gelegen. Sie dachten und lebten in gewisser Weise noch in den Kategorien des
mittelalterlichen Personenverbandsstaates15 16.
Es war dieses Wissen um die von den Untertanen so ersehnte permanente Präsenz
des Herrschers, die den neuen Landesherm, Graf Friedrich Ludwig von Nassau-Ottweiler,
bewog, am 3.Januar 1724 sein treues Volck dahier (=in Saarbrücken,
K R.) zu sehen. Dies wiederum wurde als sehr erfreulich bezeichnet, denn wer freue
sich nicht- wie es hieß wenn auf einen verblaßten Carl Ludwig ein so huldreicher
Friedrich Ludwig erfolget, der seinen treu gehorsambsten Unterthanen sich sobald
Selbsten zeigen und ihnen die erste Versicherung von seiner Gnade öffentlich mittheilen
wollen; der Graf habe sich damit umb so mehr geeylet, weil ihm versichert
worden sei, daß er getreue Untertanen vorfinde, denen er umb so weniger ihre
mildvolle Gegenwart länger vorenthalten wolle, je mehr Ihm kund werden müßte, wie
sehr vorhin sothane Gegenwart ihres hohen Landes-Regenten von ihnen desideriret
worden ist. Wegen seines besonders vertrauten Verhältnisses zum Saarbrücker Haus
(der Großvater des Grafen war der nassau-saarbrückische Landesherr Graf Wilhelm
Ludwig, der von 1627 bis 1640 regierte) habe der Graf schon so oft dieser Städte und
Lande dero hohe Gegenwart vorhin gegönnet, daß dero getreue Unterthanen dahier
genugsahme Gelegenheit gehabt, Sie kennen und folglich lieben zu lernen. Gleichwie
nun sein Verhältnis zum Vorgänger gewesen sei, stets spürten die Untertanen sein
holdreiches Hertz, welches dann eben dasjenige ist, was große und von Gott an
dessen Statt gesetzte Herrn am mehrsten unterscheidet und woraus der mehrste
Seegen und Überfluß auf ein Land entspringen und fließen muß™. Die von den
Untertanen so gewünschte und von Friedrich Ludwig auch in Aussicht gestellte stete
'Gegenwart' des Landesherm wurde gekoppelt an die herrscherliche Gnadengabe, die
sich aus dem Gottesgnadentum als oberstem Legitimationsgmnd des absolutistischen
Herrscheramtes ableitete17 18. Dies veranlaßte auch den anonymen Berichterstatter der
Huldigung zu der rein rhetorischen Frage: Was können sich also die Saarbrücker
Untertanen anderes versprechen als lauter landesvätterliche Gnade und Schutzl
Wenn der neue Landesherr auch nicht allezeit persönlich bey ihnen seyn können, so
wird doch dero Hulde beständig bey ihnen und dero hohe Gegenwart sodann ihnen
desto schätzbahrer bleiben, wie der Zeitenwechsel die nähere Gegenwart des Lichts
desto vergnügter und angenehmer zu machen pflegte™. Die herrscherliche Präsenz
15 Zum Weiterwirken mittelalterlicher Denkstrukturen in Duodezfürstentümem vgl. Bader, Südwesten,
S.89ff.
16 Bericht über die Huldigung der nassau-saarbrückischen Untertanen an Graf Friedrich Ludwig vom
3.Januar 1724: LA SB 22/2287, S.7f.
17 Vgl. allgem. dazu Brunner, Gottesgnadentum, S. 160-186.
18 Bericht über die Huldigung der nassau-saarbrückischen Untertanen an Graf Friedrich Ludwig vom
3.Januar 1724: LA SB 22/2287, S.3.
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