Full text : Obrigkeit und Untertanen

seit  der  Regierungszeit  Fürst  Ludwigs279.  Es  verdient  erwähnt  zu  werden,  daß  der
Kaufmann  Friedrich  Firmond,  als  er  die  Abschrift  dieser  Petition  vomahm,  im  Titel
bei  der  Anrede  an  den  Fürsten  das  Wort  'gnädigst'  durchstrich,  um  so  der  veränderten
politischen  Situation  auf  augenfällige  Weise  Ausdruck  zu  verleihen280 281.  Nicht  'Gnade'
war  es,  was  die  Bürger  wollten,  sondern:  'Recht'.
Der  Fürst  reagierte  äußerst  ungehalten  auf  die  neuerliche  Vorstellung,  die  in  seinen
Augen  auf  gottlose  Verstiftung  und  Aufwiegelung  verschiedener  ihm  bestens  bekannter
  und  angeblich  in  seinen  Diensten  stehender  Personen  zurückging,  die  den  Geist
der  Unruh,  Unzufriedenheit,  des  Mißtrauens  und  der  Empörung  verbreiteten;  was
ihm  am  meisten  mißfiel,  war  die  Tatsache,  daß  die  Bedingungen,  die  die  Bürger  ihm
stellten,  mit  den  landesherrlichen  Gerechtsamen  streitbar  seien,  und  vor  allem  die
Landgelderbeschwerde  solche  hochtrabende,  mit  der  bisherigen  Observanz  nicht  zu
vereinbahrende  und  ein  ehrenrühriges  Mißtrauen  verrathende  Äußerungen  enthielt,
worauf  er  unmöglich  eingehen  könne,  wenn  er  nicht  die  Rechte,  Würde  und  Pflichten
eines  Landesregenten  verkennen,  (...)  erniedrigen,  schmählern  und  hintansezen
wolltefnj.  Dennoch  fand  sich  der  Fürst  bereit,  die  Bürger  und  sämtliche  Einwohner
beider  Städte  gegen  die  zu  zahlende  Geldsumme  sofort  wieder  vom  Brückengeld  zu
befreien;  was  jedoch  die  durchreisenden  Fremden  betraf,  auf  deren  Einbezug  in  die
Brückengeldsbefreiung  die  Städte  ja  ausdrücklich  verzichtet  hatten,  so  stellte  der
Fürst  grundsätzlich  klar,  daß  er  sich  von  seinen  Untertanen  nichts  vorschreiben  lasse,
weil  er  schon  von  selbsten  wissen  werde,  erheischenden  Umständen  nach  mein  und
ihr  Interesse  zu  befördern,  wozu  mir  denn  auch  Gottlob  die  erforderliche(n)  Einsichten
  und  der  gute  Willen  nicht  fehlet.  Am  Ende  sah  sich  Fürst  Ludwig  sogar
bemüßigt,  deutlich  zu  machen,  wer  Herr  im  Hause  war,  wenn  er  den  Bürgerschaften
und  ihren  Vorstehern  riet,  meine  Gedult  und  Langmuth  nicht  länger  zu  mißbrauchen
und  sich  festiglich  zu  überzeugen,  daß  ich  zwar  Landes  Vater,  aber  auch  Landes
Herr  (zeitgen.  Hervorhebung,  K.R.)  seye  und  so  eines  als  das  andere  nach  Erfordernüß
  beweisen  könne  und  werde26'.  Das  Schreiben  des  Fürsten  vom  1.November  1784
macht  deutlich,  unter  welchem  Dmck  die  Herrschaft  gegen  Ende  des  Ancien  Régime
stand.  Fürst  Ludwig  von  Nassau-Saarbrücken  kämpfte  verzweifelt  um  seine  alte
Machtposition.  'Landes-Herr'  konnte  er  eigentlich  schon  nicht  mehr  sein,  und
'Landes-Vater'  war  er  zwar  noch,  aber  aus  einem  eher  falsch  verstandenen,  wenn  man
so  will:  anachronistischen  Verständnis  jenes  alten  patriarchalischen  Herrschaftsstils

279 Vgl.  die  Bitte  der  beiden  Städte  an  Fürst  Ludwig,  Saarbrücken  30.Oktober  1784:  LA  SB  22/2851,
fol.  198-201;  hier  auch  in  der  Einleitung  der  Hinweis  auf  den  'Beschwerdeaufruf  des  Fürsten.
380  Vgl.  die  Abschrift  der  Petition  der  Städte  v.30.Oktober  1784  in:  Firmond'sche  Chronik,  Dok.Nr.8  (hier
ohne  Datum).
281 Vgl.  den  Brief  Fürst  Ludwigs  an  die  beiden  Städte  Saarbrücken  u.  St.Johann,  Ottweiler  1  November
1784:  LA  SB  22/2851,  fol.203-205  (zit.passim);  vgl.  auch  die  allerdings  z.T.  fehlerhafte  Abschrift  von
Firmond  in:  Firmond'sche  Chronik,  Dok.Nr.9.
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