Full text : Obrigkeit und Untertanen

altdeutscher  Tradition,  wie  er  -  wie  Volker  Press  zeigen  konnte  -  nach  dem  30jährigen
  Krieg  nur  noch  bei  evangelischen  Reichsständen  anzutreffen  war282.
Da  die  Städte  der  Aufforderung  des  Fürsten  vom  14.Oktober,  eine  Liste  der  zum
Wachdienst  tauglichen  Bürger  zu  übergeben,  immer  noch  nicht  nachgekommen
waren,  forderte  sie  der  Fürst  am  19.November  unter  Vorgabe  ihres  eigenen  Schutzes
ultimativ  auf,  diese  Liste  binnen  drei  Tagen  bey  Vermeidung  der  Execution  zu
übergeben283.  Die  Gerichtsleute  meldeten  sich  daraufhin  beim  Fürsten  und  stellten
klar,  daß  eine  solche  Liste  gegen  die  Privilegienkonfirmation  verstoßen  und  einen
Eingriff  in  die  städtische  Autonomie  bedeuten  würde;  daher  könnten  sie  diesen  ihrer
Gerechtsamen  und  dem  Herkommen  schnurstracks  zuwiederlaufenden  Befehl  nicht
befolgen,  selbst  auf  die  Gefahr  hin,  daß  sie  sich  dadurch  der  angedrohten  Exekution
aussetzen  würden;  außerdem  glaubten  sie,  durch  ihre  Appellation  an  den  Reichshoffat
  gegen  etwaige[n]  Attentate  und  exekutivische  Zwangsmittel  geschüzet  zu  sein,
wenn  ihnen  auch  der  Weg  der  gütlichen  Einigung  nach  wie  vor  am  liebsten  sei284.  Als
Fürst  Ludwig  dies  las,  machte  er  seine  Drohung  wahr:  Am  24.November  bekamen
die  Stadtgerichtsleute  neun  Mann  vom  fürstlichen  Grenadiersbataillon  zur  Exekution,
d.h.  jeder  Gerichtsmann  einen  Soldaten285.  Aber  auch  dadurch  ließen  sich  die  Städte
nun  nicht  mehr  einschüchtem,  sie  waren  sich  ihrer  Sache  viel  zu  sicher  und  spürten,
daß  die  Herrschaft  zunehmend  in  die  Defensive  geriet.
Nach  der  Exekution  verfolgten  die  Städte  wieder  den  bereits  eingeschlagenen
Rechtsweg  weiter  und  ließen  juristische  Gutachten  erstellen,  um  zu  sehen,  ob  sie  mit
ihren  neuerlichen  Beschwerdegegenständen,  die  sie  noch  einmal  ausdehnten  und  mit
ihren  Privilegien  in  Verbindung  brachten,  Aussicht  auf  eine  erfolgreiche  Klage  beim
Reichshofrat  in  Wien  hätten286.  Dabei  brachten  sie  nicht  allein  den  für  sie  so  entscheidenden
  Eingriff  des  Fürsten  in  die  relativ  autonome  Handhabung  der  Bürgerwa¬282

  Vgl.  Press,  Die  Oberrheinlande,  S.13.
283  Vgl.  die  Regierungsresolution  v.  19.November  1784  in:  Firmond'scbe  Chronik,  Dok.Nr.7.
284  Vgl.  die  undatierte  Bitte  der  Stadtgerichte  an  den  Fürsten  wegen  Übergabe  der  Liste  von  zum  Wachdienst
  tauglichen  Bürgern:  Firmond'sche  Chronik,  Dok.Nr.  10;  zum  Datum  ist  zu  sagen,  daß  die
Supplik  wohl  innerhalb  der  ultimativen  Zeitfrist  von  drei  Tagen  nach  der  Aufforderung  v.
19.November  1784  eingereicht  wurde,  d.h.  am  21./22.November.
285  Vgl.  den  Vermerk  unter  der  undatierten  Bitte  der  Stadtgerichte  an  den  Fürsten  wegen  Übergabe  der
Liste  von  zum  Wachdienst  tauglichen  Bürgern:  Firmond'sche  Chronik,  Dok.Nr.10.
286  Vgl.  die  beiden  Rechtsgutachten  von  Zweibrücker  Advokaten  vom  28.Dezember  1784  in:  Firmond'sche
  Chronik  (ohne  Kennzeichnung);  vgl.  auch  das  Schreiben  des  Saarbrücker  Regierungs-  und
Hofgerichtsadvokaten  Lautz  im  Auftrag  der  Stadt  Saarbrücken  an  die  juristische  Fakultät  der  Universität
  Marburg:  StadtA  SB  Stadtger.  Sbr.  95,  unpag.;  vgl.  auch  die  Vollmacht  der  Saarbrücker  und
St.Johanner  Bürger  für  den  pfalz-zweibrückischen  Regierungsadvokaten  Erd  zur  Prozeßvertretung  in
Sachen  beider  Bürgerschaften  gegen  Fürst  Ludwig  vor  dem  Reichshofrat  wegen  Änderung  der
Bürgerwachen,  Saarbrücken  u.St.Johann  24.Dezember  1784:  StadtA  SB  Gemeins.  Stadtger.  70,
unpag.;  diese  Vollmacht  ist  mit  einer  zehnseitigen(!)  Unterschriftenliste  beider  Bürgerschaften
versehen.

415
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.