Full text : Obrigkeit und Untertanen

und  ländliche  Forstkonflikt  eine  Reaktion  auf  die  Forstpolitik  der  Usinger  Herrschaft
darstellte,  diese  jedoch  in  der  Landesgeschichtsschreibung  bisher  noch  keine  Beachtung
  fand,  war  es  ebenfalls  notwendig,  den  forstpolitischen  Neuanfang  unter  nassauusingischer
  Vormundschaft  anhand  von  Akten  der  Usinger  Zentrale,  die  im  Hessischen
  Hauptstaatsarchiv  Wiesbaden  lagern,  zu  rekonstruieren.  Dabei  waren  vor  allem
die  usingischen  Verordnungen  zum  Forstwesen,  die  Geheimen  Ratsprotokolle  der
Usinger  Regierung  von  Ende  1728/  Anfang  1729  und  die  forstamtlichen  Berichte  des
idsteinischen  Jägermeisters  von  Hayn,  der  als  Berater  der  Usinger  Regierung  fungierte,
  von  Belang108.  Die  aufgrund  unserer  Fragestellung  vorzunehmende  Einordnung  in
den  Kontext  der  Zeit,  d.h.  in  den  historisch-politischen  Gesamtzusammenhang  der
absolutistischen  Ordnungs-  und  Reforminitiative  der  Usinger  Fürstin  war  quellenmäßig
  möglich  durch  die  systematische  Auswertung  des  im  Auftrag  der  Fürstin  erstellten
  Berichts  des  Jugenheimer  Amtmanns  Wolfgang  Henrich  Schmoll  über  den
politischen,  gesellschaftlichen  und  wirtschaftlichen  Zustand  der  Grafschaft  Saarbrücken
  inklusive  seiner  weitreichenden  Reformvorschläge109.  Der  sog.  Schmoll-Bericht
  stellt  d  i  e  zentrale  Quelle  für  die  absolutistische  Reformmitiative  der  vormundschaftlichen
  Herrschaft  dar  und  diente  auch  den  beiden  letzten  nassau-saarbrückischen
  Fürsten  als  wichtige  Grundlage  ihrer  aufgeklärten  Reformpolitik.
Zur  Ergänzung  einiger  in  der  Sekundärliteratur  unzureichend  dargestellter  Aspekte
der  aufgeklärten  Reformpolitik  der  zweiten  Jahrhunderthälfte  konnte  auf  eine  Reihe
von  gedruckten  Quellen  und  kleineren  Schriften  zum  Kleeanbau,  zu  sonstigen
landwirtschaftlichen  Reformmaßnahmen  und  zur  Durchführung  der  Generalrenovatur
  und  der  daran  geknüpften  Einführung  des  neuen  Steuersystems  zurückgegriffen
werden.  Hier  ist  vor  allem  die  materialreiche  und  für  die  normative  Seite  politischer
Rechtsetzung  unverzichtbare  "Sammlung  der  Provinzial-  und  Partikular-Gesetze  und
Verordnungen"  von  Johannes  Mathias  Sittel  zu  nennen,  der  als  königlich-preußischer
Justizrat  in  der  ersten  Hälfte  des  19  Jahrhunderts  vom  preußischen  Staat  den  Auftrag
erhalten  hatte,  den  früheren  Rechtszustand  in  demjenigen  Teil  des  linksrheinischen
Deutschlands  aufzuzeigen,  der  durch  die  Friedensschlüsse  von  1814/15  an  die  Krone
Preußens  gefallen  war110.  Da  die  gedruckte  Fassung  der  Sittelschen  Sammlung  nur
einen  geringen  Teil  der  von  ihm  insgesamt  gesammelten  Verordnungen  und  auch  nur
in  Auszügen  enthält,  war  es  notwendig,  die  entsprechenden  Bände  der  Verordnungsakten
  im  Landesarchiv  Saarbrücken  im  Original  heranzuziehen111,  wobei  insbesondere
  ein  von  Sittel  nicht  benutzter  umfangreicher  Aktenband,  der  u.a.  einige  interessante
  Original-Briefe  der  beiden  letzten  Saarbrücker  Fürsten  enthält,  systematisch

108  Vgl.  dazu  vor  allem  HHSTA  WI  131  /XIX  a  8,  unpag.  u.  ebd.  131/XXIII  35,  unpag.
109  Vgl.  den  Schmoll'Bericht  vom  4.  Mai  1731:  LA  SB  22/2461.
110  Vgl.  Sittel,  Sammlung  (zit.  aus  Vorwort).
111  Dabei  handelt  es  sich  vor  allem  um  die  Aktenbände:  LA  SB  22/4417,  4426-4429,  4610  u.  4611;  der
'Nachlaß  Sittel'  im  LHA  Koblenz  701/110  Nr.27-40  wurde  nicht  berücksichtigt.

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