Am 7.Januar 1785 antworteten die Gerichtsleute dem Fürsten auf eine Art und
Weise, wie er es bisher noch nie erlebt hatte: Zum einen pochten sie auf wortwörtliche
Übernahme all ihrer Bedingungen, die sie als Gegenleistung ihres Geldgeschenks
gestellt hatten - von der Zusicherung der schnellstmöglichen Fertigstellung der
Brücke bis hin zur gänzlichen Befreiung vom Brückengeld für sämtliche Einwohner
beider Städte und für fremde Personen mit Ausnahme von durchreisenden Fremden.
Hinter dieser kompromißlosen Haltung stand der Gedanke, daß die Städte nichts
mehr der Willkür des Fürsten, ja wenn man so will: nichts mehr der 'willkürlichen
Gnade' überlassen wollten; denn im letzten Dekret waren ihre Bedingungen in
solchen relativen und unbestimmten Ausdrücken eingefiihret worden, daß solche
nach Gutbefinden ausgelegt und künftighin zu neuen Irrungen Anlaß geben
könn(t)en. Zum andern bestanden sie darauf, daß alle Vorwürfe an ihre Adresse aus
dem Dekret gestrichen werden sollten, und zwar weil solche Vorwürfe in ein solches
zu ewigen Tagen aufzubewahrendes und zumal nicht aus bloser Gnade, sondern
contractweise zu ertheilendes Decret nicht hinein passen und auf die Nachwelt einen
schlechten Eindruck machen würden300. Diese Zukunftsorientierung, gepaart mit
einem Vertragsdenken, das sich in Opposition zum Gottesgnadentum verstand,
verlieh dem Protest der Städte gegen Ende des Ancien Régime einen offensiven, ja
nahezu 'modernen' Charakter301. Das war nicht mehr das alte Vertragsdenken des
Mittelalters, nein: Dieses Vertragsdenken war von der Aufklärung beeinflußt, d.h.
säkularisiert - "der Vertrag des bürgerlichen Rechtsverkehrs" erscheint hier als "das
Kriterium", an dem sich "die Legitimation von Herrschaft mißt"302. Aber all dies
geschah - wie das Geldgeschenk und die darin geknüpften Bedingungen zeigten - auf
der Grundlage eines 'zweiseitigen' Denkens, einer do-ut-des-Mentalität, die für die
beiden Saarstädte im wechselseitigen Verpflichtungscharakter ihres Freiheitsbriefs
von 1322 ihre Wurzeln hatte. Das mittelalterliche Prinzip der Mutualität blieb gewahrt,
aber es erschien in neuzeitlicher Variante: Nicht mehr als personales
Treueverhältnis, sondern als rationales Vertrags Verhältnis! Das war die paradoxe
Wirkung des aufgeklärten Reformabsolutismus auf das Verhalten der Untertanen.
Bleibt noch zu erwähnen, daß der Fürst den Städten schon kurz darauf in allem
nachgab: Er erließ ein Dekret, das keinen Vorwurf mehr an die Adresse der Bürgerschaften
und Gerichtsleute enthielt und alle Bedingungen, die sie gestellt hatten,
wortwörtlich so übernahm, wie sie es gefordert hatten303. Wie der Fürst wirklich über
300 Vgl. die Supplik der beiden Städte Saarbrücken u. St.Johann an Fürst Ludwig wegen der
Brückengeldaffäre, Saarbrücken 7.Januar 1785: Firmond'sche Chronik, neues Dok.Nr.5.
301 Vgl. zum Aspekt der 'Verantwortung vor der Nachwelt', der auch bei ländlichen Protesten eine nicht
unwesentliche Rolle spielt, jetzt Gabel, Ländliche Gesellschaft, S.257f.
302 Vgl. allgem. dazu Saage, Vertragsdenken, S.46-66 (zit.47).
303 Vgl. das Dekret des Fürsten auf die wiederholte Vorstellung der beiden Städte Saarbrücken u.
St.Johann wegen der Brückengeldsangelegenheit v. 7,Januar 1785 in: Firmond'sche Chronik, ohne
Kennzeichnung u. hiermit falschen Datum: 3.Januar 1785.
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