entwickelten 'Pioniergesellschaften' Westeuropas und der 'relativen Rückständigkeit'
der ’Nachfolgeiänder’ Mittel- und Osteuropas"79. Die Kompensation dieser in erster
Linie wirtschaftlich bedingten Rückständigkeit erforderte im Innern eine Rationali¬
sierung herrschaftlicher Politik, die von frühaufklärerischem Gedankengut beeinflußt
war, "vom Streben nach Vernunft, Bildung und Humanität, allgemeiner: vom Bemü¬
hen um die diesseitige ’Glückseligkeit’ der Untertanen, welche mit dem Wohl des
Staates identifiziert wurde"80. Eine notwendige Voraussetzung für eine derartige
Reformpolitik im Sinne der Aufklärung war die Ausbildung eines absolutistischen
Herrschaftssystems. Man ist sich heute in der Forschung einig darüber, daß der
Reformabsolutismus in bestimmten Bereichen lediglich das Werk des 'klassischen’
Absolutismus fortführte: Während der Hochabsolutismus des 17.Jahrhunderts
ständestaatliche Institutionen z.T. weiterhin bestehen ließ, lief die Politik des Re¬
formabsolutismus in seiner aufklärerischen Variante viel konsequenter auf Beseiti¬
gung ständischer Partizipation und Mitspracherechte hinaus81. Das Neuartige am auf¬
geklärten Reformabsolutismus lag - im Weberschen Sinne - primär im "Legitimi¬
tätsanspruch" der Herrschaft.82 "Die bloße Berufung auf das Gottesgnadentum als
Legitimation der Herrschaft wurde zunehmend obsolet, der Fürst begründet seinen
Anspruch auf die Staatsführung nun mehr und mehr rational"83. Diese idealtypische
Kennzeichnung trägt der Tatsache Rechnung, daß der Reformabsolutismus noch
stärker als der 'klassische' Absolutismus "an das Wirken einzelner Persönlichkeiten
gebunden (war)", ja daß "in dieser Epoche meist noch ein Gutteil der Initiative zu
Reformen beim Fürsten (lag)"84. Demnach läßt sich der Reformabsolutismus ganz
allgemein definieren als "die Antwort der aufgeklärten Herrschergestalt auf den
79 Wehler, Gesellschaftsgeschichte I, S.55-57 (zit. S.55); vgl. dazu aus landesgeschichtlicher Perspektive
Bleymehl, Forschungen, S.80 sowie Ennen, Organisation, S.101.
80 Vgl. Demel, Reformstaat, S.2, der hier mehr differenziert als Wehler (Gesellschaftsgeschichte 1, S.55-
57), der etwas zu monokausal den deutschen Reformabsolutismus aus dem primär ökonomischen
Motivationsschub herleitet, der sich sich aus der 'relativen Rückständigkeit' Mittel- und Osteuropas
gegenüber Westeuropa ergab.
81 Vgl. Kunisch, Absolutismus, S.32; s.a. Weis, Absolutismus, S.42; die neuere Forschung betont zwar
stärker die rechtsstaatlichen Tendenzen des Reformabsolutismus, bleibt aber dabei, daß diese Ten¬
denzen mit der "Expansion staatlicher Macht bis zu einem gewissen Grad Hand in Hand gingen"
(Demel, Reformstaat, S.65); s.a. den Forschungsüberblick zum Aufgeklärten Absolutismus bei Duch-
hardt, Absolutismus, S.202-205: auch der zwischen dem Hartungschen Interpretationsmodell der
"Machtanwendung im Sinn der Aufklärung" und dem 'frankophonen' (Lefebvre etc.) Modell der
"Machterhaltung unter Benutzung der Aufklärung" versuchte Vermittlungsvorschlag von Sellin oder
Niedhart (Aufgeklärter Absolutismus), die die 'Rationalisierung' in den Vordergrund rücken, bleibt
dabei, daß die aufgeklärte Politik "nicht auf die Schwächung der fürstlichen Omnipotenz, sondern auf
ihre Stärkung abzielte" (S.204).
82 Vgl. hierzu allgem. die Typenlehre der Herrschaft von Weber, Wirtschaft, S.122ff. (zit.S. 122) und in
Anlehnung daran die Anwendung für den Idealtyp des aufgeklärten Herrschers von Birtsch, Idealtyp,
S.9-47.
83 Duchhardt, Absolutismus, S. 126; s.a. ebd., S. 131.
84 Demel, Reformstaat, S.67; vgl. auch Duchhardt, Absolutismus, S. 125 u. S.131.
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