Full text : Obrigkeit und Untertanen

SCHLUSS:  AUSBLICK  UND  SYNTHESEN

1. Zusammenfassung  der  Ergebnisse
Wir  haben  unsere  Geschichte  nicht  nur  aus  chronologischen  Gründen  mit  der  Huldigung
  der  nassau-saarbrückischen  Untertanen  an  die  vormundschaftliche  Herrschaft
Nassau-Usingens  vom  Frühjahr  1728  beginnen  lassen.  Zum  einen  ist  die  Huldigung
schlechthin  ein  getreuer  Widerspiegel  des  Interaktionsverhältnisses  von  Obrigkeit
und  Untertanen,  dessen  Untersuchung  wir  in  bewußter  Abgrenzung  zur  bisherigen,
einseitig  auf  den  Untertanenprotest  konzentrierten  Forschung  zum  erkenntnisleitenden
  Interesse  unserer  Arbeit  erhoben  haben.  Zum  andern  setzte  speziell  die
vormundschaftliche  Huldigung  den  Auftakt  zu  einer  neuen  Zeit,  die  den  Weg  in  die
'Moderne'  wies:  Sie  leitete  in  Nassau-Saarbrücken  die  Rationalisierung  des  Verhältnisses
  von  Obrigkeit  und  Untertanen  und  damit  das  Zeitalter  des  Reformabsolutismus
ein,  das  im  ersten  Drittel  des  18.Jahrhunderts  begann  und  im  letzten  Drittel  endete.
Wie  in  einem  Brennpunkt  fängt  somit  die  Huldigung  von  1728  den  Untersuchungsgegenstand
  unserer  Arbeit  ein.
In  Nassau-Saarbrücken  fiel  der  Beginn  des  Reformabsolutismus  zeitlich  zusammen
mit  dem  Beginn  des  Absolutismus  überhaupt.  Erst  mit  der  nassau-usingischen
Herrschaftsübemahme  im  Frühjahr  1728  setzte  ein  konsequenter  Auf-  und  Ausbau
eines  absolutistischen  Herrschaftssystems  ein,  der  zuvor  aufgrund  der  Sonderentwicklung
  im  17.Jahrhundert,  bedingt  durch  die  relativ  'lange  Dauer'  des  30jährigen
Krieges  und  die  sich  beinahe  nahtlos  anschließende  französische  Reunionszeit,  nicht
möglich  gewesen  war.  Gleichzeitig  mit  dem  absolutistischen  Neuanfang  wirkten  die
frühaufklärerischen  Zeitströmungen  auf  die  Politik  der  nassau-usingischen  Vormundschaft
  ein,  sodaß  in  Nassau-Saarbrücken  der  Absolutismus  gleich  schon  im  Gewände
des  Reformabsolutismus  kam  -  eines  Reformabsolutismus,  der  von  pragmatischen
Sachzwängen  und  frühaufklärerischen  Rationalisierungstendenzen  geprägt  war  und
den  wir  daher  in  Anlehnung  an  Günter  Birtsch  als  'pragmatischen  Reformabsolutismus’
  kennzeichneten1.  Diese  Doppelung  eines  Neuanfangs  -  Absolutismus  und
frühaufklärerische  Rationalisiemng  zugleich  -  verlieh  der  nassau-usingischen  Herrschaftsübemahme
  einen  außerordentlichen,  um  nicht  zu  sagen:  epochalen  Zäsurcharakter.
  In  keinem  Bereich  des  gesellschaftlichen  Lebens  war  diese  Zäsur  so
einschneidend  wie  auf  dem  Gebiet  des  Forstwesens,  dem  zentralen  Bereich  der
vorindustriellen  Gesellschaft.  Hier  trafen  sozusagen  zwei  Welten  aufeinander:  Die
absolutistische  Ordnungs-  und  Reforminitiative  der  vormundschaftlichen  Herrschaft,
die  den  Wald  einer  umfassenden  Reglementierung  unterwarf  und  erstmals  einen
Eingriff  in  das  in  Nassau-Saarbrücken  nur  gering  ausgebildete  kommunale  Waldeigentum
  unternahm,  stieß  auf  einen  defensiven  Traditionalismus  der  Untertanen-Vgi.

  Birtsch,  Idealtyp  sowie  ders.,  Friedrich  Wilhelm  1.

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