Full text : Obrigkeit und Untertanen

3. Von  der  'Gnade'  zum  'Recht':  Zur  Rationalisierung  der  politischen  Kultur  im
ausgehenden  Ancien  Régime
Erst  seit  neuestem  widmet  sich  die  frühneuzeitliche  Protestforschung  dem  Themenbereich
  der  "Werte  und  Normen  einer  bäuerlich-bürgerlichen  Welt"  und  nutzt  ihn  zur
Erforschung  der  politischen  Kultur  der  altständischen  Gesellschaft1.  Aber  hier  im
speziellen  bleibt  sie  wie  im  allgemeinen,  bei  ihrem  eigentlichen  Thema,  den  Unruhen
und  Protesten,  einseitig  an  der  Untertanen-Perspektive  orientiert  und  bezieht  die
Herrschaft,  die  diese  gesellschaftlichen  Normen  und  Werte  maßgeblich  prägte,  nicht
in  ihre  Untersuchung  mit  ein.  So  hat  Peter  Blickle  beispielsweise  den  'Gemeinen
Nutzen'  als  eine  ureigene  Ideologie  des  Kommunalismus  ausgemacht,  die  angeblich
erst  später,  im  16.Jahrhundert,  von  der  Herrschaft  usurpiert  worden  sei.  Demgegenüber
  hat  Volker  Press  völlig  zu  Recht  erhebliche  Zweifel  angemeldet,  "daß  diese  von
Aristoteles  kommende  und  von  Thomas  von  Aquin  wieder  betonte,  von  den  Humanisten
  aufgegriffene  Bestimmung  des  Staates  so  ganz  von  den  Herrschenden  gemieden
worden  sein  soll"2.  Ja,  man  wird  noch  weiter  gehen  können:  Der  Gemeinnutz  war
"der  zentrale  programmatische  Begriff  des  spätmittelalterlichen  und  frühneuzeitlichen
  Staatsdenkens",  den  die  Herrschaft  zur  Legitimierung  ihrer  eigenen  Politik
benutzte,  wenn  nicht  gar  kreierte3.  Dies  gilt  auch  für  viele  andere,  ich  meine  gar  für
die  meisten  Werte  und  Normen  der  vormodemen  Welt.  Ob  das  nun  das  vorgeblich
bäuerlich-bürgerliche  'Verantwortungsbewußtsein  vor  der  Nachwelt'  ist  oder  die
sogenannte  ’Notdurft',  ja  selbst  der  permanente  Verweis  der  Untertanen  auf  ihren
'Ruin'  als  Hauptlegitimationsgrund  ihrer  Beschwerden,  immer  ist  die  Herrschaft  maßgeblich
  beteiligt  gewesen  am  Zustandekommen  dieser  später  dann  gesellschaftlichen
Wertvorstellungen;  dies  läßt  sich  damit  belegen,  daß  die  meisten  Normen  und  Werte
schon  recht  früh  in  den  herrschaftlichen  Verordnungen  auftauchen  und  später  dann
von  den  Untertanen  übernommen  bzw.  'kulturell'  angeeignet  wurden4.  Die  Protestforschung
  schreibt  a  priori  all  diese  Werte  vornehmlich  den  Untertanen  zu  und  verbaut
sich  damit  jede  tiefere  Einsicht  in  den  komplexen  Vorgang  der  Entstehung,  Wechselwirkung
  und  Umdeutung  von  Normen  und  Werten  in  der  altständischen  Gesellschaft.
Außerdem  greift  die  Konzentrierung  auf  die  Untertanen-Seite  zu  kurz,  um  dem

1  Vgl.  zum  Überblick  Blickle,  Unruhen,  S.  107-109  (zit.  S.  107);  die  Werte  und  Normen  jetzt  zum  ersten
Mal  auf  breiter  Basis  unter  dem  Thema  der  politischen  Kultur  behandelnd:  Gabel,  Widerstand,  S.337-412;
  s.a.  ders.,  Ländliche  Gesellschaft,  S.241-259;  erstmals  das  Konzept  der  politischen  Kultur  für  die
ffühneuzeitliche  Protestforschung  aufgreifend:  Gabel/Schulze,  Resistance,  S.l  19-146.
2  Vgl.  Press,  Kommunalismus,  S.  111.
3  Vgl.  Schulze,  Gemeinnutz,  zit.  S.ll.
4  ich  verzichte  hier  auf  den  Einzel-Nachweis;  aber  der  Eindruck  meines  Aktenstudiums  hat  ergeben,
daß  alle  Werte,  die  in  den  Untertanen-Petitionen  auftauchen,  lange  vorher  schon  von  der  Herrschaft
in  ihren  Verordnungen,  Resolutionen,  Dekreten  etc.  vorgeprägt  wurden  -  auch  hier  fand  ein  Intertaktionsprozeß
  statt.
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