Full text : Obrigkeit und Untertanen

beiden  Städte  Saarbrücken  und  St.  Johann,  die  sich  diese  offenkundige  Ambivalenz
von  'Gnade'  und  'Recht'  zunutze  machten.  Im  Jahre  1784  forderten  sie  in  einer
Eingabe  den  Fürsten  unumwunden  auf,  daß  bei  künftigen  Dekreten  in  ihrer
Privilegienangelegenheit  die  Worte  aus  Gnaden  (zeitgen.  Hervorhebung,  KR.)  nicht
mit  eingerückt  werden  (sollen),  weil  die  hier  strittige,  mit  dem  Privileg  der  städtischen
  Marktffeiheit  in  Verbindung  stehende  und  auf  kaiserliche  Wahlkapitulationen
zurückgehende  Brückengeld-Befreiung  ihnen  nach  dem  Herkommen  und  überhaupt
von  Rechts  wegen  zustehet  (und)  überdies  ein  Pactum  onerosum  darbey  concurrirá4.
Damit  war  exakt  die  von  der  nassau-usingischen  Vormundschaft  in  der  ersten
Jahrhunderthälfte  eingeleitete  'Rationalisierung  von  Herrschaft',  die  in  so  diametralem
  Gegensatz  zum  Gottesgnadentum  stand,  von  den  Bürgern  der  beiden  Saarstädte
  aufgegriffen  und  gegen  die  Herrschaft  selbst  gewendet  worden.  Der  neue
Rechtsbegriff  wurde  von  den  Bürgern  rezipiert  und  bereits  in  Verbindung  mit  dem
Vertragsdenken  der  Aufklärung  gestellt.  Anfang  1785  wiederholten  und  bekräftigten
sie  ihre  Vorstellung  von  einem  in  ihrer  Privilegienangelegenheit  zu  erlassenden
Dekret:  Es  sollte  ein  zu  ewigen  Tagen  aufzubewahrendes  und  zumal  nicht  aus  bloser
Gnade,  sondern  contractweise  zu  ertheilendes  Decret  sein24 25.  Nicht  mehr  'Gnadenerlasse',
  sondern  'Rechtsverträge'  -  wenn  man  so  will:  Verfassungsurkunden  'im
kleinen'  -  waren  es,  was  die  Bürger  jetzt  wollten:  Sie  sollten  künftig  das
Zusammenleben  von  Obrigkeit  und  Untertanen  regeln  -  der  Rationalisierungsprozeß
hatte,  wenn  auch  nur  in  den  Städten,  zu  greifen  begonnen!
All  dies  geschah  bereits  vor  Ausbruch  der  Französischen  Revolution,  wir  müssen
unser  Urteil  vom  Modemisierungsschub  der  Revolution  erheblich  modifizieren  und
differenzieren.  Schon  vor  1789  war  in  Duodezfürstentümem  wie  Nassau-Saarbrücken
  ein  Modemisierungspotential,  d.h.  ein  systemkonformes  Modemisierungspotential
  herangewachsen,  das  von  nicht  zu  unterschätzender  Bedeutung  war.  Die
wirkliche  Zäsur  liegt  nicht  im  Jahre  1789,  sondern  um  1780!  Die  frühe  Französische
Revolution  wirkte  lediglich  als  Katalysator  einer  voraufgegangenen  Entwicklung,  die
über  ein  halbes  Jahrhundert  zuvor  von  der  Herrschaft  eingeleitet  und  um  1780  von
den  Untertanen  aufgegriffen  wurde.  Wozu  vor  1789  allerdings  nur  die  Städte  imstande
  waren,  dazu  gelangten  nach  dem  Ausbruch  der  Revolution  auch  die  Landgemeinden.
  Der  unter  Federführung  der  beiden  Städte  Saarbrücken  und  St.Johann
geführte  Landkassenstreit  hatte  dies  ganz  deutlich  gezeigt:  Jetzt  gaben  nicht  mehr  nur
die  Bürger,  sondern  auch  die  Bauern  der  so  konfliktträchtigen  'Landschaften'  der
Köllertaler  Meierei  und  des  Völklinger  Hofs  dem  Fürsten,  der  die  Einsicht  in  die

24  Vgl.  die  Bitte  der  beiden  Städte  an  den  Fürsten  wegen  des  Brückengeldes,  Saarbrücken  9.August
1784:  Firmond'sche  Chronik  Dok.  Nr.3.
25  Vgl.  die  Supplik  der  beiden  Städte  an  den  Fürsten  wegen  des  Brückengeldes,  Saarbrücken  7.Januar
1785:  ebd.  Dok.  Nr.5.
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