Full text : Obrigkeit und Untertanen

nähme  geführtes  Tagebuch,  daß  man  von  nichts  als  denen  Umbständen  des  Todes  des
hochseligen  Herrn  Grafen  und  andern  indifferenten  (sic!)  Dingen  gesprochen
(habe)51.  Und  an  anderer  Stelle  wußte  er  seiner  Fürstin  zu  berichten,  daß  bei  der
Überführung  des  Leichnams  des  Grafen  von  Saarbrücken  nach  Ottweiler  weiter  keine
Unkosten  gemacht  noch  sonst  einige  Ceremonien  observiret  worden  (seien)* 54.  Beide
Passage  zeigen  doch,  wie  'rational'  die  neue  Herrschaft  mit  den  Tod  des  letzten
Saarbrücker  Grafen  umging  -  ganz  im  Unterschied  noch  zur  vorangegangenen
Huldigung,  als  Graf  Friedrich  Ludwig  mit  besonderem  Nachdruck  des  verstorbenen
Grafen  Karl  Ludwig  gedachte,  der  übrigens  unter  großen  Feierlichkeiten  in  der
Stadtkirche  von  Idstein  beigesetzt  worden  war55.  Obwohl  nunmehr  eine  fremde,  nicht
vor  Ort  residierende  Herrschaft  an  die  Macht  kam,  was  -  wie  es  noch  bei  der  Huldigung
  von  1724  hieß  -  manchmahl  bey  Unferthanen  Furcht  zu  erwecken  pflegt56,
obwohl  also  der  Sukzessionsfall  keineswegs  unproblematisch  war,  schien  sich  nun
auch  in  Nassau-Saarbrücken  die  zukunftsweisende  Tendenz  abzuzeichnen,  "daß  der
Tod  eines  Landesherm  und  der  Regierungswechsel  immer  seltener  eine  neuralgischkritische
  Situation  schufen,  die  es  durch  verschiedene  militärische  und  rechtliche
Vorsichtsmaßnahmen  so  gut  als  möglich  zu  entschärfen  galt"57.  Die  Vormünderin
selbst  hatte  diese  Entwicklung  emgeleitet,  sie  vor  allem  war  es,  die  für  die  Rationalisierung
  des  Huldigungsaktes  verantwortlich  zeichnete.
In  der  ersten  Juniwoche  konnte  Friedrich  von  Bode  seiner  Fürstin  berichten,  daß  die
Huldigung  in  der  Grafschaft  Saarbrücken  und  Herrschaft  Ottweiler  sowohl  als  auch
in  der  GrafschaftSaarwerden  und  Vogtey  Herbitzheim  würcklich  von  mir  eingenommen
  wurde.  Dabei  wäre  alles  ohne  alle  Contradiction  und  Weitläufigkeit  hergegangen
  (...),  wann  nicht  die  Ottweilerische(n)  Unterthanen  durch  Übelgesinnte  sich
dahin  hätten  verleiten  laßen,  von  ihm,  dem  fürstlichen  Gesandten,  die  Versicherung
zu  verlangen,  die  Fürstin  würde  von  ihnen  weiter  nichts,  alß  was  sie  für  40  Jahren  zu
praestiren  gehabt,  anfordern  laßen.  Da  von  Bode  diese  Versicherung  weder  geben
konnte  noch  wollte,  hatten  die  Untertanen  der  Herrschaft  Ottweiler  die  Huldigung
anfänglich  simpliciter  geweigert  und  keiner  Vorstellung  Gehör  geben  wollen.  Nach
ein  paar  Stunden  besannen  sie  sich  jedoch  eines  besseren,  legten  ihren  Huldigungseid
wie  die  anderen  Untertanen  ab  und  baten  den  Gesandten,  er  möge  bei  der  Fürstin
Sorge  dafür  tragen,  daß  ihnen  ihr  hiebey  gebrauchter  Unverstand  für  dieses  Mahl  in

”  Vgl.  das  Diarium  des  Usinger  Regierungsrats  v.  Bode  anläßlich  der  Huldigungseinnahme  in  Nassau-Saarbrücken,
  Eintrag  v.  28.5.1728:  HHSTA  WI  131  /Ia  16,  unpag
54  Bericht  des  Usinger  Regierungsrats  v.  Bode  an  die  Fürstin,  Saarbrücken  29.5.1728:  HHSTA  WI
131  /Ia  16,  unpag.
55  Vgl.  Köllner,  Land,  S.426.
54  Vgl.  den  anonymen  Bericht  über  die  nassau-saarbnickische  Huldigung  v.  3.1.1724:  LA  SB  22/2287,
S.7.
57  Holenstein,  Huldigung,  S.482.

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