Full text : Obrigkeit und Untertanen

Bestreitung  rechtmäßiger  Land  Caßen  Ausgaben  erfordert  werden  dürfte  zur  Erklärung
  mitzutheilen,  ferner  uns  zu  gestatten  der  Abhör  der  Rechnungen  selbst  durch
einige  von  uns  zu  erwehlende  Deputirte  beyzuwohnen  und  endlich  von  denen
jusitficirten  Rechnungen  uns  Abschriften  zukommen,  die  dazugehörigen  Urkunden
aber  uns,  so  oft  wir  es  nöthig  finden,  einsehen  zu  laßen10.  Damit  war  von  allen  oder
zumindest  den  meisten  Kommunen  der  Grafschaft  Saarbrücken  ein  quasi-ständischer
Partizipationsanspruch  auf  die  Festlegung  und  Verwendung  der  vom  Land  aufzubringenden
  Steuergelder  angemeldet  -  wenn  man  so  will:  eine  'Landschaftsbildung'
im  kleinen3'!  Aber  die  'Landschaft'  sollte  entsprechend  der  Reaktion  der  Herrschaft
noch  kleiner  werden.  Als  die  Saarbrücker  Regierung  überhaupt  nicht  auf  die  Bitte
einging,  sondern  im  Gegenteil  die  Landgelder  für  1791  sogar  noch  um  etwas  höher
ausschrieb  als  im  vorangegangenen  Jahr,  da  meldeten  sich  die  Stadt-  und
Landdeputierten  erneut  zu  Wort  und  baten  um  'Beschleunigung'  einer  willfährigen
Resolution30 32 33.  Am  20.Oktober  1791  war  es  dann  soweit:  Die  Saarbrücker  Regierung
beschied  die  Anfrage  der  Stadt-  und  Landgemeinden  der  Grafschaft  mit  einem
kurzen:  wird  das  Gesuch,  so  wie  es  angebracht  worden,  mit  dem  Anhang  abgeschlagen,
  daß  die  Landgelder  so  viel  möglich  gemindert  werden  sollen3J.  Nach
diesen  klaren  bzw.  in  Wirklichkeit:  recht  vagen  Worten  begann  sich  bei  den
protestierenden  Gemeinden  die  Spreu  vom  Weizen  zu  trennen.
Es  blieben  wieder  die  drei  kommunalen  Verbände  übrig,  die  bereits  in  der  zweiten
Jahrhunderthälfte  als  besonders  konfliktfreudig  in  Erscheinung  getreten  waren  und
die  -  wie  wir  nachweisen  konnten  -  eine  relativ  hohe  kommunale  Autonomie  aufwiesen:
  der  Völklinger  Hof,  die  Köllertaler  Meierei  und  die  beiden  Städte  Saarbrücken
und  St.Johann  trieben  von  nun  an  alleine  den  Landkassenstreit  voran34.  Am
22.November  1791  überreichten  ihre  Deputierten  der  Saarbrücker  Regierung  eine
umfangreiche  Petition,  die  an  Deutlichkeit  nichts  mehr  zu  wünschen  übrig  ließ35.  In

30  Petition  der  zur  Grafschaft  Saarbrücken  gehörigen  Städte  und  Ortschaften  an  die  Saarbrücker  Regierung
  wg.  der  Landkassenrechnungen  von  1768  bis  1789,  Saarbrücken  3.Dezember  1790:  LA  SB
22/3038,  fol.7-18  (zit.  fol.17).
31  Zur  Landschaftsbildung  u.  zum  Landschaftsbegriff  allgem.  vgl.  Blickle,  Landschaften.
33 Vgl.  die  Petition  der  beiden  Stadtgerichte  von  Saarbrücken  u.  St.Johann  an  die  Saarbrücker  Regierung
wg.  der  Landgelder,  Saarbrücken  1  l  .Mai  1791:  LA  SB  22/3038,  fol.26f.  (zit.  fol.26r);  vgl.  auch  die
vorangegangene  Petition  der  Deputierten  von  Stadt  und  Land  v,  20.September  1791:  ebd.,  fol.28f.
33  Dekret  der  Saarbrücker  Regierung  auf  die  Supplik  der  Städte  u.  Dörfer  der  Grafschaft  wg.  der
Landkassenrechnungen,  Saarbrücken  20.Oktober  1791:  LA  SB  22/3038,  fol.30r.
34  Vgl.  das  Votum  des  Saarbrücker  Regierungsrats  Reusch  vom  30.November  1791:  LA  SB  22/4719,
fol.6-10;  s.a.  das  Votum  von  Dem  vom  9.Dezember  1791:  ebd.,  fol.  17-21;  nicht  alle  Gemeinden  des
Völklinger  Hofs  u.  der  Köllertaler  Meierei  waren  beteiligt;  s.dazu  weiter  unten  im  Text.
35  Vgl.  die  Petition  der  zur  Grafschaft  Saarbrücken  gehörigen  Städte  und  Dörfer  an  die  Saarbrücker
Regierung  wg.  der  Landkassenrechnungen  seit  1768,  Saarbrücken  22.November  1791:  LA  SB
22/3038,  fol.31-59;  s.dazu  auch  Fehrenbach,  Unruhen,  S.42f.  fälschlicherweise  mit  dem  Datum  vom
22.Oktober  1791;  s.a.  Ecker,  Saargebiet,  S.40  u.42  ebenfalls  mit  falschem  Datum  v.  22.Dezember
1791.

442
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.