um 1780 erkannt. Von daher wäre die Beibehaltung des herrscherlichen Gnadentitels
im Revolutionsjahr 1848 ein Anachronismus ersten Ranges gewesen, der in dia¬
metralem Gegensatz zu den Verfassungsvorstellungen der Revolutionäre stand. Die
Abschaffung dieses mit dem Geist des Absolutismus korrespondierenden Titels war
überfällig und stand eigentlich schon seit über einem halben Jahrhundert auf der
Tagesordnung. Ja, man kann pointiert sagen: So weit wie die preußischen Revolu¬
tionäre 1848 waren, so weit war man in Deutschland schon um 1780. Damals bereits
kündigte sich der moderne Rechts- und Verfassungsstaat unaufhaltsam an. Die
Französische Revolution hat diese systemkonforme Entwicklung zunächst einmal
gestoppt und mit Napoleon wieder an die absolutistische Tradition einer 'von oben'
gelenkten Politik angeknüpft, ja: sie hat den im letzten Drittel des 18.Jahrhunderts
immer engmaschiger verlaufenden Rationalisierungsprozeß zwischen Obrigkeit und
Untertanen auf Jahre hm beendet. In diesem Sinne hatte sie eine retardierende Wir¬
kung. Zugleich hat sie aber mit einem Schlage die Ständegesellschaft beseitigt und
damit überhaupt erst die Grundlage für eine allumfassende Modernisierung geschaf¬
fen. Von daher ist es gewiß richtig, wenn es heißt, daß Napoleon "am Anfang" der
deutschen Geschichte des 19.Jahrhunderts stand34. Darüber dürfen wir aber nicht
vergessen, daß unter dem Dachverband des Alten Reiches und d. h. im Schutze der
Reichsverfassung ein systemkonformes Modemisierungspotential herangewachsen
war, dessen Wurzeln zwar im Mittelalter lagen, dessen politische Implikationen
jedoch in die Neuzeit wiesen. Die Entwicklung 'von der Gnade zum Recht' hat dies
einmal mehr belegt: Die mittelalterliche Rechtskultur, die durchaus rationale Züge
trug, wirkte fort und erfuhr unter dem Eindruck des aufgeklärten Reformabsolutis¬
mus eine Renaissance, die den Beginn der Moderne markierte35. Es ist nicht zuviel
gesagt, wenn wir von der 'Rationalisierung der politischen Kultur im ausgehenden
Ancien Régime' sprechen.
Wir sind am Ende: Auch unser letztes Kapitel hat gezeigt, daß der Rationalisierungs-
prozeß kein einseitiger Vorgang war, sondern sich erst aus dem Wechselspiel zwi¬
schen Obrigkeit und Untertanen ergab. Es ist falsch, allein den gesellschaftlichen
Kräften zweckrationales Handeln und pseudo-demokratische Tendenzen zuzuschrei¬
ben, wie dies die frühneuzeitliche Protestforschung tut36; ebenso falsch ist es, jeg¬
lichen zukunftsweisenden Fortschritt nur auf der Seite des Staates zu erkennen und
ffeiweg zu behaupten: "eine Modernisierung - das war nicht die Sache der Bauern"37.
Die Modernisierung von Staat und Gesellschaft war ein komplexer Vorgang, sie
begann bereits im Zeitalter des Reformabsolutismus, und sie war von 'Obrigkeit und
34 So das schon berühmt gewordene Diktum von Nipperdey, Deutsche Geschichte, S. 11.
35 Vgl. allgem. dazu den Essay von Nipperdey, Aktualität, S.21-30, bes. 28f.
36 Vgl. programmatisch Blickle, Deutsche Untertanen.
37 Nipperdey, Deutsche Geschichte, S.43.
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