hohen Gnaden übersehen werden mögte5i. Damit war der vormundschaftliche
Huldigungsakt von 1728 beendet. Er war weit entfernt von einem typisch barocken
Fest, wie es für das Zeitalter des Absolutismus kennzeichnend war. Er stand vielmehr
bereits ganz im Zeichen von Traditionsverlust und Traditionsverzicht. Gerade der
zuletzt geschilderte Vorfall mit den Ottweiler Untertanen verdeutlicht dies. Die
Ottweiler empfanden den Regierungswechsel in ganz besonderer Weise als eine
tiefgreifende Zäsur; denn sie hatten mit Friedrich Ludwig ihren angestammten
Landesherrn, der schon im Jahre 1680 von seinem Vater Johann Ludwig die Ottweiler
Landesverwaltung übernommen hatte, verloren* 59. So erklärt sich auch die
Forderung an den fürstlichen Gesandten, die neue Herrschaft möge nicht mehr von
ihnen verlangen, als was sie seit über 40 Jahren zu leisten schuldig waren. Die
Ottweiler befürchteten (auch nicht ganz zu Unrecht), daß mit der Regierungsübernahme
der Linie Nassau-Usingen ein Entfremdungsprozeß zwischen Obrigkeit und
Untertanen einsetzen werde, dem sie mit der "Defensivstrategie" einer (wenn auch
nur kurzzeitigen) Huldigungsverweigerung zu begegnen versuchten, die in ihren
Augen "allein die bäuerlich-genossenschaftlichen Rechte langfristig sichern konnte"60.
Dieser kleine Zwischenfall wirft ein bezeichnendes Licht auf die Veränderung
des Herrschaftsverhältnisses, die sich aus der Usinger Machtübernahme ergab und
die das gesamte Jahrhundert maßgeblich prägen sollte: Hier die rationale, neue
Herrschaft, die (neben dem eher zufälligen Traditionsverlust) einen ganz bewußten
Traditionsverzicht anstrebte, und dort die alte, traditionale Untertanenschaft, die
unbeirrt an ihren alten Rechten festhielt.
Um an den Anfang unserer Arbeit anzuschließen, so können wir sagen, daß sich die
Huldigung an die Linie Nassau-Usingen vom Frühjahr 1728 ganz in die neueste
Forschungserkenntnis einfügt, wonach die Untertanenhuldigungen bereits in der
ersten Hälfte des 18.Jahrhunderts "in den Sog des okzidentalen Rationalisierungsprozesses"
gerieten61. Während die Huldigung vier Jahre zuvor noch zwischen
Mittelalter und Absolutismus stand, gehörte die vormundschaftliche Huldigung
bereits einem neuen Zeitalter an: dem Zeitalter des Reformabsolutismus62. Damit war
in Nassau-Saarbrücken (was die Huldigungsgeschichte betraf) das Zeitalter des
'klassischen Absolutimus' in gewisser Weise überspmngen worden63. Das heißt
allerdings nicht, daß das Huldigungsritual sozusagen vor dem Forum der Vernunft
5>i Vgl. zu der ganzen Passage den Bericht des Usinger Regierungsrats v. Bode an die Fürstin, Saarwerden
7.6.1728: HHSTA WI 131/Ia 16, unpag.
59 Vgl. Köllner, Land, S.428f.
60 Vgl. dazu am Beispiel des elsässischen Hattgaus: Saarbrücker Arbeitsgruppe, Huldigungseid, S. 117-115
(zit. S. 149).
61 Holenstein, Herrschaftszeremoniell, S.22.
6: Vgl. zum Konzept des Reformabsolutismus das nächste Kap.l. 1b).
63 Das Zeitalter des 'klassischen Absolutismus' wird in der Regel vom Ende des 30jähngen Krieges im
Jahre 1648 bis zur ersten Hälfte des 18.Jahrhunderts gerechnet (vgl. z.B. Kunisch, Absolutismus).
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