Full text : Obrigkeit und Untertanen

recht  günstig  für  eine  gewisse  Protestanfälligkeit.  Ihre  Klage  am  Reichskammergericht
  richtete  sich  in  der  Hauptsache  gegen  die  Kosten  der  Reformpolitik  Wilhelm
Heinrichs,  d.h.  vornehmlich  gegen  die  Erhöhung  von  Abgaben  und  Steuern.  Bei
keinem  einzigen  Beschwerdegegenstand  konnten  wir  eine  prinzipielle  oder  normative
  Begründung  ausmachen.  Dies  bedeutete  allerdings  nicht,  daß  der  Völklinger
Protest  'unpolitisch'  gewesen  sei.  Er  traf  vielmehr  exakt  den  Nerv  der  reformabsolutistischen
  Politik  Wilhelm  Heinrichs,  die  mehr  von  fiskalischen  'Interessen'  als  von
aufgeklärten  'Ideen'  bestimmt  war.  Damit  machten  auch  die  Völklinger  Bauern  dem
Fürsten  klar,  daß  seine  Politik  immer  ein  Stück  weit  vom  Konsens  der  Untertanen
abhängig  war.  Und  die  Tatsache,  daß  ihr  Widerstand  einen  gewissen  Erfolg  hatte,
zeigte,  daß  selbst  in  der  Hochzeit  des  Reformabsolutismus  Politik  nicht  ausschließlich
  'von  oben'  gemacht  werden  konnte:  Wilhelm  Heinrich  drohte  zwar  damit,  20
Bauern  töten  zu  lassen,  letztlich  gab  er  aber  der  Völklinger  Klage  statt  und  verminderte
  die  Abgaben  und  Steuern  ganz  erheblich.  Auch  der  Reformabsolutismus
war  -  um  mit  Max  Weber  zu  sprechen  -  an  die  'Anerkennungsleistung'  der  Untertanen
gebunden,3
Der  nächste  Protestfall  auf  dem  Land  war  der  Austrägal-  und  Reichskammergerichtsprozeß
  der  Köllertaler  Gemeinden  gegen  Fürst  Ludwig  von  1776/77  bis  1784/85.
Allein  die  Tatsache,  daß  es  jetzt  -  unter  Fürst  Ludwig  -  erstmals  in  Nassau-Saarbrücken
  zu  einem  ordentlichen  Prozeßverfahren  kam,  belegt  die  Verrechtlichungstendenz
  des  Interaktionsverhältnisses  von  Obrigkeit  und  Untertanen,  die
letztlich  auf  die  herrschaftliche  Politik  zurückging,  die  diese  Verrechtlichung  eingeleitet
  und  erst  unter  Fürst  Ludwig  zu  einem  erfolgreichen  Abschluß  geführt  hatte.
Gewiß  war  es  im  gesamten  Reich  unter  dem  Eindruck  des  Bauernkriegs  zur  "Verrechtlichung
  sozialer  Konflikte",  d.h.  zur  vermehrten  Inanspruchnahme  der  reichsrechtlichen
  Konfliktaustragungsmöglichkeiten  gekommen4,  in  Nassau-Saarbrücken
stellte  jedoch  der  Köllertaler  Prozeß  der  erste  größere  Reichsprozeß  dar,  und  es  war
kein  Zufall,  daß  er  unter  der  Regierung  des  letzten  Saarbrücker  Fürsten  stattfand.  Er
fiel  in  eine  Zeit,  in  der  sich  das  einstige  Herrschaftsverhältnis  umzukehren  begann:
Die  reformabsolutistische  Herrschaft  geriet  zunehmend  in  die  Defensive,  und  die
gesellschaftlichen  Kräfte  pochten  immer  lauter  auf  politische  Partizipation5.  Die
ökonomische  Krise  der  1770er  Jahre  war  auch  Ausdruck  dieses  "gesellschaftlichen
Transformationsprozesses",  in  dem  sich  "die  alteuropäische  zur  modernen  Welt  hin
wandelte"6.  Die  Ausgangslage  im  Köllertal  förderte  eine  interessante  Erkenntnis  zu
Tage:  Einmal  war  die  soziale  und  ökonomische  Situation  der  Bauern  hier  -  ganz  im
Gegensatz  zum  Völklinger  Hof  -  ausgesprochen  gut,  das  Köllertal  galt  als  'die  Kom-3

  Vgl.  die  Herrschaftslehre  Webers  in:  Weber,  Wirtschaft,  S.122ff.
4  Vgl.  dazu  nochmals  Schulze,  Veränderte  Bedeutung.
4  Vgl.  beispielsweise  zu  ähnlichen  Entwicklungen  in  den  1770er  Jahren  Gabel,  Widerstand,  S.325ff.
6  Berding,  Französische  Revolution,  S.166.

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