Full text : Obrigkeit und Untertanen

Besitz  von  der  Grafschaft  Saarbrücken".  Einen  Monat  zuvor  ließ  er  die  Huldigung
der  Untertanen  entgegennehmen.  Wie  wurde  die  Huldigung  von  1724  durchgeführt,
worin  bestanden  ihre  besonderen  Kennzeichen  und  wie  läßt  sie  sich  in  den  allgemeinen
  Kontext  der  vielhundertjährigen  Geschichte  der  Untertanenhuldigungen  einordnen?

Wir  besitzen  über  die  Huldigung  von  1724  einen  relativ  ausführlichen,  anonym
gehaltenen  Bericht  eines  offenbar  gräflichen  Beamten,  der  mit  der  Durchführung  des
Huldigungsaktes  betraut  war11 12.  Am  3.Januar  1724  ließ  -  so  hieß  es  da  -  der  allseits
gnädigste  Graf  und  Landesherr,  Friedrich  Ludwig  von  Nassau-Ottweiler,  sämtliche
Untertanen  der  Grafschaft  Saarbrücken  zusammenrufen,  um  ihnen  seine  Huld  u.
Gnade  zu  verkünden.  Dabei  gedachte  man  zunächst  einmal  recht  nachdrücklich  des
gerade  verstorbenen  Vorgängers.  Die  Gelegenheit  der  Zusammenkunft  wurde  als
'betrübt'  bezeichnet,  weil  Gott  nach  seinem  unerforschlichen  Willen  den  Grafen  Karl
Ludwig  seinen  hier  versammelten  Untertanen  aus  dieser  Welt  entzogen  habe;  dabei
sei  das  Herz  eines  jeden  Getreuen  dadurch  besonders  erschüttert  worden,  daß  der
Graf  nicht  wieder  zu  ihnen  und  ins  geliebte  Vatterland  gekommen  (war)-,  denn  dieser
theuere  Landesherr  sei  ein  Regent  von  seltener  Gütigkeit  und  Herr  von  wahrer
Gerechtigkeit  gewesen  -  zwei  Eigenschaften,  die  nur  gutes  für  ein  Land  bedeuteten;
und  da  er  ein  rechter  Landesvatter  gewesen  sei,  könne  es  den  Untertanen  ebensowenig
  wie  den  Kindern  verdacht  werden,  wenn  sie  den  Verlust  der  Vorsorge  und  des
Schutzes  betrauerten;  der  Graf  habe  einmal  daran  gedacht,  seine  Land  und  Leute  zu
verlassen,  weshalb  es  um  so  schlimmer  sei,  daß  er  nun  von  fern  ins  Grab  sehen  müsse13.
  Die  Reminiszenz  an  den  verstorbenen  Landesherm  war  vor  allem  geprägt  von
der  Trauer  über  die  Tatsache,  daß  Graf  Karl  Ludwig  nicht  vor  Ort,  in  Saarbrücken,
seiner  angestammten  Residenz,  sondern  im  rechtsrheinischen  Idstein,  das  er  seit  1721
gememsam  mit  seinem  Schwiegervater  Friedrich  Ludwig  verwaltete,  gestorben  war.
Bereits  im  November  1722  hatte  der  Graf  auf  inständiges  Ansuchen  seiner
Sa(a)rbrückischen  Unterthanen  seinen  Regierungssitz  nolens  volens  nach  Saarbrücken
  verlegt,  wo  es  ihn  allerdings  nicht  lange  hielt,  so  daß  er  im  Sommer  des
darauffolgenden  Jahres  wieder  nach  Idstein  zurückkehrte,  wo  er  schließlich  im
Dezember  verstarb14.  Den  Untertanen,  die  sich  gegenüber  ihrem  Landes-'Vater'  wie
'Kinder'  fühlten,  die  also  das  patriarchalische  Abhängigkeitsverhältnis  längst  akzeptiert
  und  intemalisiert  hatten,  war  sehr  viel  an  der  Allgegenwart  ihres  Landesherm

ausgestorbenen  jüngeren  Jdsteiner  Linie  allein  an  die  Ottweiler  Linie  fielen  statt  an  die  Ottweiler  und
Saarbrücker  Linie,  vgl.  dazu  genauer  Köllner,  Land,  S.425,  s.hier  auch  die  Stammtafel  S.435.
11  Köllner,  Land,  S.431.
13 Vgl.  den  Bericht  über  die  Huldigung  der  nassau-saarbrückisehen  Untertanen  an  Graf  Friedrich  Ludwig
vom  3.Januar  1724:  LA  SB  22/2287,  S.l-8  (das  Aktenstück  ist  falsch  paginiert,  daher  im  Folgenden
die  z.T.  widersprüchlichen  Seitenangaben).
13  Ebd„  S.lf.
14  Köllner,  Land,  S.425f.

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