analytischen Konzept der 'politischen Kultur' gerecht zu werden5. Politische Kultur
geht nämlich nicht allein in den Einstellungs- und Verhaltensweisen der Gesellschaftsmitglieder
zum jeweiligen politischen System auf; ihre Analyse zielt vielmehr
auf das System als Ganzes und umschließt daher immer auch die herrschaftliche
Seite. Das aus den USA stammende, von Almond und Verba angeregte Konzept der
'politischen Kultur' geht von der "Gesamtheit handlungsrelevanter Einheiten" aus und
zielt auf "die Analyse ihrer Interaktionen und Interdependenz(en)"; seine Bedeutung
liegt darin, "daß es das gesamte politische System wieder in den Blick bekommt";
und mit der Gesamtheit des politischen Systems sind sowohl seine "inputs", d.h.
Interessen, politische Wertüberzeugungen und Verhaltensweisen als auch seine "Outputs",
wie Gesetze, materielle Leistungen und der gesamte politisch-administrative
Willens- und Entscheidungsbereich gemeint. Peter Reichel, der das analytische
Konzept der ’politischen Kultur' auch für die bundesrepublikanische politikwissenschaftliche
Forschung fruchtbar gemacht hat, sieht den Vorteil dieses Konzepts
gerade darin, "daß nicht nur einzelnen Elemente (Werte, Einstellungen etc.), sondern
die Totalität des Wirkungszusammenhangs von Individuum und politischem System
sichtbar gemacht werden kann"6. Auch und gerade bei der Erforschung der politischen
Kultur kommt es also auf den Interaktionsprozeß zwischen Staat und Gesellschaft
bzw. - in die Vormodeme übertragen - zwischen Obrigkeit und Untertanen an.
Da die frühneuzeitliche Protestforschung hauptsächlich an der Untertanen-Perspektive
orientiert ist, sind ihr zwei ganz entscheidende politisch-gesellschaftliche
Wert- und Normvorstellungen entgangen, die die politische Kultur im ausgehenden
Ancien Régime maßgeblich prägten, wenn nicht sogar konstituierten. Ich meine das
Gegensatzpaar der traditionalen 'Gnade' und des modernen 'Rechts'7 8.
Schon den Zeitgenossen im 18. Jahr hundert war der innere Widerspruch, ja die eigentliche
Unvereinbarkeit dieser beiden Norm- und Wertkategorien bewußt. Gnadensachen,
so schrieb Johann Jakob Moser in seinem 'teutschen Staatsrecht' im Jahre
1773, seyend Gerechtsame eines teutschen Landesherms, in deren Ausübung er in so
ferne freye Hände hat, daß ihre Ertheilung in seiner Willkühr beruhet und niemand
sie von ihme schlechterdings mit Recht fordern, mithin auch sich nicht mit Grund beschweren
kan, wann der Regent ihme in seinem Gesuch nicht willfahret: Sie seynd
also gewissermaßen denen Justiz- und Rechts- wie auch denen Policey-Sachen
entgegen gesezf. Moser hatte messerscharf den Gegensatz zwischen willkürlicher
Gnade und vom Staat gesetzten Recht erkannt, er beschrieb bereits eine Entwick¬5
Vgl. zum Folgenden vor allem Reichel, Politische Kultur, S. 18-58; s.a. den vorzüglichen Forschungsbericht
von Linsmayer, Politische Kultur, S. 11-18 sowie dessen Plädoyer für eine'politische Kulturgeschichte'
ebd., S.437-456.
6 Reichel, Politische Kultur, S.20-23.
7 Beide Wertkategorien sind von der Protestforschung bislang noch nicht untersucht worden, vgl.
Blickle, Unruhen, S. 107-109 sowie Gabel, Widerstand, S.337-412.
8 Moser, Staatsrecht Bd. 16,7, S.l.
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