und ländliche Forstkonflikt eine Reaktion auf die Forstpolitik der Usinger Herrschaft
darstellte, diese jedoch in der Landesgeschichtsschreibung bisher noch keine Beachtung
fand, war es ebenfalls notwendig, den forstpolitischen Neuanfang unter nassauusingischer
Vormundschaft anhand von Akten der Usinger Zentrale, die im Hessischen
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden lagern, zu rekonstruieren. Dabei waren vor allem
die usingischen Verordnungen zum Forstwesen, die Geheimen Ratsprotokolle der
Usinger Regierung von Ende 1728/ Anfang 1729 und die forstamtlichen Berichte des
idsteinischen Jägermeisters von Hayn, der als Berater der Usinger Regierung fungierte,
von Belang108. Die aufgrund unserer Fragestellung vorzunehmende Einordnung in
den Kontext der Zeit, d.h. in den historisch-politischen Gesamtzusammenhang der
absolutistischen Ordnungs- und Reforminitiative der Usinger Fürstin war quellenmäßig
möglich durch die systematische Auswertung des im Auftrag der Fürstin erstellten
Berichts des Jugenheimer Amtmanns Wolfgang Henrich Schmoll über den
politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zustand der Grafschaft Saarbrücken
inklusive seiner weitreichenden Reformvorschläge109. Der sog. Schmoll-Bericht
stellt d i e zentrale Quelle für die absolutistische Reformmitiative der vormundschaftlichen
Herrschaft dar und diente auch den beiden letzten nassau-saarbrückischen
Fürsten als wichtige Grundlage ihrer aufgeklärten Reformpolitik.
Zur Ergänzung einiger in der Sekundärliteratur unzureichend dargestellter Aspekte
der aufgeklärten Reformpolitik der zweiten Jahrhunderthälfte konnte auf eine Reihe
von gedruckten Quellen und kleineren Schriften zum Kleeanbau, zu sonstigen
landwirtschaftlichen Reformmaßnahmen und zur Durchführung der Generalrenovatur
und der daran geknüpften Einführung des neuen Steuersystems zurückgegriffen
werden. Hier ist vor allem die materialreiche und für die normative Seite politischer
Rechtsetzung unverzichtbare "Sammlung der Provinzial- und Partikular-Gesetze und
Verordnungen" von Johannes Mathias Sittel zu nennen, der als königlich-preußischer
Justizrat in der ersten Hälfte des 19 Jahrhunderts vom preußischen Staat den Auftrag
erhalten hatte, den früheren Rechtszustand in demjenigen Teil des linksrheinischen
Deutschlands aufzuzeigen, der durch die Friedensschlüsse von 1814/15 an die Krone
Preußens gefallen war110. Da die gedruckte Fassung der Sittelschen Sammlung nur
einen geringen Teil der von ihm insgesamt gesammelten Verordnungen und auch nur
in Auszügen enthält, war es notwendig, die entsprechenden Bände der Verordnungsakten
im Landesarchiv Saarbrücken im Original heranzuziehen111, wobei insbesondere
ein von Sittel nicht benutzter umfangreicher Aktenband, der u.a. einige interessante
Original-Briefe der beiden letzten Saarbrücker Fürsten enthält, systematisch
108 Vgl. dazu vor allem HHSTA WI 131 /XIX a 8, unpag. u. ebd. 131/XXIII 35, unpag.
109 Vgl. den Schmoll'Bericht vom 4. Mai 1731: LA SB 22/2461.
110 Vgl. Sittel, Sammlung (zit. aus Vorwort).
111 Dabei handelt es sich vor allem um die Aktenbände: LA SB 22/4417, 4426-4429, 4610 u. 4611; der
'Nachlaß Sittel' im LHA Koblenz 701/110 Nr.27-40 wurde nicht berücksichtigt.
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