Full text : Obrigkeit und Untertanen

geriet  das  politische  System  jedoch  zunehmend  in  die  Defensive,  der  aufgeklärte
Reformabsolutismus  hatte  seinen  Zenit  überschritten,  weil  die  gesellschaftlichen
Kräfte,  die  er  entfesselt  hatte,  ihn  zu  überrollen  drohten.  Völlig  zu  Recht  spricht  man
seit  der  Mitte  der  1780er  Jahre  vom  "Nachlassen  der  staatlichen  Energie"251.  Der
Reformabsolutismus  besaß  -  gerade  in  so  kleinen  Duodezfürstentümem  wie  Nassau-Saarbrücken
  -  nicht  mehr  die  Kraft,  sich  gegen  den  gesellschaftlichen  Aufbruch
durchzusetzen.  Deswegen  ist  es  ganz  bezeichnend,  daß  selbst  nach  der  Privilegienbestätigung
  von  1780  der  Kampf  der  Städte  weiterging.  Eher  zufällig  flammte  er  vier
Jahre  später  nochmals  auf  und  sollte  erst  so  richtig  zeigen,  wie  sehr  die  Herrschaft
unter  Druck  gesetzt  wurde.
Es  war  wirklich  ein  Zufall,  daß  der  Privilegienstreit  im  Jahre  1784  fiir  kurze  Zeit
noch  einmal  ausbrach.  Und  doch  war  das  zufällige  Ereignis,  das  ihn  auslöste,  ganz
bezeichnend  für  den  veränderten,  in  erster  Linie  wirtschaftlich  geprägten  Charakter
der  Auseinandersetzung:  Am  28.Februar  1784  stürzte  infolge  eines  ungewöhnlich
starken  Hochwassers  die  alte  Saarbrücke,  die  die  beiden  Schwestemstädte  miteinander
  verband,  ein,  worüber  in  der  Folge  -  wie  der  zeitgenössische  Chronist  Firmond
festhielt  -  zwischen  dem  Fürsten  und  den  Bürgerschaften  Verhandlungen  entstanden,
die  auch  die  frühere(n)  alte(n)  Gerechtsame(n)  der  beyde(n)  Städte,  so  den  Bürger(n)
bewilliget  waren  und  die  der  Fürst  angreifen  und  unterdrücken  wollte,  betrafen252.
Nach  dem  Einsturz  der  steinernen  Brücke  ließ  der  Fürst  provisorisch  eine  sogenannte
Schiffsbrücke  errichten,  für  deren  Passierung  er  von  allen  Stadt-  und  Landbewohnern
mit  Ausnahme  der  herrschaftlichen  Bediensteten  Brückengeld  verlangte253.  Gerade
erst  waren  die  Einwohner  der  beiden  Saarstädte  im  Gefolge  ihres  siegreichen  Privilegienkampfes
  vom  Brückengeld  befreit  worden,  da  wurden  sie  auch  schon  wieder  zur
Kasse  gebeten254.  Sofort  erhob  sich  Protest,  der  nun  jedoch  von  Anfang  an  eine  starke
Verrechtlichungstendenz  aufwies.
Die  Bürgerschaften  ließen  einen  Advokaten  von  Grünstadt  namens  Lauckhardt
kommen,  um  an  das  kayserliche  allerhöchste  Hofgericht  [zu]  in  Wien  zu  appelli¬251

  Hartung,  Aufgeklärter  Absolutismus,  S.34.
252  Vgl.  das  Vorsatzblatt  der  Firmond'schen  Chronik:  Stadtbibi.  SB  Landesk.Abt.  H.V,  H10  (im  folg,
kurz:  Firmond'sche  Chronik);  zum  Verfasser  des  Vorsatzblattes  und  der  Chronik  an  sich  vgl.  Ries,
Firmond'sche  Chronik.  Der  nun  folgende  Fall  läßt  sich  in  der  Hauptsache  rekonstruieren  aus  dem
ersten  Teil  der  Firmond'schen  Chronik  bis  zur  Zeit  der  Französischen  Revolution;  die  Chronik  ist
unpaginiert,  die  im  ersten  Teil  abgeschriebenen  Dokumente  sind  z.T.  numeriert  und  werden  im
folgenden  demenstprechend  zitiert  (Firmond’sche  Chronik,  Dok.Nr.);  weiteren  Aufschluß  über  den
Vorfall  erhalten  wir  aber  auch  aus  den  von  Georg  Ludwig  Firmond  verfaßten  chronikalischen
Eintragungen  von  1784  bis  1786,  die  im  folg,  (analog  zur  Zitierweise  des  Tagebuchs  v.  Gottlieb)  als:
Firmond'sche  Chronik,  Eintrag  v.1784  etc.  zitiert  werden.
253  Vgl.  Gottlieb,  Tagebuch,  Eintrag  v.1784.
254  Die  Brückengeld-Befreiung  ging  auf  das  Dekret  vom  2.  April  1777  zurück,  einzige  Ausnahmen  waren
Handelswaren:  LA  SB  22/2313,  S.331f.
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