Full text : Obrigkeit und Untertanen

entwickelten  'Pioniergesellschaften'  Westeuropas  und  der  'relativen  Rückständigkeit'
der  ’Nachfolgeiänder’  Mittel-  und  Osteuropas"79.  Die  Kompensation  dieser  in  erster
Linie  wirtschaftlich  bedingten  Rückständigkeit  erforderte  im  Innern  eine  Rationalisierung
  herrschaftlicher  Politik,  die  von  frühaufklärerischem  Gedankengut  beeinflußt
war,  "vom  Streben  nach  Vernunft,  Bildung  und  Humanität,  allgemeiner:  vom  Bemühen
  um  die  diesseitige  ’Glückseligkeit’  der  Untertanen,  welche  mit  dem  Wohl  des
Staates  identifiziert  wurde"80.  Eine  notwendige  Voraussetzung  für  eine  derartige
Reformpolitik  im  Sinne  der  Aufklärung  war  die  Ausbildung  eines  absolutistischen
Herrschaftssystems.  Man  ist  sich  heute  in  der  Forschung  einig  darüber,  daß  der
Reformabsolutismus  in  bestimmten  Bereichen  lediglich  das  Werk  des  'klassischen’
Absolutismus  fortführte:  Während  der  Hochabsolutismus  des  17.Jahrhunderts
ständestaatliche  Institutionen  z.T.  weiterhin  bestehen  ließ,  lief  die  Politik  des  Reformabsolutismus
  in  seiner  aufklärerischen  Variante  viel  konsequenter  auf  Beseitigung
  ständischer  Partizipation  und  Mitspracherechte  hinaus81.  Das  Neuartige  am  aufgeklärten
  Reformabsolutismus  lag  -  im  Weberschen  Sinne  -  primär  im  "Legitimitätsanspruch"
  der  Herrschaft.82  "Die  bloße  Berufung  auf  das  Gottesgnadentum  als
Legitimation  der  Herrschaft  wurde  zunehmend  obsolet,  der  Fürst  begründet  seinen
Anspruch  auf  die  Staatsführung  nun  mehr  und  mehr  rational"83.  Diese  idealtypische
Kennzeichnung  trägt  der  Tatsache  Rechnung,  daß  der  Reformabsolutismus  noch
stärker  als  der  'klassische'  Absolutismus  "an  das  Wirken  einzelner  Persönlichkeiten
gebunden  (war)",  ja  daß  "in  dieser  Epoche  meist  noch  ein  Gutteil  der  Initiative  zu
Reformen  beim  Fürsten  (lag)"84.  Demnach  läßt  sich  der  Reformabsolutismus  ganz
allgemein  definieren  als  "die  Antwort  der  aufgeklärten  Herrschergestalt  auf  den

79  Wehler,  Gesellschaftsgeschichte  I,  S.55-57  (zit.  S.55);  vgl.  dazu  aus  landesgeschichtlicher  Perspektive
Bleymehl,  Forschungen,  S.80  sowie  Ennen,  Organisation,  S.101.
80  Vgl.  Demel,  Reformstaat,  S.2,  der  hier  mehr  differenziert  als  Wehler  (Gesellschaftsgeschichte  1,  S.55-57),
  der  etwas  zu  monokausal  den  deutschen  Reformabsolutismus  aus  dem  primär  ökonomischen
Motivationsschub  herleitet,  der  sich  sich  aus  der  'relativen  Rückständigkeit'  Mittel-  und  Osteuropas
gegenüber  Westeuropa  ergab.
81  Vgl.  Kunisch,  Absolutismus,  S.32;  s.a.  Weis,  Absolutismus,  S.42;  die  neuere  Forschung  betont  zwar
stärker  die  rechtsstaatlichen  Tendenzen  des  Reformabsolutismus,  bleibt  aber  dabei,  daß  diese  Tendenzen
  mit  der  "Expansion  staatlicher  Macht  bis  zu  einem  gewissen  Grad  Hand  in  Hand  gingen"
(Demel,  Reformstaat,  S.65);  s.a.  den  Forschungsüberblick  zum  Aufgeklärten  Absolutismus  bei  Duchhardt,
  Absolutismus,  S.202-205:  auch  der  zwischen  dem  Hartungschen  Interpretationsmodell  der
"Machtanwendung  im  Sinn  der  Aufklärung"  und  dem  'frankophonen'  (Lefebvre  etc.)  Modell  der
"Machterhaltung  unter  Benutzung  der  Aufklärung"  versuchte  Vermittlungsvorschlag  von  Sellin  oder
Niedhart  (Aufgeklärter  Absolutismus),  die  die  'Rationalisierung'  in  den  Vordergrund  rücken,  bleibt
dabei,  daß  die  aufgeklärte  Politik  "nicht  auf  die  Schwächung  der  fürstlichen  Omnipotenz,  sondern  auf
ihre  Stärkung  abzielte"  (S.204).
82  Vgl.  hierzu  allgem.  die  Typenlehre  der  Herrschaft  von  Weber,  Wirtschaft,  S.122ff.  (zit.S.  122)  und  in
Anlehnung  daran  die  Anwendung  für  den  Idealtyp  des  aufgeklärten  Herrschers  von  Birtsch,  Idealtyp,
S.9-47.
83  Duchhardt,  Absolutismus,  S.  126;  s.a.  ebd.,  S.  131.
84  Demel,  Reformstaat,  S.67;  vgl.  auch  Duchhardt,  Absolutismus,  S.  125  u.  S.131.

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