Full text : Obrigkeit und Untertanen

neue,  der  Zeit  gemäße  Basis  gestellt  wurden.  Die  frühe  Französische  Revolution
hatte  dann  durch  ihren  zusätzlichen  Solidarisierungseffekt  noch  bewirkt,  daß  nun
auch  die  Landgemeinden  ein  gleiches,  quasi-ständisches  Mitspracherecht  wie  die
Städte  erhielten,  wenn  sie  auch  bei  der  ersten  direkten  Aushandlung  über  die  Landgelderhöhe
  nicht  anwesend  waren.  Der  Nachtragsvergleich  vom  Februar  1793  war
unterschrieben  von  einigen  Gerichtsmitgliedem  und  Bürgern  der  beiden  Städte
Saarbrücken  und  St.  Johann  und  von  den  Deputierten  der  Köllertaler  Meierei  und  des
Völklinger  Hofs,  und  er  war  in  gemeisamem  Einvernehmen  mit  der  Saarbrücker
Regierung  ausgehandelt  und  vom  Fürsten  besiegelt  worden,  und  vor  allem:  er  galt
landesweit  für  alle  Gemeinden  der  Grafschaft  Saarbrücken66.  Mehr  konnten  sich  die
Stadt-  und  Landdeputierten  nicht  erhofft  haben.  'Land  und  Herrschaft'  rückten  unter
dem  Eindruck  der  frühen  Französischen  Revolution  zusammen  und  traten  in  gemeinsame
  Verhandlungen  ein,  die  die  Verfassungsstruktur  des  Landes  betrafen67.  Der
Weg  in  die  'Moderne'  -  wir  müssen  es  noch  einmal  sagen  -  war  gewiesen.  Vielleicht
zählt  es  wirklich,  wie  Fehrenbach  meint,  "zu  den  Femwirkungen  des  Landkassenstreits,
  daß  1814  das  Fürstentum  (d.i.  das  Herzogtum,  K.R.)  Nassau  die  erste  der
vormärzlichen  Verfassungen  im  konstitutionellen  Deutschland  einfuhrte"68.  In  jedem
Fall  war  gegen  Ende  des  Anden  Régime  in  Nassau-Saarbrücken  eine  Situation
entstanden,  die  einem  landständischen  Verfassungsmodell  sehr  nahe  kam  -  angesichts
  der  Tatsache,  daß  es  in  Nassau-Saarbrücken  nie  Landstände  gegeben  hat,  war
dies  nicht  eben  wenig.  Ja,  mehr  war  eigentlich  gar  nicht  zu  erwarten  von  der  gerade
erst  ausgebrochenen  Großen  Revolution  im  Nachbarland.  Es  ist  falsch,  überall  nach
revolutionären  bzw.  pseudo-demokratischen  Spuren  zu  suchen,  wie  dies  die  sogenannte
  deutsche  'Jakobinerforschung'  getan  hat69.  Die  'Ideen  von  1789'  wurden  zu
dieser  Zeit  nirgendwo  in  Deutschland  rezipiert.  In  Nassau-Saarbrücken  wurden  sie
instrumentalisiert,  um  den  altständischen  Partizipationsforderungen  noch  stärkeren
Nachdruck  zu  verleihen  als  vor  1789.  Die  'expansion  révolutionnaire'  brachte  keinen
'qualitativen  Sprung',  sondern  lediglich  eine  'quantitative  Veränderung',  d.h.  eine
bloße  Verschärfung  der  vorrevolutionären  Konfliktsituation70.  Das  war  die  eigentliche
  Bedeutung  der  frühen  Französischen  Revolution  in  Nassau-Saarbrücken.

66  Vgl.  dazu  nochmals  die  Originalurkunde  des  Landkassen-Nachtragsvergleichs,  Saarbrücken
22.Februar  1793:  LA  SB  22/4719,  fol.  120-125.
67  Allgem.  dazu  Brunner,  Land.
58  Fehrenbach,  Unruhen,  S.43  Anm.75;  allgem.  dazu  Vierhaus,  Repräsentativverfassung,  S.177-194.
69  Vgl.  dazu  den  Forschungsüberblick  bei  Fehrenbach,  Ancien  Régime,  S.159ff.
70  Zur  Unterscheidung  zwischen  quantitativen  und  qualitativen  Veränderungen  im  Einflußbereich  der
Französischen  Revolution  vgl.  Berding,  Vorbemerkung.

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