beiden Städte Saarbrücken und St. Johann, die sich diese offenkundige Ambivalenz
von 'Gnade' und 'Recht' zunutze machten. Im Jahre 1784 forderten sie in einer
Eingabe den Fürsten unumwunden auf, daß bei künftigen Dekreten in ihrer
Privilegienangelegenheit die Worte aus Gnaden (zeitgen. Hervorhebung, KR.) nicht
mit eingerückt werden (sollen), weil die hier strittige, mit dem Privileg der städtischen
Marktffeiheit in Verbindung stehende und auf kaiserliche Wahlkapitulationen
zurückgehende Brückengeld-Befreiung ihnen nach dem Herkommen und überhaupt
von Rechts wegen zustehet (und) überdies ein Pactum onerosum darbey concurrirá4.
Damit war exakt die von der nassau-usingischen Vormundschaft in der ersten
Jahrhunderthälfte eingeleitete 'Rationalisierung von Herrschaft', die in so diametralem
Gegensatz zum Gottesgnadentum stand, von den Bürgern der beiden Saarstädte
aufgegriffen und gegen die Herrschaft selbst gewendet worden. Der neue
Rechtsbegriff wurde von den Bürgern rezipiert und bereits in Verbindung mit dem
Vertragsdenken der Aufklärung gestellt. Anfang 1785 wiederholten und bekräftigten
sie ihre Vorstellung von einem in ihrer Privilegienangelegenheit zu erlassenden
Dekret: Es sollte ein zu ewigen Tagen aufzubewahrendes und zumal nicht aus bloser
Gnade, sondern contractweise zu ertheilendes Decret sein24 25. Nicht mehr 'Gnadenerlasse',
sondern 'Rechtsverträge' - wenn man so will: Verfassungsurkunden 'im
kleinen' - waren es, was die Bürger jetzt wollten: Sie sollten künftig das
Zusammenleben von Obrigkeit und Untertanen regeln - der Rationalisierungsprozeß
hatte, wenn auch nur in den Städten, zu greifen begonnen!
All dies geschah bereits vor Ausbruch der Französischen Revolution, wir müssen
unser Urteil vom Modemisierungsschub der Revolution erheblich modifizieren und
differenzieren. Schon vor 1789 war in Duodezfürstentümem wie Nassau-Saarbrücken
ein Modemisierungspotential, d.h. ein systemkonformes Modemisierungspotential
herangewachsen, das von nicht zu unterschätzender Bedeutung war. Die
wirkliche Zäsur liegt nicht im Jahre 1789, sondern um 1780! Die frühe Französische
Revolution wirkte lediglich als Katalysator einer voraufgegangenen Entwicklung, die
über ein halbes Jahrhundert zuvor von der Herrschaft eingeleitet und um 1780 von
den Untertanen aufgegriffen wurde. Wozu vor 1789 allerdings nur die Städte imstande
waren, dazu gelangten nach dem Ausbruch der Revolution auch die Landgemeinden.
Der unter Federführung der beiden Städte Saarbrücken und St.Johann
geführte Landkassenstreit hatte dies ganz deutlich gezeigt: Jetzt gaben nicht mehr nur
die Bürger, sondern auch die Bauern der so konfliktträchtigen 'Landschaften' der
Köllertaler Meierei und des Völklinger Hofs dem Fürsten, der die Einsicht in die
24 Vgl. die Bitte der beiden Städte an den Fürsten wegen des Brückengeldes, Saarbrücken 9.August
1784: Firmond'sche Chronik Dok. Nr.3.
25 Vgl. die Supplik der beiden Städte an den Fürsten wegen des Brückengeldes, Saarbrücken 7.Januar
1785: ebd. Dok. Nr.5.
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