Full text : Obrigkeit und Untertanen

und  aus  den  chronikalischen  Eintragungen  seines  Vaters,  des  bekannten  St.Johanner
Kaufmanns,  Georg  Ludwig  Firmond  bis  zum  Revoiutionsausbruch'24;  schließlich  -
weil  es  auch  im  Fall  der  Städte  zu  einem  Reichskammergerichtsprozeß  von  St.Johann
gegen  Fürst  Ludwig  kam  -  aus  den  Prozeßakten  im  Landesarchiv  Saarbrücken,  im
Stadtarchiv  Saarbrücken  und  im  Landeshauptarchiv  Koblenz124 125.  Das  Material  zum
städtischen  Privilegienstreit  besteht  -  abgesehen  von  den  Prozeßakten,  die  in  etwa
immer  gleich  aufgebaut  sind  -  aus  Petitionen  der  Bürger  und  Gerichtsleute,  aus  einer
Reihe  von  städtischen  Petitionskonzepten,  aus  verschiedenen  amtlichen  Gutachten,
Regierangs-  und  Rentkammerresolutionen,  fürstlichen  Dekreten,  Punktationen  und
Urkunden  sowie  schließlich  aus  einzelnen  fürstlichen  Erlassen  über  die  Gewährung
verschiedener  städtischer  Freiheiten126;  ferner  konnten  einige  Briefe  von  Fürst  Ludwig
  im  Hessischen  Hauptstaatsarchiv  Wiesbaden  ausfindig  gemacht  werden,  die
bislang  noch  nicht  bekannt  waren127.  Auch  dieses  Material  wurde  -  mit  Ausnahme
des  St.Johanner  Reichskammergerichtsprozesses,  der  von  Edith  Ennen  bereits
untersucht  wurde  -  bislang  noch  nicht  unter  protestgeschichtlichen  Aspekten  ausgewertet128.
  Da  der  städtische  Privilegienstreit  im  Zusammenhang  mit  der  Politik  der
'guten  Polizey'  stand129,  war  es  notwendig,  einige  Polizeiordnungen  bzw.  obrigkeitliche
  Vorschläge  zur  Neuordnung  des  'Polizeywesens'  im  Original  heranzuziehen
und  so  auch  die  Politik  der  'guten  Polizey'  der  beiden  letzten  nassau-saarbrückischen
Fürsten  auf  eine  quellenmäßig  gesicherte  Basis  zu  stellen130.
Aufgrund  der  kontextbezogenen  Fragestellung  erschien  es  wenig  sinnvoll,  das  in  der
frühneuzeitlichen  Protestforschung  bis  heute  üblich  gebliebene  Gliederungsprinzip
einer  Zwei-Teilung  in  chronologischen  Verlauf  und  systematische  Analyse  von
Unruhen  zu  übernehmen131.  Da  die  'strukturelle  Reziprozität'  bzw.  der  'Interaktions-124

  Vgl.  die  Firmond'sche  Chronik  in:  Landeskundl.  Abt.  Stadtbibi.  SB  H.V.  H10;  zut  Beschreibung  der
Chronik  vgl.  Ries,  Firmond'sche  Chronik,  S,130f.
125  Vgl.  zum  St.Johanner  Reichskammergerichtsprozeß  gegen  Fürst  Ludwig  von  1786-1788  die  Aktenbände:
  LA  SB  22/2913,  StadtA  SB  Stadtger.  StJoh.  238  und  LHA  KO  56/897;  Ennen  (Organisation,
S.147-153)  hat  den  St.Johanner  Prozeß  anhand  des  Aktenbandes  im  Landesarchiv  behandelt.
126  Vgl.  auch  in  diesem  Fall  grundsätzlich  zu  den  genannten  Quellengattungen  im  einzelnen  Meisner,
Archivalienkunde,  S.156ff.  u.  S.177ff.
127  Vgl.  HHSTA  WI  130  I/II  D2,  51,  unpag.
128  Jung  (Ackerbau,  S.  141-143)  hat  auch  diesen  Streit  unter  innerstädisch-verfassungsgeschichtlichen
Aspekten  kurz  angerissen;  auch  Ennen  (Organisation,  S.  147-153)  behandelt  den  St.Johanner  Prozeß
primär  unter  der  verfassungsgeschichtlichen  Frage  nach  dem  Ausmaß  der  städtischen  Selbstverwaltung,
  sie  schildert  aber  auch  den  Hergang  des  Prozesses  und  geht  auf  die  einzelnen  Prozeßschriften,
  die  z.T.  im  Anhang  abgedruckt  sind,  genau  ein.
129  Vgl.  allgem.  zu  diesem  Zusammenhang  Willoweit,  Struktur,  S.9-27.
120  Vgl.  dazu  vor  allem  die  Vorschläge  der  Saarbrücker  Regierung  zur  Neuordnung  des  Polizeiwesens
von  1745  in:  LA  SB  22/2353,  S.499-501  (hierbei  handelt  es  sich  um  den  von  Sittel  nicht  benutzten
Aktenband)  und  die  Polizeiordnung  von  1762  in:  StadtA  SB  Gemeins.  Stadtger.  269,  unpag.
131  Vgl.  dazu  vor  allem  die  Beiträge  im  Sammelband  Blickle  (Hg.),  Aufruhr;  selbst  die  neuesten  Studien
halten  an  diesem  Gliederungsprinzip  fest,  das  einmal  mehr  die  einseitige  Onentierung  der  frühneu-38


            
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