damaligen Zeit auszunutzen und ihren Einfluß auch auf den Gemeinschaftswald
auszudehnen versuchten. Am Gemeinschaftswald haben sich erst allmählich infolge
fortschreitender Besiedlung feste Besitzverhältnisse herausgebildet: Die erste große
Welle des Bevölkerungswachstums seit dem 10.Jahrhundert machte eine Ordnung
der Nutzung erforderlich, die zunächst im Rahmen vorhandener Verbände, sodann
von geschlossenen Dörfern und schließlich, wenn die Markfläche über das Gebiet
eines Dorfes hinausreichte, von den sogenannten Markgenossenschaften relativ
autonom getroffen und später in Form von Weistümem schriftlich aufgezeichnet
wurden. Seit dem 14.Jahrhundert war es den Landesherren vielfach gelungen, das
Aufsichtsrecht über die Markgenossenschaften, d.h. die Obermärkerschaft zu erlangen,
die sie dazu benutzten, sich das Nutzungs-, ja zum Teil sogar das Eigentumsrecht
über die dortigen Waldungen anzueignen. Hier setzte zwischen Obrigkeit und
Untertanen der Kampf um den Wald ein, der auch im Bauernkrieg von 1525 eine
nicht unwesentliche Rolle spielte und bekanntlich mit dem Sieg des Landes fürstentums
sein vorläufiges Ende fand: "Forstpolitisch führte die Niederlage der Bauern zur
raschen Verstärkung der forstpolizeilichen Aufsicht über Gemeinde- und Pnvatwald,
die ihren Höhepunkt im absolutistischen Staat des 18.Jahrhunderts erreichte"206. Die
ersten herrschaftlichen Forstordnungen, die die Waldnutzungsrechte der Gemeinden
bis ins kleinste zu reglementieren suchten, waren bereits ausgangs des 15.Jahrhunderts
zumeist unter der Vorgabe einer drohenden Holznot und mit dem Ziel der
Waldbestanderhaltung erlassen worden207. Vom 16. bis zum 18.Jahrhundert erfuhr
die Forstpolitik dann eine quantitative und zugleich qualitative Veränderung: Das nur
von den Folgen des 30jährigen Krieges unterbrochene Bevölkerungswachstum und
der Aufstieg der gewerblichen Wirtschaft ließen das Holz zu einem knappen Gut
werden und legten einen ökonomischen Umgang mit dieser wertvollen Ware nahe;
dies führte im Rahmen einer merkantilistischen bzw. später dann kameralistischen
Wirtschaftspolitik und auf der Basis der sich ausbreitenden wissenschaftlichen
Forstlehre zu einer "rationellen" Forstpolitik, die in einer staatlich gelenkten
Hochwaldkultur ihre idealtypische Ausprägung erfuhr208. Als Motive der immer
ngider auf Kosten kommunaler Waldrechte betriebenen rationalen Forstpolitik sind
neben den eben genannten objektiven Rahmenbedingungen der demographischen
und ökonomischen Entwicklung das herrschaftliche Jagdinteresse als Statussymbol
öffentlicher Machtdemonstration und das angesichts der hohen Staatsverschuldung
gerade im 18.Jahrhundert besonders stark ausgeprägte fiskalische Interesse zu
nennen; darüber hinaus darf aber auch das machtpolitische Motiv, das sich allein
206 Ebd., S.89.
207 Vgl. Dipper, Geschichte, S.33f.; u.a. zu den ersten Forstordnungen in einzelnen europäischen Ländern:
Sombart, Kapitalismus II, S. 1145-1148; zum dominanten Motiv der Holznot: Radkau, Holzverknappung,
S.513-543 sowie ders., Energiekrise, S.l-37.
208 Vgl. hierzu Pacher, Forstwirtschaft; Mooser, Holzdiebstahl, S.21; Radkau, Energiekrise, S.lOf.; ders.,
Holzverknappung, S.515-518 und S.539-541; zum Bevölkerungswachstum und zum Aufstieg der
Gewerbewirtschaft s. Wehler, Gesellschaftsgeschichte I, S.67-70 und S.90-119.
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