und ländliche Forstkonflikt eine Reaktion auf die Forstpolitik der Usinger Herrschaft
darstellte, diese jedoch in der Landesgeschichtsschreibung bisher noch keine Beach¬
tung fand, war es ebenfalls notwendig, den forstpolitischen Neuanfang unter nassau-
usingischer Vormundschaft anhand von Akten der Usinger Zentrale, die im Hessi¬
schen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden lagern, zu rekonstruieren. Dabei waren vor allem
die usingischen Verordnungen zum Forstwesen, die Geheimen Ratsprotokolle der
Usinger Regierung von Ende 1728/ Anfang 1729 und die forstamtlichen Berichte des
idsteinischen Jägermeisters von Hayn, der als Berater der Usinger Regierung fungier¬
te, von Belang108. Die aufgrund unserer Fragestellung vorzunehmende Einordnung in
den Kontext der Zeit, d.h. in den historisch-politischen Gesamtzusammenhang der
absolutistischen Ordnungs- und Reforminitiative der Usinger Fürstin war quellen¬
mäßig möglich durch die systematische Auswertung des im Auftrag der Fürstin er¬
stellten Berichts des Jugenheimer Amtmanns Wolfgang Henrich Schmoll über den
politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zustand der Grafschaft Saar¬
brücken inklusive seiner weitreichenden Reformvorschläge109. Der sog. Schmoll-Be-
richt stellt d i e zentrale Quelle für die absolutistische Reformmitiative der vormund¬
schaftlichen Herrschaft dar und diente auch den beiden letzten nassau-saarbrücki-
schen Fürsten als wichtige Grundlage ihrer aufgeklärten Reformpolitik.
Zur Ergänzung einiger in der Sekundärliteratur unzureichend dargestellter Aspekte
der aufgeklärten Reformpolitik der zweiten Jahrhunderthälfte konnte auf eine Reihe
von gedruckten Quellen und kleineren Schriften zum Kleeanbau, zu sonstigen
landwirtschaftlichen Reformmaßnahmen und zur Durchführung der Generalreno-
vatur und der daran geknüpften Einführung des neuen Steuersystems zurückgegriffen
werden. Hier ist vor allem die materialreiche und für die normative Seite politischer
Rechtsetzung unverzichtbare "Sammlung der Provinzial- und Partikular-Gesetze und
Verordnungen" von Johannes Mathias Sittel zu nennen, der als königlich-preußischer
Justizrat in der ersten Hälfte des 19 Jahrhunderts vom preußischen Staat den Auftrag
erhalten hatte, den früheren Rechtszustand in demjenigen Teil des linksrheinischen
Deutschlands aufzuzeigen, der durch die Friedensschlüsse von 1814/15 an die Krone
Preußens gefallen war110. Da die gedruckte Fassung der Sittelschen Sammlung nur
einen geringen Teil der von ihm insgesamt gesammelten Verordnungen und auch nur
in Auszügen enthält, war es notwendig, die entsprechenden Bände der Verordnungs¬
akten im Landesarchiv Saarbrücken im Original heranzuziehen111, wobei insbesonde¬
re ein von Sittel nicht benutzter umfangreicher Aktenband, der u.a. einige inter¬
essante Original-Briefe der beiden letzten Saarbrücker Fürsten enthält, systematisch
108 Vgl. dazu vor allem HHSTA WI 131 /XIX a 8, unpag. u. ebd. 131/XXIII 35, unpag.
109 Vgl. den Schmoll'Bericht vom 4. Mai 1731: LA SB 22/2461.
110 Vgl. Sittel, Sammlung (zit. aus Vorwort).
111 Dabei handelt es sich vor allem um die Aktenbände: LA SB 22/4417, 4426-4429, 4610 u. 4611; der
'Nachlaß Sittel' im LHA Koblenz 701/110 Nr.27-40 wurde nicht berücksichtigt.
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