nähme geführtes Tagebuch, daß man von nichts als denen Umbständen des Todes des
hochseligen Herrn Grafen und andern indifferenten (sic!) Dingen gesprochen
(habe)51. Und an anderer Stelle wußte er seiner Fürstin zu berichten, daß bei der
Überführung des Leichnams des Grafen von Saarbrücken nach Ottweiler weiter keine
Unkosten gemacht noch sonst einige Ceremonien observiret worden (seien)* 54. Beide
Passage zeigen doch, wie 'rational' die neue Herrschaft mit den Tod des letzten
Saarbrücker Grafen umging - ganz im Unterschied noch zur vorangegangenen
Huldigung, als Graf Friedrich Ludwig mit besonderem Nachdruck des verstorbenen
Grafen Karl Ludwig gedachte, der übrigens unter großen Feierlichkeiten in der
Stadtkirche von Idstein beigesetzt worden war55. Obwohl nunmehr eine fremde, nicht
vor Ort residierende Herrschaft an die Macht kam, was - wie es noch bei der Huldigung
von 1724 hieß - manchmahl bey Unferthanen Furcht zu erwecken pflegt56,
obwohl also der Sukzessionsfall keineswegs unproblematisch war, schien sich nun
auch in Nassau-Saarbrücken die zukunftsweisende Tendenz abzuzeichnen, "daß der
Tod eines Landesherm und der Regierungswechsel immer seltener eine neuralgischkritische
Situation schufen, die es durch verschiedene militärische und rechtliche
Vorsichtsmaßnahmen so gut als möglich zu entschärfen galt"57. Die Vormünderin
selbst hatte diese Entwicklung emgeleitet, sie vor allem war es, die für die Rationalisierung
des Huldigungsaktes verantwortlich zeichnete.
In der ersten Juniwoche konnte Friedrich von Bode seiner Fürstin berichten, daß die
Huldigung in der Grafschaft Saarbrücken und Herrschaft Ottweiler sowohl als auch
in der GrafschaftSaarwerden und Vogtey Herbitzheim würcklich von mir eingenommen
wurde. Dabei wäre alles ohne alle Contradiction und Weitläufigkeit hergegangen
(...), wann nicht die Ottweilerische(n) Unterthanen durch Übelgesinnte sich
dahin hätten verleiten laßen, von ihm, dem fürstlichen Gesandten, die Versicherung
zu verlangen, die Fürstin würde von ihnen weiter nichts, alß was sie für 40 Jahren zu
praestiren gehabt, anfordern laßen. Da von Bode diese Versicherung weder geben
konnte noch wollte, hatten die Untertanen der Herrschaft Ottweiler die Huldigung
anfänglich simpliciter geweigert und keiner Vorstellung Gehör geben wollen. Nach
ein paar Stunden besannen sie sich jedoch eines besseren, legten ihren Huldigungseid
wie die anderen Untertanen ab und baten den Gesandten, er möge bei der Fürstin
Sorge dafür tragen, daß ihnen ihr hiebey gebrauchter Unverstand für dieses Mahl in
” Vgl. das Diarium des Usinger Regierungsrats v. Bode anläßlich der Huldigungseinnahme in Nassau-Saarbrücken,
Eintrag v. 28.5.1728: HHSTA WI 131 /Ia 16, unpag
54 Bericht des Usinger Regierungsrats v. Bode an die Fürstin, Saarbrücken 29.5.1728: HHSTA WI
131 /Ia 16, unpag.
55 Vgl. Köllner, Land, S.426.
54 Vgl. den anonymen Bericht über die nassau-saarbnickische Huldigung v. 3.1.1724: LA SB 22/2287,
S.7.
57 Holenstein, Huldigung, S.482.
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