Wir sind am Ende angelangt und können wieder einen Bogen an den Anfang schlagen:
Mit den allumfassenden und prinzipiellen Konsens- und Partizipationsansprüchen
der Köllertaler Untertanen hat sich unsere These vom Köllertal als einer relativ
homogenen konfliktträchtigen 'Landschaft' bestätigt. Die Köllertaler Gemeinden
traten nicht nur gemeinsam auf - in unserm Falle waren 20 von 29 Orten am Kammergerichtsprozeß
beteiligt -, sie erhoben auch Forderungen, die auf eine gemeinsame
Mitsprache bei der landesherrlichen Politik und hier vor allem der Steuerpolitik
hinausliefen. Wenn damit auch im Blickleschen Sinne keine echte 'Landschaftsbildung'
verbunden war, so erstaunen doch die sehr weitgehenden politischen
Partizipationsansprüche bereits vor dem Ausbmch der Französischen Revolution. Die
Politisierung war ohne Außen-Einfluß und damit gewissermaßen 'systemkonform'
entstanden und hatte einen nicht zu unterschätzenden Grad an Intensität erreicht, der
auch dem System selbst, dem ausgehenden Ancien Régime, gefährlich werden
konnte. Eine abschließende Beurteilung dieses relativ starken Politisierungsprozesses
im letzten Drittel des 18.Jahrhunderts und seine Einordnung in den Gesamtkontext
der Unruhen in diesem Jahrhundert können wir erst liefern, wenn wir den letzten
größeren Protest behandelt haben: den städtischen Privilegienstreit.
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