurz,  vielleicht
war  aber  auch  kein  ernsthafter  Wille  zur  Neuordnung  des  Forstwesens  vorhanden;
schließlich  war  Friedrich  Ludwig  bei  der  Herrschaftsübemahme  der  Grafschaft
Saarbrücken  bereits  73  Jahre  alt,  und  außerdem  hatte  er  durch  die  vielfältigen  Aufgaben
  infolge  der  Leitung  des  nassauischen  Senioriats,  durch  den  plötzlichen  Ausbruch
  der  sogenannten  Bauemrevolution  in  der  gemeinschaftlich  verwalteten  Grafschaft
  Saarwerden,  durch  den  fortwährenden  Streit  mit  dem  Kloster  Wadgassen  und
vieles  andere  mehr  gerade  in  seinen  letzten  Regiemngsjahren  alle  Hände  voll  zu
tun259.  Die  Tatsache,  daß  Friedrich  Ludwig  sich  überhaupt  wieder  mit  dem  Forstwesen
  zu  beschäftigen  begann,  hing  wohl  auch  damit  zusammen,  daß  er  die  Eisenund
  Glashüttenindustrie,  die  beiden  'holzfressenden'  Industrie  werke,  forderte:  So
sorgte  er  dafür,  daß  1719  eine  Eisenhütte  am  Sulzbach  angelegt  wurde260,  und  1723
errichtete  er  am  Fuße  der  Bildstocker  Höhe  die  Friedrichsthaler  Glashütte,  die  er  von
Glasmeistem  aus  dem  Isenburgischen  betreiben  ließ261.  Aber  auch  jetzt  drohte  noch
keine  Holznot,  denn  zu  Beginn  des  18.Jahrhunderts  war  der  Holzreichtum  in  Nassau-Saarbrücken"
  noch  so  groß,  daß  das  schwachbevölkerte  Land  die  laufende  Produktion
  gar  nicht  selbst  abnehmen,  sondern  einen  bedeutenden  Überschuß  dauernd
ausführen  konnte"262.  Hier  kam  der  seit  der  zweiten  Hälfte  des  17.Jahrhunderts

256  Vgl.  die  Petition  der  Vorsteher  der  beiden  Städte  Saarbrücken  und  St.Johann  an  Graf  Friedrich
Ludwig,  Saarbrücken  14.Januar  1726:  LA  SB  22/2309,  S.l-5;  s  dazu  ausführlicher  im  Kapitel  über
den  städtischen  Protest  (Kap.  1.3).
257  Vgl,  das  Dekret  Friedrich  Ludwigs  auf  die  Petition  der  beiden  Städte  Saarbrücken  und  St.Johann,
Ottweiler  15.Januar  1726:  LA  SB  22/2309,  S.6;  vgl.  auch  die  Regierungsresolution  vom  gleichen  Tag
LA  SB  22/2418,  S.l  (Nr.l);  s.dazu  ausführlicher  im  Kapitel  über  den  städtischen  Protest  Kap.1.3a).
258  Vgl.  den  undatierten  Auszug  von  Botzheims  aus  einer  nassauischen  Forstordnung,  wonach  sich  die
Untertanen  der  Grafschaft  Ottweiler  ab  dem  1  .April  (1726,  K  R.)  zu  richten  haben:  LA  SB  22/2308,
S.65-81.
25S  Vgl.  Köllner,  Land,  S.430ff.;  Ruppersberg,  Grafschaft  II,  S.206ff;  zu  diesem  Gedanken  auch  Rumschöttel,
  Verwaltungsorganisation,  S.121f.
260  Vgl.  Ruppersberg,  Grafschaft  II,  S.212.
261  Vgl.  Haßlacher,  Industriegebiet,  LXI.
262  Collet,  Wirtschaftsleben,  S.28.

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