Full text : Obrigkeit und Untertanen

um  1780  erkannt.  Von  daher  wäre  die  Beibehaltung  des  herrscherlichen  Gnadentitels
im  Revolutionsjahr  1848  ein  Anachronismus  ersten  Ranges  gewesen,  der  in  diametralem
  Gegensatz  zu  den  Verfassungsvorstellungen  der  Revolutionäre  stand.  Die
Abschaffung  dieses  mit  dem  Geist  des  Absolutismus  korrespondierenden  Titels  war
überfällig  und  stand  eigentlich  schon  seit  über  einem  halben  Jahrhundert  auf  der
Tagesordnung.  Ja,  man  kann  pointiert  sagen:  So  weit  wie  die  preußischen  Revolutionäre
  1848  waren,  so  weit  war  man  in  Deutschland  schon  um  1780.  Damals  bereits
kündigte  sich  der  moderne  Rechts-  und  Verfassungsstaat  unaufhaltsam  an.  Die
Französische  Revolution  hat  diese  systemkonforme  Entwicklung  zunächst  einmal
gestoppt  und  mit  Napoleon  wieder  an  die  absolutistische  Tradition  einer  'von  oben'
gelenkten  Politik  angeknüpft,  ja:  sie  hat  den  im  letzten  Drittel  des  18.Jahrhunderts
immer  engmaschiger  verlaufenden  Rationalisierungsprozeß  zwischen  Obrigkeit  und
Untertanen  auf  Jahre  hm  beendet.  In  diesem  Sinne  hatte  sie  eine  retardierende  Wirkung.
  Zugleich  hat  sie  aber  mit  einem  Schlage  die  Ständegesellschaft  beseitigt  und
damit  überhaupt  erst  die  Grundlage  für  eine  allumfassende  Modernisierung  geschaffen.
  Von  daher  ist  es  gewiß  richtig,  wenn  es  heißt,  daß  Napoleon  "am  Anfang"  der
deutschen  Geschichte  des  19.Jahrhunderts  stand34.  Darüber  dürfen  wir  aber  nicht
vergessen,  daß  unter  dem  Dachverband  des  Alten  Reiches  und  d.  h.  im  Schutze  der
Reichsverfassung  ein  systemkonformes  Modemisierungspotential  herangewachsen
war,  dessen  Wurzeln  zwar  im  Mittelalter  lagen,  dessen  politische  Implikationen
jedoch  in  die  Neuzeit  wiesen.  Die  Entwicklung  'von  der  Gnade  zum  Recht'  hat  dies
einmal  mehr  belegt:  Die  mittelalterliche  Rechtskultur,  die  durchaus  rationale  Züge
trug,  wirkte  fort  und  erfuhr  unter  dem  Eindruck  des  aufgeklärten  Reformabsolutismus
  eine  Renaissance,  die  den  Beginn  der  Moderne  markierte35.  Es  ist  nicht  zuviel
gesagt,  wenn  wir  von  der  'Rationalisierung  der  politischen  Kultur  im  ausgehenden
Ancien  Régime'  sprechen.
Wir  sind  am  Ende:  Auch  unser  letztes  Kapitel  hat  gezeigt,  daß  der  Rationalisierungsprozeß
  kein  einseitiger  Vorgang  war,  sondern  sich  erst  aus  dem  Wechselspiel  zwischen
  Obrigkeit  und  Untertanen  ergab.  Es  ist  falsch,  allein  den  gesellschaftlichen
Kräften  zweckrationales  Handeln  und  pseudo-demokratische  Tendenzen  zuzuschreiben,
  wie  dies  die  frühneuzeitliche  Protestforschung  tut36;  ebenso  falsch  ist  es,  jeglichen
  zukunftsweisenden  Fortschritt  nur  auf  der  Seite  des  Staates  zu  erkennen  und
ffeiweg  zu  behaupten:  "eine  Modernisierung  -  das  war  nicht  die  Sache  der  Bauern"37.
Die  Modernisierung  von  Staat  und  Gesellschaft  war  ein  komplexer  Vorgang,  sie
begann  bereits  im  Zeitalter  des  Reformabsolutismus,  und  sie  war  von  'Obrigkeit  und

34  So  das  schon  berühmt  gewordene  Diktum  von  Nipperdey,  Deutsche  Geschichte,  S.  11.
35  Vgl.  allgem.  dazu  den  Essay  von  Nipperdey,  Aktualität,  S.21-30,  bes.  28f.
36  Vgl.  programmatisch  Blickle,  Deutsche  Untertanen.
37  Nipperdey,  Deutsche  Geschichte,  S.43.
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