onsprozeß269. Die 'Citatio' war die Ladung an den beklagten Teil, die ’Inhibitio1 stellte
den kammergerichtlichen Befehl dar, daß solange eine Streitsache 'pendente lite’
unentschieden am Reichskammergericht anhängig war, nichts zu ihrem Nachteil
unternommen werden durfte, und die 'Compulsoriales' waren Zwangsbriefe an den
säumigen Unterrrichter (in diesem Fall das Austrägalgericht), die Edition der Akten
für das Appellationsverfahren zu beschleunigen270. Trotz des mit der Ladung verbundenen
kammergerichtlichen Befehls, in der anhängigen Prozeßsache nichts zu
unternehmen, ließ Fürst Ludwig als der beklagte Teil im Köllertaler Wald, dem
Hauptgegenstand des Prozesses, zur bewußten Provokation der Bauern täglich auf
das äußerste Holländer- und Klafterholz hauen271. Der Fürst hielt sich also nicht an
den kaiserlichen Befehl. Ja mehr noch: Selbst die Zustellung der Vorladung mitsamt
des Befehls, die sog. 'Insinuation' durch den Kammergerichtsboten wurde von herrschaftlicher
Seite nicht nur ignoriert, sondern der Bote wurde vom Saarbrücker
Oberförster Bieler sogar noch damit bedroht, daß man ihm den Rücken braf schlagen
wolle, worauf er aus Furcht die Insinuation mit einer Stecknatel (-Stecknadel) an
ein(e) Dir (=Tür) gehangen und sich schleunigst davon gemacht habe272. Die nassau-269
Vgl. die kaiserliche Citatio, Inhibitio et Compulsoriales in Sachen der Köllertaler gegen den Fürsten,
Wetzlar 7.November 1781: LA SB 22/2716, S.885-891. ln der Regel entschied das RKG über die
Frage der Zulässigkeit der Appellation "erst im streitigen Verfahren" durch ein sog. "Interlokut" (vgl.
Dick, Kameralprozeß, S. 198ff., zit. S.203 u.207); die Tatsache, daß in unserem Falle der Appellationsprozeß
bereits mit der Citatio, Inhibitio etc. eröffnet wurde, ergibt sich aus der 'Einrede' Zwierleins
vom 15.Mai 1782, wo es heißt, daß den Klägern der Appellationsprozeß gelungen sei (LA SB
22/2717, fol. 169-188); diese Besonderheit mag sich durch den speziellen Fall erklären, daß bereits
1777 eine Mandatsklage ans RKG ergangen war, die dann ans ATG verwiesen wurde, so daß nun die
Appellation gegen das Urteil des ATG formloser und damit zügiger vonstatten gehen konnte.
21" Vgl. zu den einzelnen Begriffen das Register bei Laufs (Hg.), Kammergenchtsordnung, S.291 ff.; zum
Ladungsschreiben, das diese Verbindung mit dem Kompulsorialbrief und der Inhibition ermöglicht,
vgl. Dick, Kameralprozeß, S.132.
271 Vgl, das Schreiben des kaiserlichen Notars Stammei anläßlich der Zeugenverhöre, die er im Auftrag
der Köllertaler wegen der Verletzung der Citatio u. Inhibitio durch den Fürsten durchführen ließ,
Saarwellingen 22.November 1781: LA SB 22/2716, S.1040-1066 (inkl. Zeugenverhöre, zit. 1044).
277 Vgl. das Schreiben von Johann Georg Klein an den Reichskammergerichtsabdvokaten Hert wegen des
unrechtmäßigen Holzhaus der Herrschaft, Hilschbach 30.Dezember 1781: LA SB 22/2717, fol. 152
(Original, s.a. die Abschrift in: LA SB 22/2716, S. 1069-1072); das Schreiben des Köllertaler 'Rädelsführers'
ist sehr interessant, weil es eines der wenigen bäuerlichen Selbstzeugnisse ist und sehr gut die
Stimmung der damaligen Zeit aus der Sicht der Bauern wiedergibt; daher will ich im folgenden die
wichtigste Passage aus dem Original mit der sprachlichen Angleichung wiedergeben: (...) ich will Sie
berichten, daß die Herrschaft immer erger (=ärger) in dem Kellerdaller Walt hauen und rungnuiren
(=ruiniren), sie haben die Holtz Hauer almont (=allmonatlich) zalt (=bezahlt),jetz aber bezahlen sie
altag (-jeden Tag) in dem Walt um altag merer leyt (=mehrere Leute) in die arbeyt zu grinen
(=kriegen), Sie haben den Walt im Sin (=im Sinn) gantz zu ruiniren, Wir seyn alweyl zum Spot
(=Spott) worden in unserem Lant (-Land), der Oberförster Bieler auf dem Neyhauß (=Neuhaus), der
hat außgesagt, wan noch ein Kamerbot kem (—käme), so wolten Sie im (=ihm) den Rücken braf
schlagen, dan der letzte haette sich so gefoerch (-gefürchtet), daß Er die Insinuatzion Schriften nicht
so kin (-kühn) werte (-wäre) gewene (-gewesen) zu reychen, er haete sie mit einer Stecknatel
(=Stecknadel) an ein Dir (-Tür) gehangen (...); daher richtete Klein die Bitte an Hert, in aller eyl
dafür zu sorgen, den Wald zu retten, daß die Herrschaft weder hauen noch fahren derfen, sonst wann
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