Full text : Obrigkeit und Untertanen

vielerlei  Hinsicht  spiegelt  diese  Bittschrift  den  Grad  der  Politisierung  wider,  der  unter
dem  Eindruck  der  frühen  Französischen  Revolution  entstanden  war.  Nicht  die  'Ideen
von  1789'  wurden  rezipiert  und  gegen  die  Herrschaft  ins  Feld  geführt,  sondern  das
'Reichsrecht'  wurde  reaktiviert  und  auf  breiter  Basis  herangezogen,  um  die  altständischen
  Partizipationsansprüche  auf  die  landesherrliche  Steuerausschreibung  rechtlich
zu  fundieren.  Die  Petition  trug  eindeutig  die  Handschrift  der  Städte,  die  zusätzlich
wohl  noch  einen  Rechtsgelehrten  zu  Rate  gezogen  hatten,  der  u.a.  die  entscheidenden
Passagen  aus  den  Werken  der  bekannten  Reichsjuristen  Moser  und  Pütter  kannte,  auf
die  man  sich  bezog.  An  zwei  Dingen  vor  allem  läßt  sich  der  Einfluß  der  Städte
erkennen:  an  der  dezidierten  Absage  an  das  Gottesgnadentum  und  der  damit  verbundenen
  Hinwendung  zum  rationalen  Rechtsbegriff  und  an  dem  modernen  Vertragsdenken,
  das  ganz  der  bürgerlichen  Welt  angehörte.  Gleich  zu  Beginn  erinnerte
man  die  Regierung  an  ihren  wichtigsten  Auftrag,  die  Rechte  des  Regenten  zu  verteidigen
  und  das  Land  bei  seinem  Recht  und  Herkommen  zu  schützen  -  mit  dem
unmißverständlichen  Zusatz:  Diese  Pflichten  der  Gerechtigkeit  sind  es,  die  wir
auffordem  -  nicht  Gnade  ist  es,  was  wir  suchen,  sondern  bloße  Justiz  reclamiren  wir
bey  gegenwärtigen  Irrungen36 38;  und  am  Ende  stellten  die  Petenten  nochmahlen
dringend  klar,  daß  sie  um  Gerechtigkeit  -  und  nicht  um  Gnade  bitten11.  Schon  beim
städtischen  Privilegienstreit  im  letzten  Drittel  des  18.Jahrhunderts  hatten  die  Städte
ähnliche  Äußerungen  von  sich  gegeben.  Dasgleiche  gilt  für  die  vertragliche  Komponente,
  die  nunmehr  bei  beinahe  jedem  Ausgabeposten,  bei  dem  man  Konsenspflichtigkeit
  reklamierte,  vorgebracht  wurde.  Auch  hier  waren  die  Städte  Vorreiter,  während
  die  Köllertaler  bei  ihrem  Reichskammergerichtsprozeß  gegen  Fürst  Ludwig
dazu  einen  Reichsjuristen  benötigten.  Jetzt  allerdings  gingen  Stadt  und  Land  zusammen
  und  verliehen  so  den  modern  anmutenden  Rechts-  und  Vertragsforderungen
eine  viel  stärkere  Stoßkraft  als  noch  vor  1789.  Die  Französische  Revolution  hatte
aber  nicht  nur  diesen  Solidarisierungseffekt.  Die  Landkassen-Petition  der  Stadt-  und
Landgemeinden  wies  auch  einen  völlig  neuen  Aspekt  auf,  den  wir  bislang  noch  bei
keinem  Protestfall  in  Nass  au-Saarbrücken  ausmachen  konnten:  Zum  ersten  Mal
wurde  die  herrschaftliche  Politik  als  absolutistische  'Arkanpolitik'  entlarvt  und  die
Drohung  mit  einem  Reichsprozeß  als  ein  bewußter  Appell  an  die  ’Öffentlichkeit'  verstanden,
  um  sozusagen  das  'arcanum  imperii'  vor  aller  Augen  offenzulegen.  Die
Stadt-  und  Landuntertanen  wollten  nicht  einsehen,  warum  die  Herrschaft  ein
Geheimnüß  aus  den  Landkassenrechnungen  macht,  wenn  die  Regeln  der  Gerechtigkeit
  beachtet  würden,  und  drohten  daher  binnen  14  Tagen  mit  einem  Reichsprozeß,
um  die  in  ihren  Augen  'willkürliche'  Landkassenverwaltung  in  ihrem  wahren  Lichte
darzustellen39.  Das  moderne  Öffentlichkeitskriterium,  das  gemeinhin  als  eine  ur¬36

  Petition  der  zur  Grafschaft  Saarbrücken  gehörigen  Städte  und  Dörfer  an  die  Saarbrücker  Regierung
wg.  der  Landkassenrechnungen  seit  1768,  Saarbrücken  22.November  1791:  LA  SB  22/3038,  fol.36.
37  Ebd.,  fol.58.
38  Ebd.,  fol.  54v.

35  Ebd.,  fol.58f.

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