Full text : Obrigkeit und Untertanen

hohen  Gnaden  übersehen  werden  mögte5i.  Damit  war  der  vormundschaftliche
Huldigungsakt  von  1728  beendet.  Er  war  weit  entfernt  von  einem  typisch  barocken
Fest,  wie  es  für  das  Zeitalter  des  Absolutismus  kennzeichnend  war.  Er  stand  vielmehr
bereits  ganz  im  Zeichen  von  Traditionsverlust  und  Traditionsverzicht.  Gerade  der
zuletzt  geschilderte  Vorfall  mit  den  Ottweiler  Untertanen  verdeutlicht  dies.  Die
Ottweiler  empfanden  den  Regierungswechsel  in  ganz  besonderer  Weise  als  eine
tiefgreifende  Zäsur;  denn  sie  hatten  mit  Friedrich  Ludwig  ihren  angestammten
Landesherrn,  der  schon  im  Jahre  1680  von  seinem  Vater  Johann  Ludwig  die  Ottweiler
  Landesverwaltung  übernommen  hatte,  verloren* 59.  So  erklärt  sich  auch  die
Forderung  an  den  fürstlichen  Gesandten,  die  neue  Herrschaft  möge  nicht  mehr  von
ihnen  verlangen,  als  was  sie  seit  über  40  Jahren  zu  leisten  schuldig  waren.  Die
Ottweiler  befürchteten  (auch  nicht  ganz  zu  Unrecht),  daß  mit  der  Regierungsübernahme
  der  Linie  Nassau-Usingen  ein  Entfremdungsprozeß  zwischen  Obrigkeit  und
Untertanen  einsetzen  werde,  dem  sie  mit  der  "Defensivstrategie"  einer  (wenn  auch
nur  kurzzeitigen)  Huldigungsverweigerung  zu  begegnen  versuchten,  die  in  ihren
Augen  "allein  die  bäuerlich-genossenschaftlichen  Rechte  langfristig  sichern  konnte"60.
  Dieser  kleine  Zwischenfall  wirft  ein  bezeichnendes  Licht  auf  die  Veränderung
des  Herrschaftsverhältnisses,  die  sich  aus  der  Usinger  Machtübernahme  ergab  und
die  das  gesamte  Jahrhundert  maßgeblich  prägen  sollte:  Hier  die  rationale,  neue
Herrschaft,  die  (neben  dem  eher  zufälligen  Traditionsverlust)  einen  ganz  bewußten
Traditionsverzicht  anstrebte,  und  dort  die  alte,  traditionale  Untertanenschaft,  die
unbeirrt  an  ihren  alten  Rechten  festhielt.
Um  an  den  Anfang  unserer  Arbeit  anzuschließen,  so  können  wir  sagen,  daß  sich  die
Huldigung  an  die  Linie  Nassau-Usingen  vom  Frühjahr  1728  ganz  in  die  neueste
Forschungserkenntnis  einfügt,  wonach  die  Untertanenhuldigungen  bereits  in  der
ersten  Hälfte  des  18.Jahrhunderts  "in  den  Sog  des  okzidentalen  Rationalisierungsprozesses"
  gerieten61.  Während  die  Huldigung  vier  Jahre  zuvor  noch  zwischen
Mittelalter  und  Absolutismus  stand,  gehörte  die  vormundschaftliche  Huldigung
bereits  einem  neuen  Zeitalter  an:  dem  Zeitalter  des  Reformabsolutismus62.  Damit  war
in  Nassau-Saarbrücken  (was  die  Huldigungsgeschichte  betraf)  das  Zeitalter  des
'klassischen  Absolutimus'  in  gewisser  Weise  überspmngen  worden63.  Das  heißt
allerdings  nicht,  daß  das  Huldigungsritual  sozusagen  vor  dem  Forum  der  Vernunft

5>i  Vgl.  zu  der  ganzen  Passage  den  Bericht  des  Usinger  Regierungsrats  v.  Bode  an  die  Fürstin,  Saarwerden
  7.6.1728:  HHSTA  WI  131/Ia  16,  unpag.
59  Vgl.  Köllner,  Land,  S.428f.
60  Vgl.  dazu  am  Beispiel  des  elsässischen  Hattgaus:  Saarbrücker  Arbeitsgruppe,  Huldigungseid,  S.  117-115
  (zit.  S.  149).
61  Holenstein,  Herrschaftszeremoniell,  S.22.
6:  Vgl.  zum  Konzept  des  Reformabsolutismus  das  nächste  Kap.l.  1b).
63 Das  Zeitalter  des  'klassischen  Absolutismus'  wird  in  der  Regel  vom  Ende  des  30jähngen  Krieges  im
Jahre  1648  bis  zur  ersten  Hälfte  des  18.Jahrhunderts  gerechnet  (vgl.  z.B.  Kunisch,  Absolutismus).
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