Full text : Obrigkeit und Untertanen

schon  aus  der  außerordentlichen  Bedeutung  des  Waldes  als  eines  zentralen  wirtschaftlichen
  und  kulturellen  Faktors  ergab,  nicht  vergessen  werden209 210.  Die  Rationalisierung
  der  Forstpolitik  im  18.Jahrhundert  zeigte  sich  vor  allem  in  einer  zunehmenden
  Verrechtlichung  der  Zentralressource  'Wald'  durch  die  Obrigkeit  und  kriminalisierte
  daher  immer  stärker  die  Rechte  und  Praktiken  der  Untertanen,  die  sich  seit
Jahrhunderten  herausgebildet  hatten.  Zwei  Welten  schienen  im  Wald  aufeinander  zu
prallen:  "Rodungsfreiheit  und  genossenschaftliche  Selbsthilfe  gerieten  in  Widerspruch
  zur  Bündelung  der  Herrschaftsrechte  in  der  Person  des  Fürsten,  der  es  sich  zur
Pflicht  machte,  die  als  unmündig  erachteten  Untertanen  zu  lenken  und  zu  erziehen"^.
  Auch  in  Nassau-Saarbrücken  kam  es  im  18.Jahrhundert  zur  Rationalisierung
der  Forstpolitik.  Hier  wie  in  fast  allen  anderen  Bereichen  auch  ging  die  entscheidende
  Initiative  von  der  nassau-usmgischen  Vormundschaft  aus211.
Für  den  Bereich  des  Forstwesens  gilt  dasgleiche  wie  für  die  allgemeine  Politik,  daß
Fürstin  Charlotte  Amalie  dort  anknüpfte,  "wo  Ludwig  [II.]  1629  stehengeblieben
war"212.  Bis  zum  Ende  des  16.Jahrhunderts  war  "wegen  Zergliederung  derer
Nassauischen  Landten  kein  separates  Forstambt  in  hiesiger  Grafschaft  (Saarbrücken,
K.R.)  constituiret  gewesen"213  und  keine  Waldordnung  publiziert  worden214.  Erst  die
Vereinigung  der  walramischen  Länder  unter  Graf  Ludwig  und  die  damit  verbundene
Zentralisierung  der  Verwaltung  führten  dazu,  daß  zu  Beginn  des  17.Jahrhunderts
Graf  Ludwig  (...)  ein  separates  förmliches  Forstambt  constituirér215  und  die  ersten

209  Vgl.  zum  herrschaftlichen  Jagdinteresse  vor  allem  Blickle,  Wald,  S.39f  und  S.42ff.;  zum  fiskalischen
Interesse:  Radkau,  Energiekrise,  S.lOfi;  das  geradezu  selbstverständliche  machtpolitische  Motiv  wird
zumeist  übersehen.
210  Dipper,  Geschichte,  S.34.
211  Vgl.  dazu  auch  die  Hinweise  bei  Collet,  S.26-33,  der  zwar  erst  für  das  letzte  Drittel  des  18.  Jahrhunderts
  von  einer  "rationellen  Forstwirtschaft"  (S.31)  spricht,  aber  erste  Ansätze  bereits  seit  1728
(bes.S.27-29}  erkennt.
312  Vgl.  allgem.  dazu  Geck,  Fürstentum,  S.29
213  Vgl.  das  Gutachten  der  Saarbrücker  Regierung  und  des  Saarbrücker  Forstamts  an  die  Usinger  Fürstin
über  die  strittigen  Waldgerechtsame  der  beiden  Städte  Saarbrücken  und  St.Johann  (Entwurf),  Saarbrücken
  2.September  1733:  LA  SB  22/2866,  fol.54-63  (zit.55v.);  vgl.  allgem.  zum  Problem  dynastischer
  Teilung  als  Hindernis  des  Territorialisierungsprozesses  Press,  Kommunalismus,  S.l  18.
214  Vgl.  das  chronologische  Verzeichnis  bei  Sittel,  Sammlung,  S,93-95,  wo  die  erste  Waldordnung  vom
1  .Januar  1603  aufgefuhrt  ist;  vgl.  auch  die  beiden  Konzepte  einer  Waldordnung  aus  den  1590er  Jahren
von  Graf  Philipp  III.,  die  offenbar  nicht  veröffentlicht  wurden,  in:  LA  SB  22/2308,  S.l-14  u.  S.15-26;
in  dem  zweiten  undatierten  Konzept  heißt  es  noch,  daß  bis  dahero  keine  bestendige  Waldtordnung
von  unß  schriftlich  außgangen  noch  durch  unßern  Oberambtsmann  und  Rathen  machen  lassen
(LA  SB  22/2308,8.15).
215  Vgl.  das  Gutachten  der  Saarbrücker  Regierung  und  des  Saarbrücker  Forstamts  an  die  Usinger  Fürstin
über  die  strittigen  Waldgerechtsame  der  beiden  Städte  Saarbrücken  und  St.Johann  (Entwurf),  Saarbrücken
  2.September  1733:  LA  SB  22/2866,  fol.54-63,  zit.59r.;  vgl.  auch  das  Schreiben  der  Saarbrücker
  Regierung  an  die  Vormünderin,  Saarbrücken  23.Juni  1733:  ebd.,  fol.48,  wo  es  ebenfalls  heißt,
daß  Graf  Ludwig  das  erste  Forstamt  errichtete;  damit  ist  eindeutig  belegt,  daß  bereits  mit  dem  Regierungsantritt
  Ludwigs  im  Jahre  1602  ein  Forstamt  gegründet  wurde,  und  die  in  der  Landesgeschichte

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