Full text : Obrigkeit und Untertanen

pragmatischen  Gründen  gezwungen,  eine  absolutistische  Ordnungspolitik  in  Angriff
zu  nehmen.  Wie  in  anderen  Territorialstaaten  auch,  stand  am  Anfang  der  neuen
Politik  die  Organisation  der  Verwaltung.
Allgemein  läßt  sich  das  18.Jahrhundert  als  "eine  Epoche  der  Umorganisation  in  der
Administration"  beschreiben:  Die  Verwaltungsaufgaben  wurden  komplexer  und
erforderten  daher  eine  Vermehrung  und  Qualifizierung  der  Beamtenschaft,  der
Einfluß  der  Stände  wurde  immer  stärker  zurückgedrängt,  und  es  kam  zu  Bestrebungen,
  "den  lokalen  Bereich  einer  gewissen  staatlichen  Kontrolle  zu  unterwerfen",  was
sich  u.a.  in  der  "weitgehende(n)  Beseitigung  der  kommunalen  Selbstverwaltung"  und
in  der  "Einrichtung  eines  Untertansadvokaten"  niederschlug122.  Im  Falle  Nassau-Usingens
  handelte  es  sich  jedoch  wie  bei  einer  Vielzahl  von  Duodezfurstentümem
um  ein  Territorium,  das  keine  Landstände  besaß,  so  daß  hier  der  Auf-  und  Ausbau
der  Behörden  im  18.Jahrhundert  nicht  vergleichbar  ist  mit  der  relativ  straffen
Zentralisierung  der  Staatsverwaltung  in  landständischen  Territorien  wie  z.B.  in
Württemberg  oder  in  Bayern123.  In  unserem  Falle  sind  die  Zentralbehörden  "etwas
dem  Herkommen  gemäßes":  "Es  vollzieht  sich  so  in  der  Verwaltung  des  Landes
vielmehr  ein  Prozeß,  der  sich  in  den  größeren  Territorien  bereits  im  16.Jh.  abgespielt
hat,  jedoch  mit  dem  Vorsprung,  daß  die  Ausbildung  kollegialischer  Behörden
zusammenfällt  mit  den  Tendenzen  des  modernen  Beamtenstaates"124.
Allein  schon  die  besondere  Konstellation  der  vormundschaftlichen  Verwaltung  der
einzelnen  Landesteile  von  der  Usinger  Zentrale  aus  machte  die  für  den  Absolutismus
so  charakteristische  Tendenz  zur  "Rationalisierung  der  Herrschaftsausübung"  erforderlich125.
  Die  nassau-usingische  Verwaltungsorganisation  gilt  als  vorbildlich,  sie
hatte  nicht  nur  "einen  klaren  organisatorischen  Vorsprung"  gegenüber  der  weilburgischen
  und  beeinflußte  ab  der  Jahrhundertmitte  die  dillenburgische  Verwaltung,  sie
diente  sogar  als  "Grundlage  der  bedeutenden  Verwaltungsorganisation  des  Herzogtums
  Nassau"  im  frühen  19.Jahrhundert126.  Die  modemstaatliche  Vorbildfunktion
ging  auf  die  Vormundschaftsregierung  Charlotte  Amaliens  zurück,  mit  deren  Person
"aller  Fortschritt  stand  und  fiel"127.  Ihr  Regierungsprogramm  von  1718  sprach  sich

122  Vgl.  Demel,  Reformstaat,  S.9f.
123  Vgl.  Geck,  Fürstentum,  S.8f.  (zit.  S.9);  zur  rel.  straffen  Zentralisierung  der  preußischen  Staatsverwaltung
  Demel,  Reformstaat,  S.9.
124  Geck,  Fürstentum,  S.9.
125  Vgl.  allgemein  zur  Verwaltungsorganisation  im  Zeitalter  des  Absolutismus  Klinisch,  Absolutismus,
S.72ff.  (zit.  S.72).
126  Vgl.  Demandt,  Hessen,  S.430f.
127  Ebd.,  S.430  u.  Geck,  Fürstentum,  S.7;  Geck  legt  dar,  daß  bei  der  geplanten  Neuordnung  der  Verwaltung
  nicht  etwa  der  mit  weitreichenden  Kompetenzen  ausgestattete  Hofmeister  Ziegesaar
ausschlaggebend  war,  sondern  "daß  die  Initiative  zur  Reform  auf  Charlotte  Amalie  selbst  zurückgeht"
(ebd.S.16).

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