Full text : Obrigkeit und Untertanen

Städten  ins  Benehmen  zu  setzen,  ihnen  nun  was  Rechtens  sei,  schriftlich  per  Resolution
  zugehen  lassen  werde276.  Angesichts  der  Tatsache,  daß  der  Druck  'von  unten'
immer  stärker  wurde,  begann  die  Herrschaft  eine  Kehrtwende  zu  vollziehen:  Während
  Fürstin  Charlotte  Amalie  im  ersten  Drittel  des  18.Jahrhunderts  die  mündlichen
Vorstellungen  zwischen  Obrigkeit  und  Untertanen  abzuschaffen  begann  und  Untertanenadvokaten
  einführte,  die  das  Herrschaftsverhältnis  entpersonalisieren  und
verrechtlichen  sollten277,  wollte  ihr  Enkelsohn,  Fürst  Ludwig,  im  letzten  Drittel  des
18,Jahrhunderts  wieder  zurück  zu  den  mündlichen  Vorstellungen,  nachdem  er
gespürt  hatte,  daß  die  Verrechtlichungspolitik  von  den  Untertanen  zu  ihren  Gunsten
instrumentalisiert  und  gegen  die  Herrschaft  gewandt  wurde.  Fürst  Ludwig  wurde,
wenn  man  so  will,  die  Geister  nicht  mehr  los,  die  seine  Großmutter  gerufen  hatte.
Aber  die  Uhr  ließ  sich  nicht  mehr  zurückdrehen,  der  gesellschaftliche  Aufbruch  nicht
mehr  aufhalten.
Die  Resolution,  die  der  Fürst  den  Städten  auf  ihre  Bitte  um  Wiederaufhebung  der
beiden  Verordnungen  zukommen  ließ,  stellte  eigentlich  eine  Konzession  dar:  Einmal
gestand  er  denjenigen  Bürgern,  denen  der  Wachdienst  zu  beschwerlich  fiel,  zu,  daß
sie  sich  ersetzen  lassen  dürften;  allerdings  erbat  er  sich  von  den  Städten  eine  Liste
derjenigen  Bürger,  die  die  Wachen  ordentlich  versehen  würden  und  aus  denen  er
dann  eine  Auswahl  treffen  würde.  Zum  andern  lockerte  er  nochmals  -  jedoch  ohne
Consequenz  und  ohne  uns  etwas  vorschreiben  zu  laßen  -  die  Verschärfung  der
Polizeiordnung  und  gestattete  nun  den  Aufenthalt  in  Wirtshäusern  und  auf  der  Straße
bis  zehn  Uhr  abends;  wenn  damit  die  Ausgangssperre  zwar  immer  noch  um  eine
halbe  Stunde  gegenüber  der  alten  Polizeiordnung  verkürzt  war,  so  war  der  Fürst  doch
immerhin  auf  die  Bitte  der  Städte  eingegangen278.  Als  die  Städte  sich  jedoch  auf  sein
'Zugeständnis'  nicht  meldeten,  forderte  er  sie  -  auch  aus  Angst,  daß  sie  ihre  Sache
weiter  beim  Reichshofrat  verfolgten  -  auf,  ihre  Beschwerden  nochmals  in  der  Kürze
zusammenzufassen.  Der  'Beschwerdeaufruf  hatte  allerdings  nicht  die  kanalisierende
Wirkung,  die  sich  der  Fürst  erhoffte,  im  Gegenteil:  Er  führte  dazu,  daß  die  Städte
ihre  Beschwerdegegenstände  noch  einmal  vermehrten.  Jetzt  wollten  sie  nicht  mehr
nur  die  Aufhebung  der  beiden,  ihren  Gerechtsamen  zuwiderlaufenden  Verordnungen,
sondern  auch  die  der  beiden  anderen  Verordnungen,  die  eine  bloße  Schikane  darstellten,
  ferner  bestanden  sie  erneut  auf  Erfüllung  aller  'Bedingungen'  als  Gegenleistung
für  ihre  freiwillige  Geldzahlung  zum  Neubau  der  Brücke,  wobei  ausschließlich
durchreisende  Fremde  von  der  Brückengeldbefreiung  ausgeschlossen  sein  sollten,
und  schließlich  forderten  sie  jetzt  noch  die  Einsicht  in  die  Landkassenrechnungen

276  Vgl.  den  Brief  des  Fürsten  an  die  beiden  Stadtgerichte,  Jägersberg  11  .Oktober  1784:  HHSTA  WI  130
1/11  D2,  51,  Brief  Nr.  16.
277  Vgl.  oben  Kap.I.lb).
278  Vgl.  das  Dekret  Fürst  Ludwigs  für  die  beiden  Städte  Saarbrücken  u.  St.Johann,  Jägersberg,  14.Oktober
1784:  Firmond’sche  Chronik,  Dok.Nr.6;  vgl.  auch  die  Polizeiordnung  für  die  beiden  Städte  v.  1762:
StadtA  SB  Gemeins.  Stadtger.  269,  unpag.

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