Full text : Obrigkeit und Untertanen

unmöglich  darauf  eingehen  konnte.20  Erst  mit  dem  Ausbruch  der  Revolution  im
Nachbarland  veränderte  sich  die  Situation  gänzlich,  weil  der  Druck  'von  unten'
immer  stärker  wurde:  Jetzt  war  die  Bitte  der  Städte  gefolgt  und  begleitet  von  einem
Proteststurm  der  Landgemeinden,  die  ebenfalls  Einsicht  in  die  Landkassenrechnungen
  und  z.T.  auch  Mitsprache  bei  der  Landgeldererhebung  beanspruchten21.  Von
Anfang  an  -  so  wird  man  jetzt  schon  in  Anlehnung  an  Volker  Press  sagen  können  -
diente  die  Französische  Revolution  auch  in  Nassau-Saarbrücken  als  "Katalysator  für
eine  ständische  Welle"22.
Es  waren  nur  die  Kommunen  der  Grafschaft  Saarbrücken,  die  am  Landkassenstreit
beteiligt  waren;  denn  weder  die  Ottweiler  noch  die  Harskirchener  Spezial-Landkassenrechnungen
  wiesen  Unregelmäßigkeiten  auf,  sondern  nur  die  Landkassenverwaltung
  der  Grafschaft  Saarbrücken  wurde  seit  dem  Jahre  1768,  d.h.  seit  dem
Regierungsantritt  Fürst  Ludwigs  beanstandet23.  Es  ist  in  der  landesgeschichtlichen
Forschung  viel  darüber  spekuliert  worden,  warum  die  Untertanen  der  Grafschaft  als
Stichdatum  der  Einsichtnahme  in  die  Landkassenrechnungen  das  Jahr  1768  gewählt
haben.  Einmal  nahm  man  an,  daß  Wilhelm  Heinrich  den  Stadtgerichten  die  Einsichtnahme
  noch  gewährt  und  erst  Fürst  Ludwig  das  steuerliche  Mitsprachrerecht  der
Städte  "beseitigt"  hatte24;  zum  andern  stellte  man  zur  Diskussion,  daß  die  Städte  1789
"billigerweise  von  Ludwig  nur  Einblick  in  das  Finanzgebahren  seiner  eigenen  Regierung
  verlangten"25.  Beide  Varianten  lassen  sich  nicht  halten.  Der  Grund,  warum  die
Untertanen  erst  ab  1768  Einsicht  in  die  Landkassenrechnungen  forderten,  hing  einzig
und  allein  damit  zusammen,  daß  mit  dem  Regierungsantritt  Fürst  Ludwigs  die
gesamte  Fmanzadministration  der  Landesherrschaft  entzogen  und  einer  kaiserlichen
Schuldentilgungskommission  übertragen  wurde,  die  die  hohen  Schulden  seines
Vorgängers  begleichen  sollte  und  deren  Tätigkeit  bekanntlich  erst  1783/87  endete26.
In  dieser  Zeit  war  das  gesamte  Finanzwesen  und  damit  auch  die  Landkassenver¬20

  Vgl,  den  Brief  Fürst  Ludwigs  an  die  beiden  Städte  Saarbrücken  und  St.  Johann,  Ottweiler  1.  November
  1784  in:  Firmond'sche  Chronik,  Dok.  Nr.9;  s.a.  die  dazugehörige  Petition  der  Städte  v.  30.
Oktober  1784  in:  ebd.,  Dok.  Nr.  8.
21  Es  können  hier  nicht  alle  Petitionen  der  Landgemeinden  genannt  werden,  bei  denen  i.d.R.  die
Landgelderbeschwerde  gleich  zu  Anfang  des  Forderungskataloges  stand;  stellvertretend  sei  auf  die
Petition  von  Dudweiler  u.  Sulzbach  v.  11.September  1789  verwiesen,  wo  es  gleich  zu  Beginn  unter
Punkt  1  heißt,  daß  sie  sich  durch  Bezahlung  der  Landkassengelder  derart  beschwert  fühlen,  daß  sie
wie  "die  beyde(n)  Städte  und  das  ganze  Land"  auf  Vorlage  der  Rechnungen  bestehen  (LA  SB
22/2558,  S.2);  s.a.  die  Petition  der  beiden  stadtnahen  Gemeinden  Malstatt  und  Burbach  v.
10.September,  die  darüber  hinaus  fordern,  daß  ihre  Gerichte  bei  der  jährlichen  Landgelderausschreibung
  künftig  anwesend  sein  sollen  (LA  SB  22/2759,  fol.l90ff.).
22  Press,  Warum  gab  es,  S.69.
25 Vgl.  den  gesamten  Schriftwechsel  in:  LA  SB  22/3038  u.  ebd.  4719.
24  Ecker,  Saargebiet,  S.41.
25  Herrmann,  Wilhelm  Heinrich,  S.51.
26  Dies  ergibt  sich  aus  dem  Aktenband  LA  SB  22/2277  über  die  Finanzen  im  Fürstentum.
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