schaft, der sich an dem relativ autonomen Zustand der vorangegangenen Zeit orien¬
tierte und jeglichen polizeistaatlichen Zentralisierungsbestrebungen widersetzte.
Diese unversöhnliche, ja prinzipielle Frontstellung bedingte den ersten großen
Konflikt der Frühneuzeit in Nassau-Saarbrücken: den Forstkonflikt unter nassau-
usingischer Vormundschaft.
Stadt- und Landuntertanen gingen nicht gemeinsam, sondern getrennt gegen die
herrschaftliche Forstpolitik vor. Während der Protest der Landgemeinden (selbst der
waldbesitzenden) noch einem 'mittelalterlichen' Nutzungsstreit ähnelte, führten die
beiden Städte Saarbrücken und St.Johann bereits einen 'modernen' Eigentumskon¬
flikt, in dessen Zentrum der Kampf um kommunale Forstautonomie stand. Das unter¬
schiedliche Vorgehen war bedingt durch die unterschiedliche Ausgangslage, die sich
im städtischen Forstbereich durch eine wesentlich stärkere Rechtsgrundlage in Form
von schriftlichen Dokumenten niederschlug als bei den Landgemeinden, deren
relative Forstautonomie auf jahrhundertelang eingeübter Nutzungspraxis basierte.
Trotz aller Verschiedenheit im einzelnen war eine Gemeinsamkeit unübersehbar: Die
Stadt- und Landgemeinden setzten der reformabsolutistischen Zentralisierungspolitik
der vormundschaftlichen Herrschaft ihre altständischen Vorstellungen eines auf
Konsens und Partizipation beruhenden Herrschaftsverhältnisses entgegen, das seine
Wurzeln im mittelalterlichen Prinzip der Mutualität, der sog. 'mutua obligatio', d.h.
der wechselseitigen Verpflichtung von Obrigkeit und Untertanen hatte. Während
jedoch der Protest der Landgemeinden in unmittelbarer Wechselwirkung mit der
herrschaftlichen Forstpolitik stand, ja diese sogar mitbedingte, besaß der städtische
Forstkonflikt von Anfang an eine stärker innengeleitete Dimension, die der allent¬
halben größeren kommunalen Autonomie der Städte Rechnung trug. Dennoch wies
bereits unser erster Konflikt eine Grundfiguration auf, die wir in Anlehnung an
Volker Press und Georg Schmidt als die erkenntnisleitende Perspektive unserer
Arbeit zugrundegelegt haben: Erst die konsequente reformabsolutistische Zugriffs¬
politik der vormundschaftlichen Herrschaft, d.h. erst der "Territorialismus", provo¬
zierte bei den nassau-saarbrückischen Stadt- und Landgemeinden eine kommunale
Gegenbewegung, d.h. den "Kommunalismus", der in Konfliktlagen zur Absicherung
ehemals relativ autonomer Lebensbereiche tendierte2. Im Falle der beiden Saarstädte
Saarbrücken und St.Johann konnten wir sogar sehen, daß die kommunale Gegenbe¬
wegung nicht mehr nur 'defensiv' auf Verteidigung ihrer alten Forstrechte ausge¬
richtet war, sondern bereits einen 'offensiven' Charakter annahm, indem die Bürger
am Ende des Forstkonflikts eigenständig und eigenmächtig eine Forstordnung
entwarfen, die sich nicht mehr allein auf ihren eigenen Wald, sondern auch auf den
herrschaftlichen Wald bezog und damit landesweite Gültigkeit beanspruchte - gleich
einem absolutistischen 'Forstgesetz'! Auch hier schien die höhere kommunale Auto¬
2 Vgl. dazu nochmals Press, Kommunalismus; Schmidt, Agrarkonflikte; zum Kommunalismus jetzt:
Blickle, Kommunalismus -Begriffsbildung sowie kurz ders., Unruhen, S.103f.
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