Full text : Obrigkeit und Untertanen

das  gegenwärtige  Jahr  festzusetzen60.  Damit  war  ein  Vergleich  abgeschlossen,  wie
ihn  sich  die  Untertanen  gewünscht  hatten.  Stadt-  und  Landgemeinden  der  Grafschaft
hatten  nun  ein  verbrieftes  Recht  der  Kontrolle  und  Mitsprache  bei  der  Festlegung
eines  Großteils  der  vom  Land  aufzubringenden  Steuergelder.  Ein  erster  Anfang  für
ein  generelles  Steuerbewilligungsrecht  des  Landes,  "die  Keimzelle  parlamentarischer
Mitbestimmung"61,  war  getan.  Der  Landkassenvergleich  vom  Herbst  1792  kommt
einer  'Verfassungsurkunde'  in  statu  nascendi  gleich62.  Die  Französische  Revolution
diente  als  Katalysator  dieser  Konstitutionalisierung  vom  'type  ancien'63.  Nassau-Saarbrücken
  stand  -  so  wird  man  pointiert  sagen  können  -  an  der  Schwelle  zur
Moderne.
Nachdem  der  Vergleich  von  allen  Seiten  unterschrieben  und  vom  Fürsten  ratifiziert
worden  war,  ging  man  an  die  Ausführung  des  sechsten  Artikels,  wonach  die  Landkassenausgaben
  gemeinsam  ausgehandelt  und  auf  einen  festen  Fuß  gesetzt  werden
sollten.  Die  Verhandlung  fand  im  Saarbrücker  Rathaus  statt  und  beteiligt  waren
neben  den  Abgeordneten  der  Regierung  lediglich  ein  Teil  der  Magistratspersonen
beider  Städte  und  ein  Ausschuß  beider  Bürgerschaften;  die  Landdeputierten  nahmen
nicht  teil,  allerdings  unterschrieben  sie  dann  den  sogenannten  Nachtragsvergleich,
der  am  22.Februar  1793  als  fürstliche  Urkunde  Von  Gottes  Gnaden  veröffentlicht
wurde64.  Die  Tatsache,  daß  nur  die  Städte,  nämlich  in  Form  der  Gerichte  und  eines
Bürgerausschusses,  an  der  Festlegung  der  Landkassenausgaben  beteiligt  waren,  wirft
doch  ein  ganz  bezeichnendes  Licht  auf  die  Auseinandersetzungen.  Exakt  dieses
Recht  besaßen  nämlich  die  Städte  seit  dem  Freiheitsbrief  von  1322.  Dort  hieß  es  bei
den  Gemeindeumlagen,  aus  denen  -  wie  wir  gesehen  haben  -  später  die  Landkassengelder
  wurden:  Dazu  sollen  die  von  der  Freiheit  drei  oder  vier  Biedermann  wählen,
die  bei  dem  Legen  sind,  mit  dem  Mayer  und  den  Schöffen65,  Dieses  alte,  ureigenste
städtische  Recht,  das  von  der  absolutistischen  Herrschaft  verdrängt  wurde,  kam
gegen  Ende  des  18.Jahrhunderts  durch  Druck  'von  unten'  wieder  in  Gebrauch.  Wir
finden  also  auch  in  diesem  Falle  unsere  These  bestätigt,  wonach  im  Zeichen  des
Reformabsolutismus  mittelalterliche  Verfassungselemente  wiederbelebt  und  auf  eine

60  Vgl.  die  Punktation  des  Landkassenvergleichs  v.  14.November  1792:  LA  SB  22/4719,  fol.85f.  (zit.,
fol.85);  s.a.  die  Vergleichsurkunde  vom  25.November  1792:  ebd.,  fo).98f.  sowie  fol.  102f.;  dasgl.  in
französischer  Sprache  als  Entwurf  in:  StadtA  SB  Gern.  Stadtger.  2,  unpag.
61  Nipperdey,  Deutsche  Geschichte,  S.294.
6:  Schon  Ruppersberg  war  bei  dem  Landkassenvergleich  klar  geworden,  daß  sich  damit  "das  absolute
Regiment  (...)  einer  verfassungsmäßigen  Verwaltung"  annäherte  (Grafschaft  II,  S.354).
63  Zur  Unterscheidung  zwischen  'type  ancien'  und  'type  moderne’  vgl.  Berding,  Französische  Revolution,
S.173;  zum  ersten  Mal  zur  Charakterisierung  der  Konflikte  der  1790er  Jahre  ’de  type  ancien1  vgl.
Weis,  Gesellschaftsstrukturen,  S.234.
64  Vgl.  die  Saarbrücker  Rathausakte  über  die  Ausführung  des  ö.Artikels  des  Landkassenvergleichs  v.
9.Januar  1793:  LA  SB  22/4719,  fol.109-111;  s.a.  dasgl.  als  Originalurkunde  des  Fürsten  v.  22.Februar
1793:  ebd.,  fol.  120-125.
65  Zit.  nach  Köllner,  Städte  I,  S.34f.;  s.dazu  i.  einz.  oben  Kap.II.4a).
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