Verrechtlichungstendenz unter Fürst Ludwig schlug sich bei den Städten allerdings -
un Unterschied zu den Landgemeinden - nicht nur in den institutionalisierten Formen
der Konfliktaustragung, sondern auch im sprachlichen Umgang nieder. So legten die
Bürger im Jahre 1784 ihrem Fürsten nahe, daß er bei seinen künftigen Dekreten die
Worte 'aus Gnaden' weglassen solle, weil sie nicht mehr 'Gnade', sondern bereits
'Recht' wollten; und als der St.Johanner Kaufmann Friedrich Firmond im gleichen
Jahr die Abschrift einer Petition an den Fürsten vomahm, da strich er bei der Anrede
bewußt die Worte gnädigst durch, um so ganz augenfällig der veränderten Mentalität
der Bürger Ausdruck zu verleihen. Dies zeigt doch, wie hemmungslos die Städte die
Ambivalenz der Reformpolitik Fürst Ludwigs entlarvten, die sich - wie wir in Anlehnung
an die Webersche Typenlehre ausführten - 'zwischen Gnade und Recht' bewegte.
Die von der vormundschaftlichen Herrschaft im ersten Drittel des 18.Jahrhunderts
eingeleitete Rationalisierungspolitik hatte im letzten Drittel die Bürger der beiden
Saarstädte erreicht und wurde von ihnen bereits gegen die Herrschaft selbst gewendet.
Fürst Ludwig wurde, wenn man so will, die Geister nicht mehr los, die seine
Großmutter gerufen hatte. Durch den 'rationalen Konfliktaustrag' übten die Bürger
einen derartigen Druck auf den Fürsten aus, daß er ihnen am Ende in allem nachgab
und die städtischen Privilegien ganz wie früher bestätigte. Als Gegenleistung boten
sie ihm in einem offiziell so genannten 'Revers' eine Geldsumme von sage und
schreibe 10.000 Gulden an und brachten auf diese Weise ihr altständisches, in
wechselseitig verpflichtenden Kategorien verhaftetes Denken zum Ausdruck. Die
Verrechtlichung der Auseinandersetzung führte schließlich dazu, daß die Städte am
Ende den Fürsten aufforderten, er möge ihnen die Privilegien in einem ordentlichen
'Vertrag' bestätigen. Wozu die Köllertaler Bauern einen Reichsjuristen brauchten,
dazu gelangten die Bürger der beiden Saarstädte aus eigener Kraft, Damit blieb auch
bei ihnen das mittelalterliche Prinzip der Mutualität gewahrt - gegen Ende des
Ancien Régime erschien es allerdings bereits in neuzeitlicher Variante: Nicht mehr
als personales Treueverhältnis, sondern als rationales Vertragsverhältnis!
Gerade diese vertraglich untermauerten Partizipationsansprüche, die sowohl beim
Köllertaler Prozeß als auch beim städtischen Privilegienstreit unter Fürst Ludwig
erstmals zum Ausdruck kamen, verweisen auf ein nicht zu unterschätzendes
Modemisierungspotential der Stadt- und Landproteste, das sich nur aus dem mehr
oder weniger engmaschigen Interaktionsprozeß mit der reformabsolutistischen Herrschaft
ergab. Angesichts dessen stellt sich die Frage, ob das ausgehende Ancien
Régime wirklich in eine Krise geraten oder nicht vielmehr eine Situation entstanden
war, die durchaus zukunftsweisende, um nicht zu sagen: 'moderne' Züge enthielt17.
17 Vgl. allgem. zu diesem Problem die Beiträge in: Bosl (Hg.), Parlamentarismus, hier bes. ders.,
Repräsentierte, S.99-120; Vierhaus, Repräsentativverfassung, S. 177-195 und alle Standpunkte von
'Kontinuität und Diskontunität' abschließend kommentierend Löwenthal, Kontinutität, S.341-356; s.a.
für den neuesten Forschungsstand die Beiträge in: Neuhaus (Hg.), Aufbruch; zum Kontinuitätsproblem
jetzt auch die Arbeit von Nolte, Gemeindebürgertum; s.dazu auch die ausführliche Bespre¬434