darzustellen, wie dies für das Zeitalter des Absolutismus so typisch war29. Die Huldigung
von 1724 stellte eine Mischform dar, sie gehörte nicht mehr dem Mittelalter,
aber auch noch nicht der Zeit des Absolutismus an. Wie sah dies vier Jahre später bei
der Huldigung der nassau-saarbrückischen Untertanen an die Linie Nassau-Usingen
aus?
Mit dem Tod Friedrich Ludwigs am 25.Mai 1728 war, wie zu erwarten, der linksrheinische
Grafenstamm der walramischen Hauptlinie des Hauses Nassau an sein
Ende gelangt. Alle Besitzungen fielen an die Nebenlinie Nassau-Usingen30. Der
Gründer dieser Linie, Graf Walrad, der von 1659 bis 1702 regierte und dessen größte
Leistung die Erhebung des Hauses Nassau-Saarbrücken in den Reichsfürstenstand im
Jahre 1688 darstellte,31 hatte nur einen Sohn, Wilhelm Heinrich, der sich 1706 mit
Charlotte Amalie, einer Prinzessin von Nassau-Dillenburg, vermählte und bereits
1718 im Alter von 44 Jahren starb32. Charlotte Amalie übernahm die Vormundschaft
über ihre beiden Söhne Karl und Wilhelm Heinrich, den Nachgeborenen, und regierte
zunächst die usingischen Gebiete, bis ihr schließlich im Frühjahr 1728 noch
die idsteinischen, saarbrückischen und ottweilerischen Lande zufielen33. Wichtig zu
wissen ist, daß die Regenten der Usinger Linie, Fürst Walrad, Wilhelm Heinrich und
seine Gemahlin Charlotte Amalie, dem protestantischen Religionsbekenntnis
angehörten34. Charlotte Amalie verband darüber hinaus als geborene Fürstin von
Nassau-Dillenburg von Hause aus eine langjährige und tiefverwurzelte Tradition mit
dem reformierten Glauben. Das Haus Nassau-Dillenburg war nämlich schon sehr
früh, gegen Ende des 16. Jahrhunderts, nachdem die konfessionelle Geschlossenheit
der Wetterauer Grafen auseinandergefallen war, in das kalvinistische Lager
übergewechselt35. Damit kam nun in Nassau-Saarbrücken, wo die evangelischlutherische
Konfession laut den Bestimmungen des Augsburger Relgionsfriedens
(1555) und des Westfälischen Friedens (1648) als herrschende Landesreligion
festgelegt war, erstmals eine Landesherrschaft an die Macht, die nicht mehr dem
29 Vgl. allgem. zur Entwicklung der Huldigung vom Mittelalter bis ins Zeitalter des Absolutismus
Holenstein, Huldigung, passim.
30 Vgl. zu den Vererbungen im nassauischen Haus Demandt, Hessen, S.372ff.
31 Vgl. Rudorff, Erhebung.
32 Zu den Grafen Walrad und Wilhelm Heinrich vgl. Geck, Fürstentum, $.2-6,
33 Vgl. Ruppersberg, Grafschaft II, S.215.
34 Vgl. Geck, Fürstentum, S.6.
3i Vgl. Herrmann, Reformation, $.77; seit 1572 hatte sich hier unter Graf Johann VI. der folgenschwere
Übertritt zum Calvinismus angekündigt, wobei Einflüsse aus der Pfalz, die bereits 1563 kalvinistisch
geworden war, und aus Holland, wo der Bruder des Grafen, Prinz Wilhelm von Oranien, 1573 den
Konfessionswechsel vollzog, eine große Rolle spielten; hier sei nur auf die von Graf Johann VI.
initiierte Gründung der Hohen Schule Herbom erinnert, die als geistiges Zentrum und neben der
Genfer Akademie und der von seinem Bruder gegründeten Universität Leyden als "dritter europäischer
Mittelpunkt des Calvinismus" galt(vgl. Demandt, Hessen, $.412-414, zit.S.413; zur Geschichte
der Hohen Herbom vgl. Menk, Herbom).
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