geriet das politische System jedoch zunehmend in die Defensive, der aufgeklärte
Reformabsolutismus hatte seinen Zenit überschritten, weil die gesellschaftlichen
Kräfte, die er entfesselt hatte, ihn zu überrollen drohten. Völlig zu Recht spricht man
seit der Mitte der 1780er Jahre vom "Nachlassen der staatlichen Energie"251. Der
Reformabsolutismus besaß - gerade in so kleinen Duodezfürstentümem wie Nassau-Saarbrücken
- nicht mehr die Kraft, sich gegen den gesellschaftlichen Aufbruch
durchzusetzen. Deswegen ist es ganz bezeichnend, daß selbst nach der Privilegienbestätigung
von 1780 der Kampf der Städte weiterging. Eher zufällig flammte er vier
Jahre später nochmals auf und sollte erst so richtig zeigen, wie sehr die Herrschaft
unter Druck gesetzt wurde.
Es war wirklich ein Zufall, daß der Privilegienstreit im Jahre 1784 fiir kurze Zeit
noch einmal ausbrach. Und doch war das zufällige Ereignis, das ihn auslöste, ganz
bezeichnend für den veränderten, in erster Linie wirtschaftlich geprägten Charakter
der Auseinandersetzung: Am 28.Februar 1784 stürzte infolge eines ungewöhnlich
starken Hochwassers die alte Saarbrücke, die die beiden Schwestemstädte miteinander
verband, ein, worüber in der Folge - wie der zeitgenössische Chronist Firmond
festhielt - zwischen dem Fürsten und den Bürgerschaften Verhandlungen entstanden,
die auch die frühere(n) alte(n) Gerechtsame(n) der beyde(n) Städte, so den Bürger(n)
bewilliget waren und die der Fürst angreifen und unterdrücken wollte, betrafen252.
Nach dem Einsturz der steinernen Brücke ließ der Fürst provisorisch eine sogenannte
Schiffsbrücke errichten, für deren Passierung er von allen Stadt- und Landbewohnern
mit Ausnahme der herrschaftlichen Bediensteten Brückengeld verlangte253. Gerade
erst waren die Einwohner der beiden Saarstädte im Gefolge ihres siegreichen Privilegienkampfes
vom Brückengeld befreit worden, da wurden sie auch schon wieder zur
Kasse gebeten254. Sofort erhob sich Protest, der nun jedoch von Anfang an eine starke
Verrechtlichungstendenz aufwies.
Die Bürgerschaften ließen einen Advokaten von Grünstadt namens Lauckhardt
kommen, um an das kayserliche allerhöchste Hofgericht [zu] in Wien zu appelli¬251
Hartung, Aufgeklärter Absolutismus, S.34.
252 Vgl. das Vorsatzblatt der Firmond'schen Chronik: Stadtbibi. SB Landesk.Abt. H.V, H10 (im folg,
kurz: Firmond'sche Chronik); zum Verfasser des Vorsatzblattes und der Chronik an sich vgl. Ries,
Firmond'sche Chronik. Der nun folgende Fall läßt sich in der Hauptsache rekonstruieren aus dem
ersten Teil der Firmond'schen Chronik bis zur Zeit der Französischen Revolution; die Chronik ist
unpaginiert, die im ersten Teil abgeschriebenen Dokumente sind z.T. numeriert und werden im
folgenden demenstprechend zitiert (Firmond’sche Chronik, Dok.Nr.); weiteren Aufschluß über den
Vorfall erhalten wir aber auch aus den von Georg Ludwig Firmond verfaßten chronikalischen
Eintragungen von 1784 bis 1786, die im folg, (analog zur Zitierweise des Tagebuchs v. Gottlieb) als:
Firmond'sche Chronik, Eintrag v.1784 etc. zitiert werden.
253 Vgl. Gottlieb, Tagebuch, Eintrag v.1784.
254 Die Brückengeld-Befreiung ging auf das Dekret vom 2. April 1777 zurück, einzige Ausnahmen waren
Handelswaren: LA SB 22/2313, S.331f.
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