Full text : Obrigkeit und Untertanen

lutherischen,  sondern  dem  kalvinistischen  Glaubensbekenntnis  angehörte36.  Für  die
Prägung  der  'politischen  Kultur',  d.h.  für  die  Haltung  der  Herrschaft  zur  Untertanenschaft
  und  umgekehrt37,  und  für  die  Ausgestaltung  herrschaftlicher  Politik  darf  dieses
Faktum  nicht  unterschätzt  werden.  Max  Weber  hat  bekanntlich  dem  Kalvinismus  vor
allem  aufgrund  der  Prädestinations-  und  Gnadenwahllehre  einen  wesentlich  höheren
Rationalisierungsgrad  zugeschrieben  als  der  rein  lutherischen  Lehre38.  Wir  wollen
diesen  religiös  geprägten  Aspekt  im  Auge  behalten,  wenn  wir  uns  im  folgenden  dem
von  der  Vormünderin,  Fürstin  Charlotte  Amalie,  inszenierten  Huldigungsakt  zuwenden.

Nachdem  Graf  Friedrich  Ludwig,  der  sich  am  28.April  1728  mit  seinem  Hofstaat  von
seiner  Ottweiler  Residenz  ins  Saarbrücker  Schloß  verfügt  hatte,  am  25.Mai  mittags
zwischen  zwölf  und  ein  Uhr  gestorben  war,  ließen  die  anwesenden  Regierungsräte
Schreiber,  Schmitt  und  Stutz  sogleich  die  Schloßwache  auf  das  sukzedierende  Haus
Nassau-Usingen  mittels  genommener  Handtreu  vereiden,  die  Tore  am  Schloß  sowie
an  den  beiden  Städten  Saarbrücken  und  St.Johann  verschließen  und  die  Wachen  verdoppeln.
  Noch  am  gleichen  Tag  schickten  die  Regierungsräte  den  Kammerschreiber
Ibell  als  Kurier  nach  Usingen,  um  der  Fürstin  die  Nachricht  vom  Todesfall  zu  übermitteln
  und  den  entsprechenden  Verhaltungs-Befehl  entgegenzunehmen39 40.  Schon
einen  Tag  später  setzte  die  Fürstin  eine  Instruction  auf,  wonach  sich  ihr  Gevollmächtigter
  bey  Einnehmung  der  Huldigung  in  denen  Grafschaften  Saarbrücken  und
Saarwerden  sambt  der  Vogtey  Herbitzheim  und  Herrschaft  Ottweiler,  auch  sonst  in
andern  Sachen  zu  achten  (habe/0.  Die  14-Punkte  starke  Instruktion  war  eine  ganz
nüchtern  gehaltene  Dienstanweisung  für  einen  Bevollmächtigten,  der  im  Namen  der
Fürstin  die  Huldigung  in  den  linksrheinischen  Landesteilen  durchführen  sollte.  Tags
darauf,  am  27.Mai,  stellte  die  Fürstin  die  offizielle  Vollmachtsurkunde  auf  ihren
Geheimen  Revisionsrat,  den  ehemaligen  idsteinischen  Hof-  und  Regierungsrat

36  Zur  Festlegung  der  lutherischen  Konfession  als  herrschender  Landesreligion  vgl.  Bleymehl,  Probleme,
S.85;  allgem.  zur  Einführung  der  Reformation  in  Nassau-Saarbrücken  und  zur  Entwicklung  der
nassau-saarbrückischen  Landeskirche  bis  1635  vgl.  Herrmann,  Reformation,  $.42-111.
3’  Zu  Begriff  und  Konzeption  der  aus  der  Politikwissenschaft  übernommenen  und  auf  die  beiden
amerikanischen  Forscher  Allmond  und  Verba  zurückgehenden  'politischen  Kultur’  vgl.  den  Forschungsbericht
  bei  Linsmayer,  Politische  Kultur,  S.9-22  u.  dessen  eigenständigen  konzeptionellen
Vorschläge  S.437-456.
38  Vgl.  Weber,  Protestantische  Ethik,  S.88-128.
3y  Vgl.  die  Saarbrücker  Regierungsakte  vom  25.Mai  1728:  HHSTA  WI  131  /Ia  16,  unpag.;  die  Namen
der  anwesenden  Saarbrücker  Regierungsräte  ergeben  sich  aus  dem  'Diarium'  des  usingischen  Geheimen
  Revisionsrats  Friedrich  von  Bode:  ebd.  (Einleitung).
40 Instruktion  der  Usinger  Fürstin  Charlotte  Amalie,  Usingen  26.Mai  1728:  HHSTA  WI  131  /Ia  16,
unpag.

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