Full text : Obrigkeit und Untertanen

ausgelöst  hatte,  brachten  nun  jedoch  einen  völlig  neuen  Aspekt  ins  Spiel,  der  einmal
mehr  zeigt,  wie  allumfassend  mittlerweile  die  Wirkung  der  Verrechtlichungstendenz
war:  Anspielend  auf  den  Vorwurf  des  Fürsten,  sich  von  seinen  Untertanen  nichts
’vorschreiben'  zu  lassen,  beharrten  sie  zwar  auf  einer  Gegenleistung  für  ihren
freiwilligen  Geldbeitrag  von  300  Louisdor  zum  Wiederaufbau  der  Brücke,  allerdings
nicht  in  dem  Sinne,  daß  sie  ihrem  Fürsten  die  Brückengeldsfreiheit  auch  für  fremde
Fußgänger  (nicht  nur  für  durchreisende  Fremde)  vorschreiben  wollten,  sondern  sich
diese  von  ihm  vertragsweise  -  per  modum  contractur  -  ausbedinge(n)  ließen291.  Das
Vertragsdenken,  das  wir  um  diese  Zeit  auch  bei  den  KÖllertaler  Bauern  beobachten
konnten,  dort  jedoch  von  den  geschulten  Reichsjuristen  ins  Spiel  gebracht  wurde,
hatte  auch  die  Bürger  bzw.  die  Gerichtsleute  der  beiden  Saarstädte  erreicht,  sie
allerdings  benötigten  keine  auswärtigen  Juristen  als  Katalysatoren,  sondern  brachten
diesen  Aspekt  eigenständig  vor.  Die  Bürger  waren  dazu  eher  in  der  Lage,  weil  bei
den  Städten  -  ganz  im  Unterschied  zu  den  Landgemeinden  -  das  Herrschaftsverhältnis
  auf  einer  vertraglichen  Vereinbarung,  dem  Freiheitsbrief,  basierte.
Als  die  Gerichtsleute  keine  Antwort  vom  Fürsten  erhielten,  nutzten  sie  die  Gelegenheit
  seiner  Geburtstagsfeiern  am  3.Januar  1785,  um  noch  einmal  eine  neue  Probe  von
dem  tiefen  Gehorsam  der  Bürgerschaft  abzugeben  und  zugleich  an  die  Erfüllung
ihrer  Bedingungen  zu  erinnern,  die  sie  an  ihr  Geldgeschenk  geknüpft  hatten.  Jetzt
konnten  sie  allerdings  noch  die  freudige  Nachricht  hinzufügen,  daß  eine  Gesellschaft
bemittelter  Bürger  in  Betracht  der  Unvermögenheit  der  beyden  Stadtcassen  sich
entschloßen  hat,  zu  dem  von  beiden  Bürgerschaften  angebotenen  Betrag  von  300
Louisdor  nochmals  100  Louisdor  zuzuschießen292.  Mit  der  'Gesellschaft  bemittelter
Bürger'  war  die  sogenannte  Kranengeseilschaft  gemeint293,  eine  1760  gegründete
Gesellschaft  aufstrebender  Kaufleute,  die  zunehmend  nach  Exklusivität  strebten,
nach  neuesten  Erkenntnissen:  eine  "Standesorganisation,  die  aus  dem  traditionellen
Zunftwesen  weitgehend  herausfiel,  die  nicht  mehr  in  die  festgefügten  Strukturen  der
herrschaftlichen  Gewerbeaufsicht  eingebunden  war,  sondern  fortan  als  einflußreiche
Interessenvertretung  gegenüber  der  Obrigkeit  fungierte"294.  Hier  zeigt  sich  erneut  -
nun  sogar  personell  -  die  Verquickung  wirtschaftlicher  Interessen  mit  der  Privilegienangelegenheit,
  d.h.  auch  und  gerade  die  aufstrebenden  neuen  wirtschaftlichen
Kräfte  waren  in  den  Kampf  um  die  Erhaltung  städtischer  Selbstverwaltung  eingebunden295.
  Die  Gerichtsleute  verwiesen  nochmals  darauf,  daß  ihnen  an  gänzlicher

291  Vgl.  die  Supplik  der  Stadtgerichte  an  den  Fürsten  wegen  der  Wiederherstellung  der  Brücke,  Saar*
brücken  23.Dezember  1784:  Firmond'sche  Chronik,  neues  Dok.Nr.l.
292  Vgl.  die  Supplik  der  beiden  Städte  Saarbrücken  u.  St.  Johann  an  den  Fürsten,  Saarbrücken  3,Januar
1785:  Firmond'sche  Chronik,  neues  Dok.Nr.2.
293  Vgl.  dazu  Firmond'sche  Chronik,  Eintrag  v.Dezember  1784.
294  Zur  Kranengesellschaft  vgl.  Jung,  Ackerbau,  S.232ff.  (zit.236).
295  Vgl.  dagegen  Jung  (Ackerbau,  S.  140-150),  der  dieses  Interesse  generell  leugnet,  wenn  er  als  Fazit
festhält,  daß  sich  seit  der  Mitte  des  18.Jahrhunderts  "eine  neue  bürgerliche  Oberschicht  entwickelte,
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