Full text : Obrigkeit und Untertanen

nomie,  d.h.  die  unterschiedliche  Ausgangslage  ausschlaggebend  für  das  ungleich
progressivere  Verhalten  der  Städte  gegenüber  den  Landgemeinden.  Beide,  der  Stadtund
  der  Landprotest  führten  schließlich  dazu,  daß  die  reformabsolutistische  Forstpolitik
  nicht  in  dem  Maße  realisiert  werden  konnte,  wie  die  Usinger  Herrschaft  sich
das  gewünscht  hatte:  Die  einst  70-Punkte  starke  Forstordnung  mußte  aufgrund  des
Landprotestes  gleich  zweimal  geändert  werden,  einmal  auf  35  Punkte  reduziert  und
sodann  durch  eine  Nachtragsverordnung  zusätzlich  entschärft;  und  die  Städte  erhielten
  zudem  eine  'Sonderverordnung',  die  sie  ausdrücklich  von  den  Artikeln  der  Landgemeinden
  befreite,  was  dem  absolutistischen  Gleichheitsgrundsatz  der  Usinger
Herrschaft  diametral  zuwiderlief.  Schon  die  erste  Reaktion  der  Stadt-  und
Landuntertanen  auf  den  reformabsolutistische  Neuanfang  machte  deutlich,  daß
Herrschaft  stets  mit  dem  Widerstand  der  Untertanen  zu  rechnen  hatte  und  'Absolutismus'
  bestenfalls  eine  idealtypische  Kennzeichnung  ist,  eine  Tendenz,  die  nicht  mit
der  Wirklichkeit  verwechselt  werden  darf.
Die  Stadt-  und  Landproteste  in  der  zweiten  Hälfte  des  18.Jahrhunderts  standen  ganz
im  Zeichen  des  'aufgeklärten  Reformabsolutismus'.  Um  die  Proteste  in  diesem
Kontext  zu  interpretieren,  war  es  notwendig,  die  aufgeklärte  Reformpolitik  der
beiden  letzten  nassau-saarbrückischen  Fürsten  Wilhelm  Heinrich  und  Ludwig  etwas
genauer  zu  analysieren.  Der  aufgeklärte  Reformabsolutismus  war  aufgrund  des
strukturellen  Spannungsverhältnisses  zwischen  Aufklärung  und  Absolutismus  ein
höchst  ambivalentes  Phänomen.  Um  die  Ambivalenz  begrifflich  zu  fassen,  haben  wir
uns  zweier  Kategorien  von  Max  Weber  bedient:  Einmal  der  Weberschen  Unterscheidung
  zwischen  'Ideen'  und  'Interessen',  die  uns  half  die  Motive  der  aufgeklärten
Reformpohtik  Fürst  Wilhelm  Heinrichs  zu  ergründen,  und  zum  andern  der  Weberschen
  Typenlehre,  die  zwischen  'traditionaler',  auf  willkürlicher  'Gnade'  basierender
und  'rationaler',  an  gesetztem  'Recht'  orientierter  Herrschaft  unterscheidet  und  die  wir
zur  Kennzeichnung  der  Reformpolitik  des  letzten  Saarbrücker  Fürsten  heranzogen.
So  konnten  wir  feststellen,  daß  die  Reformpolitik  Fürst  Wilhelm  Heinrichs  zwischen
fiskalischen  'Interessen'  und  aufgeklärten  'Ideen'  oszillierte,  wobei  -  ganz  im  Weberschen
  Sinne  -  die  materiellen  'Interessen'  der  Steigerung  der  Staatseinnahmen  im
Vordergrund  standen,  während  die  e  i  n  e  große  'Idee'  der  Aufklärung  der  eher  vage
evozierende  Hintergrund  abgab;  Fürst  Wilhelm  Heinrich  war  weniger  'aufgeklärter
Herrscher'  als  vielmehr  absolutistischer  'Fürst  in  der  Zeit  der  Aufklärung'.  Wenn  er
auch  so  revolutionäre  Maßnahmen  wie  die  Aufhebung  der  Unteilbarkeit  der  Vogteigüter
  oder  die  konsequente  Verstaatlichung  des  Steinkohlebergbaus  durchführte,  so
ließ  sich  doch  sein  fiskalisches  Motiv  nie  verbergen.  Wilhelm  Heinrich  war  Reformabsolutist
  und  Pragmatiker,  an  seiner  Politik  zeigte  sich  sehr  deutlich,  wie  weit  der
'pragmatische  Reformabsolutismus',  der  von  seiner  Mutter  eingeleitet  worden  war,  in
Nassau-Saarbrücken  noch  fortdauerte.  Sein  Sohn  und  Nachfolger,  Fürst  Ludwig
hmgegen  war  viel  mehr  von  der  'Idee'  der  Aufklärung  beseelt,  ihn  konnten  wir  -  ganz
entgegen  der  gängigen  Auffassung  in  der  Landesgeschichtsschreibung  -  als  den
eigentlich  aufgeklärten  Herrscher  in  Nassau-Saarbrücken  ausmachen.  Fürst  Ludwig

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