Full text : Obrigkeit und Untertanen

etwas  zu  starre  Epochengrenze  der  Jahrhundertmitte  aufbrechen  und  das  gesamte
Jahrhundert  unter  dem  erkenntnisleitenden  Gesichtspunkt  der  "Rationalisierung  von
Herrschaft"72 73  in  den  Blick  bekommen  will,  bietet  sich  als  Alternative  zum  Begriff  des
'aufgeklärten  Absolutismus'  der  von  Günter  Birtsch  in  die  Debatte  emgebrachte
unverfänglichere  und  widerspruchsfreiere  Begriff  des  'Reformabsolutismus'  an77.
Ganz  allgemein  läßt  sich  darunter  "eine  bestimmte  Spielart  des  absolutistischen
Regimes"74  verstehen,  was  heißen  soll:  "In  einer  bestimmten  Phase  des  Absolutismus
habe  das  Moment  der  Reform  eine  neue  Qualität  erhalten,  sei  sozusagen  zu  dessen
Wesensbestandteil  geworden"75.  Wir  entscheiden  uns  für  den  relativ  neutralen  und
zugleich  das  gesamte  18.  Jahrhundert  einbindenden  Begriff  des  Reformabsolutismus,
weil  er  der  historischen  Tatsache  Rechnung  trägt,  "daß  die  Berufung  auf  die  Aufklärung
  nur  der  langfristigen  und  von  der  Aufklärung  zunächst  ganz  unabhängigen
Tendenz  der  Monarchen  zur  Herrschaftsrationalisierung  gedient  habe"76.  Unter  dem
(auch  für  Nassau-Saarbrücken  erkennbaren)  Aspekt  der  'Rationalisierung  von  Herrschaft'
  wird  in  der  Forschung  -  vor  allem  mit  Blick  auf  die  größeren  Staaten  wie
Preußen  und  Österreich  -  unterschieden  zwischen  dem  "pragmatischen  Reformabsolutismus"
  der  ersten  und  dem  "aufgeklärten  Reformabsolutismus"  der  zweiten  Hälfte
des  18.Jahrhunderts77.  Die  Politik  der  nassau-usingischen  Vormundschaft  ist  demnach
  vor  dem  allgemeinen  Hintergrund  eines  'pragmatischen  Reformabsolutismus'  zu
sehen,  wie  er  nachgewiesen  wurde  für  Friedrich  Wilhem  I.  von  Brandenburg-Preußen,
  von  dem  es  hieß,  daß  er  zwar  kein  'aufgeklärter  Monarch1  gewesen  sei,  aber
doch  "König  in  der  Zeit  der  Aufklärung"78.
Die  spezifische  Konstellation,  aus  welcher  der  deutsche  Reformabsolutismus  hervorging,
  war  in  erster  Linie  geprägt  durch  das  "Entwicklungsgefälle  zwischen  Westund
  Mitteleuropa",  konkret  durch  "das  Gefälle  zwischen  den  sozioökonomisch  höher

Forschungskontext  vgl.  Demel,  Reformstaat,  S.64-66.
7:  So  Schulze,  Einführung,  S.162  in  bewußter  Vermeidung  des  Begriffes  'Aufgeklärter  Absolutismus'.
73  Vgl.  Birtsch,  Friedrich  Wilhelm  I.,  S.87-102,  bes.  S,89/Anm.l  1.  sowie  ders.,  Idealtyp,  S.9-47.
74  Vgl.  Wehler,  Gesellschaftsgeschichte  1,  S.230ff.  (zit.S.230),  der  zum  ersten  Mal  -  wenn  auch  nicht
ganz  konsequent  -  diesen  Begriff  auf  breiter  Basis  anzuwenden  versuchte.
75  Demel,  Reformstaat,  S.61f,  Birtsch  selbst  (der  Erfinder  dieses  Begriffes)  hat  bislang  noch  keine
schlüssige  Definition  geliefert.
76  So  Hardtwig,  Aufklärung,  S.160/Anm,9,  der  jedoch  den  Begriff  des  Aufgeklärten  Absolutismus
beibehält  und  nicht  auf  die  von  Birtsch  gestellte  zentrale  Frage  der  "Epochenscheide"  (Idealtyp,  S.ll)
eingeht.  Überhaupt  wurde  der  Altemativvorschlag  von  Birtsch  aus  dem  Jahre  1987  bislang  von  der
Forschung  noch  nicht  angewandt,  wie  es  etwa  Duchhardt  1989  gefordert  hatte  (Absolutismus,  S.205).
In  der  Regel  werden  die  Begriffe  'Aufgeklärter  Absolutismus'  und  'Reformabsolutismus’  seither
synonym  verwandt.  Hier  soll  nun  erstmals  der  Versuch  unternommen  werden,  das  von  Birtsch
entwickelte  Konzept  des  Reformabsolutismus  als  Alternative  zum  'Epochenbegriff  des  Aufgeklärten
Absolutismus  konsequent  auf  ein  Duodezfürstentum  anzuwenden.
77  Vgl.  Birtsch,  Idealtyp,  bes.S.  10-13.
7S  Vgl.  Birtsch,  Friedrich  Wilhem  1.,  S.87-102  (zit.S.89);  zur  expliziten  Kennzeichnung  als  'pragmatischen
  Reformabsolutismus',  die  hier  noch  nicht  erfolgte,  vgl.  ders.,  Idealtyp,  S.l  1.

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