che Remedur nachsuchen würde50. Zur gleichen Zeit stellten beide Bürgerschaften
eine Vollmachtserklärung auf einige Gerichtsmitglieder zur Bestellung eines Anwalts
für einen Prozeß am Reichskammergericht aus; die Vollmachtserteilung war unterzeichnet
von 526 Bürgern aus beiden Städten51. Eine Woche später folgten die
Deputierten des Völklinger Hofs und von 15 Gemeinden der Köllertaler Meierei
unter solidarischer Verbündung und schlossen sich der städtischen Vollmachtserteilung
an die Gerichtsmitglieder an52. Zum Anwalt der Stadt- und Landuntertanen
beim Reichskammergericht wurde der Wetzlarer Procurator und Titutalhofrat Abel
bestellt53. Alle Schritte für einen Prozeß am Reichskammergericht waren eingeleitet.
Dennoch sollte es zu keinem Reichsprozeß kommen. Die 'äußeren Umstände’ des
Jahres 1792 machten es gar nicht mehr notwendig, den 'langen Weg' nach Wetzlar
einzuschlagen. Mittlerweile stand nämlich zu erwarten, daß französische
Revolutionsheere die Grenze überschreiten und die revolutionäre Befreiungsideologie
ins Ausland 'exportieren' würden. Der freiheitliche Universalanspruch der Revolution
sollte auf den Spitzen der Bajonettes eingelöst werden54. Das politische Klima
in den angrenzenden Reichsterritorien änderte sich damit im Herbst 1792 noch
einmal zugunsten der Untertanen, ganz ähnlich wie im Sommer 1789.
Obwohl die Prozeßschrift fürs Reichskammergericht schon abgefaßt war, erschien
eine zahlreiche Deputation der Saarbrücker und St.Johanner Bürgerschaft zusammen
mit den Vorstehern der prozeßwilligen Gemeinden des Völklinger Hofs und der
Köllertaler Meierei noch ein Mal bei der Saarbrücker Regierung. Die Stadt- und
Landdeputierten erklärten unter Bezeugung ihrer Liebe zum Frieden, daß sie direkte
Vergleichsverhandlungen mit der Regierung einem langwierigen Reichsprozeß
vorziehen würden, wobei auf beiden Seiten Ausschüsse gebildet werden sollten.
Auch das Regierungskollegium versicherte nun, daß es nichts anderes als gute Ruhe
und Einigkeit zwischen der Landesherrschaft und ihren Unterthanen verlange und
daß der Fürst ebenfalls nicht abgeneigt seyn würde[n], in dem Weg der Güte eine
besondere Commission zu gestatten55. In diesem Sinne wurde bereits mit der Wahl
der Ausschüsse begonnen56. Bereits am lO.November, also noch vor dem Einmarsch
50 Vgl. die Petition der Stadt- und Landdeputierten an die Saarbrücker Regierung wg. der Landkasse,
Saarbrücken 10.Februar 1792: LA SB 22/3038, fol.86-89.
51 Vgl. die Bekanntgabe des Blieskasteler Notars Leister vom 11.Februar 1792: LA SB 22/3038, fol.90-97.
52 Vgl. die Vollmachtserklärung der Deputierten des Völklinger Hofs und einiger Gemeinden des
Köllertals, Hilschbach lö.Februar 1792: LA SB 22/3038, fol,3-6 (hier auch die Nennung aller prozeßwilligen
Köllertaler Orte).
53 Vgl. die Vollmachtserteilung an den Procurator Abel durch die Stadtgerichte, Saarbrücken 10.Februar
1792: LA SB 22/3038, fol.98f.
54 Vgl, zum Revolutionskrieg Fehrenbach, Ideologisierung, S.57-66.
55 Vgl. die Saarbrücker Regierungsakte über die Unterredung mit den Stadtdeputierten wg. der Landkasse,
Saarbrücken 9.November 1792: LA SB 22/4719, fol.76f.
56 Vgl. die Regierungsakte vom gleichen Tag: ebd., fol.77f.
446