seit der Regierungszeit Fürst Ludwigs279. Es verdient erwähnt zu werden, daß der
Kaufmann Friedrich Firmond, als er die Abschrift dieser Petition vomahm, im Titel
bei der Anrede an den Fürsten das Wort 'gnädigst' durchstrich, um so der veränderten
politischen Situation auf augenfällige Weise Ausdruck zu verleihen280 281. Nicht 'Gnade'
war es, was die Bürger wollten, sondern: 'Recht'.
Der Fürst reagierte äußerst ungehalten auf die neuerliche Vorstellung, die in seinen
Augen auf gottlose Verstiftung und Aufwiegelung verschiedener ihm bestens bekannter
und angeblich in seinen Diensten stehender Personen zurückging, die den Geist
der Unruh, Unzufriedenheit, des Mißtrauens und der Empörung verbreiteten; was
ihm am meisten mißfiel, war die Tatsache, daß die Bedingungen, die die Bürger ihm
stellten, mit den landesherrlichen Gerechtsamen streitbar seien, und vor allem die
Landgelderbeschwerde solche hochtrabende, mit der bisherigen Observanz nicht zu
vereinbahrende und ein ehrenrühriges Mißtrauen verrathende Äußerungen enthielt,
worauf er unmöglich eingehen könne, wenn er nicht die Rechte, Würde und Pflichten
eines Landesregenten verkennen, (...) erniedrigen, schmählern und hintansezen
wolltefnj. Dennoch fand sich der Fürst bereit, die Bürger und sämtliche Einwohner
beider Städte gegen die zu zahlende Geldsumme sofort wieder vom Brückengeld zu
befreien; was jedoch die durchreisenden Fremden betraf, auf deren Einbezug in die
Brückengeldsbefreiung die Städte ja ausdrücklich verzichtet hatten, so stellte der
Fürst grundsätzlich klar, daß er sich von seinen Untertanen nichts vorschreiben lasse,
weil er schon von selbsten wissen werde, erheischenden Umständen nach mein und
ihr Interesse zu befördern, wozu mir denn auch Gottlob die erforderliche(n) Einsichten
und der gute Willen nicht fehlet. Am Ende sah sich Fürst Ludwig sogar
bemüßigt, deutlich zu machen, wer Herr im Hause war, wenn er den Bürgerschaften
und ihren Vorstehern riet, meine Gedult und Langmuth nicht länger zu mißbrauchen
und sich festiglich zu überzeugen, daß ich zwar Landes Vater, aber auch Landes
Herr (zeitgen. Hervorhebung, K.R.) seye und so eines als das andere nach Erfordernüß
beweisen könne und werde26'. Das Schreiben des Fürsten vom 1.November 1784
macht deutlich, unter welchem Dmck die Herrschaft gegen Ende des Ancien Régime
stand. Fürst Ludwig von Nassau-Saarbrücken kämpfte verzweifelt um seine alte
Machtposition. 'Landes-Herr' konnte er eigentlich schon nicht mehr sein, und
'Landes-Vater' war er zwar noch, aber aus einem eher falsch verstandenen, wenn man
so will: anachronistischen Verständnis jenes alten patriarchalischen Herrschaftsstils
279 Vgl. die Bitte der beiden Städte an Fürst Ludwig, Saarbrücken 30.Oktober 1784: LA SB 22/2851,
fol. 198-201; hier auch in der Einleitung der Hinweis auf den 'Beschwerdeaufruf des Fürsten.
380 Vgl. die Abschrift der Petition der Städte v.30.Oktober 1784 in: Firmond'sche Chronik, Dok.Nr.8 (hier
ohne Datum).
281 Vgl. den Brief Fürst Ludwigs an die beiden Städte Saarbrücken u. St.Johann, Ottweiler 1 November
1784: LA SB 22/2851, fol.203-205 (zit.passim); vgl. auch die allerdings z.T. fehlerhafte Abschrift von
Firmond in: Firmond'sche Chronik, Dok.Nr.9.
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