Full text : Obrigkeit und Untertanen

Rechtschreibung"161  wie  das  neue,  vom  Staat  gesetzte  Recht  nicht  nur  an  die  Stelle
des  alten  Rechtsbegnffs,  sondern  in  letzter  Konsequenz  auch  an  die  Stelle  des
Gnadenbegriffs  zu  treten  begann162.  In  Bezug  auf  die  bislang  nicht  regulierten  Fronen
empfahl  Schmoll,  mit  jeder  Meierei  einen  Fronkontrakt  auf  bis  zu  10  Jahre  zu  schließen,
  wobei  die  bisherige  alternative  Abgabeform  in  Naturalien  oder  in  Geld  durchaus
beibehalten  werden  könne,  es  ginge  nur  darum,  daß  mann  ein  gewisses  Reglement
hatt  und  nichts  arbitrio  des  Landcammermeisters  und  Renthmeisters  gehandelt
werden  kann;  Schmoll,  der  selbst  schon  -  allerdings  ergebnislos  -  versucht  hatte,
mit  der  Meierei  Köllertal  einen  Fronkontrakt  über  ein  bestimmtes  Frongeld  zu
schließen,  hielt  dafür,  daß  man  über  emen  solchen  Vertrag  vorher  mit  den  Untertanen
verhandeln  müsse163.  Bei  den  Landgeldem,  die  sich  aus  Reichs-,  Kreis-  und
landesherrlichen  Steuern  zusammensetzten  und  jährlich  in  die  Grafschaft  außgeschlagen
  wurden,  fand  er,  sei  eine  genaue  Einsicht  erforderlich,  weshalb  zu  Anfang
eines  jeden  Jahres  eine  exakte  Spezifikation  der  auszuschreibenden  Gelder  erstellt
und  zur  Ratifikation  an  die  Herrschaft  gesandt  werden  müsse,  damit  die  Untertanen
nicht  über  Gebühr  belastet  würden164.  Schmoll  machte  noch  weitere  Vorschläge,  die
die  Zehnten,  die  Zölle,  die  Getränkesteuer,  den  Weinverkauf,  die  Verpachtung  von
Branntwein,  Wein  und  Tabak  und  vieles  mehr  betrafen165.  Der  nassau-usingischen
Fürstin  war  es  nicht  möglich,  alle  Reformvorschläge  in  die  Praxis  umzusetzen,  denn
"die  Zeitumstände,  welche  durch  die  neu  eingebrochenen  Kriegesereignisse  (des
polnischen  Erbfolgekrieges,  K.R.)  herbei  geführt  wurden,  verhinderten  die  völlige
Durchführung  ihrer  guten  Absichten,  die  erst  unter  der  Regierung  ihres  Sohnes
Wilhelm  Heinrich  verwirklicht  werden  konnten"166.  Dennoch:  Einige  Reformmaßnahmen
  wurden  auch  unter  nassau-usmgischer  Vormundschaft  verwirklicht.
Fürstin  Charlotte  Amalie  schuf  -  so  heißt  es  -  "gemeinsam  mit  einem  geschickt  und
umsichtig  ausgewählten  Beamtenstab,  die  Grundlagen  eines  modernen  absolutistischen
  Staates,  auf  denen  ihre  Söhne,  Karl  in  Usingen  und  Wilhelm  Heinrich  in
Saarbrücken,  weiterbauen  konnten"167.  Der  Anteil  der  Beamtenschaft  an  der
absolutistischen  Reformpolitik  der  vormundschaftlichen  Herrschaft  ist  unklar168.  Was
die  Urheberschaft  der  Reformen  angeht,  dürfte  wohl  dasgleiche  gelten  wie  für  die

l6!  Vgl.  Kern,  Recht,  S.23.
163 Vgl.  Brunner,  Gottesgnadentum,  S.160-186.
163  Schmoll-Bericht,  Jugenheim  4.Mai  1731:  LA  SB  22/2461,  fol.38-42  (zit.41  v.);  schon  die  Länge,  die
Schmoll  diesem  Punkt  widmet  (rund  12  Seiten),  zeigt  die  Bedeutung.
164  Ebd.,  fol.22;  zu  den  Landgeldem  in  Nassau-Saarbrücken  vgl.  Gerhard,  Steuerwesen,  S.140ff.
165  Vgl  den  Schmoll-Bericht,  Jugenheim  4.  Mai  1731:  LA  SB  22/2461,  fol.  19-52.
166  Köllner,  Land,  S.442;  vgl  auch  Herrmann,  Menhire,  S.17f.:  "Erst  gegen  Ende  der  1730er  Jahre
bahnten  sich  stabilere  Verhältnisse  an"  (S.18).
167  Vgl.  Herrmann,  Wilhelm  Heinrich,  S.21.
i6K  Vgl.  allgem.  zum  Problem  des  nicht  erforschten  Anteils  der  Beamtenschaft  an  der  aufgeklärten
Reformpolitik  in  Nassau-Saarbrücken  Herrmann,  Wilhelm  Heinrich,  S.62-64.
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