vielerlei Hinsicht spiegelt diese Bittschrift den Grad der Politisierung wider, der unter
dem Eindruck der frühen Französischen Revolution entstanden war. Nicht die 'Ideen
von 1789' wurden rezipiert und gegen die Herrschaft ins Feld geführt, sondern das
'Reichsrecht' wurde reaktiviert und auf breiter Basis herangezogen, um die altständischen
Partizipationsansprüche auf die landesherrliche Steuerausschreibung rechtlich
zu fundieren. Die Petition trug eindeutig die Handschrift der Städte, die zusätzlich
wohl noch einen Rechtsgelehrten zu Rate gezogen hatten, der u.a. die entscheidenden
Passagen aus den Werken der bekannten Reichsjuristen Moser und Pütter kannte, auf
die man sich bezog. An zwei Dingen vor allem läßt sich der Einfluß der Städte
erkennen: an der dezidierten Absage an das Gottesgnadentum und der damit verbundenen
Hinwendung zum rationalen Rechtsbegriff und an dem modernen Vertragsdenken,
das ganz der bürgerlichen Welt angehörte. Gleich zu Beginn erinnerte
man die Regierung an ihren wichtigsten Auftrag, die Rechte des Regenten zu verteidigen
und das Land bei seinem Recht und Herkommen zu schützen - mit dem
unmißverständlichen Zusatz: Diese Pflichten der Gerechtigkeit sind es, die wir
auffordem - nicht Gnade ist es, was wir suchen, sondern bloße Justiz reclamiren wir
bey gegenwärtigen Irrungen36 38; und am Ende stellten die Petenten nochmahlen
dringend klar, daß sie um Gerechtigkeit - und nicht um Gnade bitten11. Schon beim
städtischen Privilegienstreit im letzten Drittel des 18.Jahrhunderts hatten die Städte
ähnliche Äußerungen von sich gegeben. Dasgleiche gilt für die vertragliche Komponente,
die nunmehr bei beinahe jedem Ausgabeposten, bei dem man Konsenspflichtigkeit
reklamierte, vorgebracht wurde. Auch hier waren die Städte Vorreiter, während
die Köllertaler bei ihrem Reichskammergerichtsprozeß gegen Fürst Ludwig
dazu einen Reichsjuristen benötigten. Jetzt allerdings gingen Stadt und Land zusammen
und verliehen so den modern anmutenden Rechts- und Vertragsforderungen
eine viel stärkere Stoßkraft als noch vor 1789. Die Französische Revolution hatte
aber nicht nur diesen Solidarisierungseffekt. Die Landkassen-Petition der Stadt- und
Landgemeinden wies auch einen völlig neuen Aspekt auf, den wir bislang noch bei
keinem Protestfall in Nass au-Saarbrücken ausmachen konnten: Zum ersten Mal
wurde die herrschaftliche Politik als absolutistische 'Arkanpolitik' entlarvt und die
Drohung mit einem Reichsprozeß als ein bewußter Appell an die ’Öffentlichkeit' verstanden,
um sozusagen das 'arcanum imperii' vor aller Augen offenzulegen. Die
Stadt- und Landuntertanen wollten nicht einsehen, warum die Herrschaft ein
Geheimnüß aus den Landkassenrechnungen macht, wenn die Regeln der Gerechtigkeit
beachtet würden, und drohten daher binnen 14 Tagen mit einem Reichsprozeß,
um die in ihren Augen 'willkürliche' Landkassenverwaltung in ihrem wahren Lichte
darzustellen39. Das moderne Öffentlichkeitskriterium, das gemeinhin als eine ur¬36
Petition der zur Grafschaft Saarbrücken gehörigen Städte und Dörfer an die Saarbrücker Regierung
wg. der Landkassenrechnungen seit 1768, Saarbrücken 22.November 1791: LA SB 22/3038, fol.36.
37 Ebd., fol.58.
38 Ebd., fol. 54v.
35 Ebd., fol.58f.
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