Full text : Obrigkeit und Untertanen

Ländern  an  der  mittleren  Saar  bis  zum  Jahre  1815  und  schließlich  noch  Walter  Lauer
über  die  "Glasindustrie  im  Saargebiet".
Was  den  Bereich  'Recht  und  Verwaltung1  betrifft,  so  ist  zunächst  gewissermaßen  als
Ausgangslage  für  die  frühe  Zeit  des  16.Jahrhunderts  die  Dissertation  von  Hans
Cullmann  über  die  "Verwaltungsorganisation  und  Gerichtsverfassung  in  der  Grafschaft
  und  Stadt  Saarbrücken"  zu  nennen.  Diese  Arbeit  für  das  17.und  18.Jahrhundert
fortgeführt  hat  Gerd  Walter  Rumschöttel  mit  seiner  Dissertation  zur  "Verwaltungs-Organisation
  und  Gerichtsverfassung  im  Bereich  der  Grafschaft  Saarbrücken";  die
rechtsgeschichtliche  Arbeit  von  Rumschöttel  ist  allerdings  recht  oberflächlich  und
beschränkt  sich  für  das  18.Jahrhundert  im  wesentlichen  auf  die  Aufzählung  der
Behördeneinrichtungen,  deren  Kompetenzbereiche  zumeist  nach  der  gedruckten
nassau-saarbrückischen  Kanzlei-  und  Prozeßordnung  von  1778  behandelt  werden.
Über  den  Behörden-  und  Beamtenausbau  sowie  die  Rationalisierung  der  Hof-  und
Landesverwaltung  im  18.Jahrhundert  finden  sich  auch  einige  wichtige  Hinweise  in
der  stadtgeschichtlichen  Arbeit  von  Michael  Jung94.  Die  "Gerichtsbarkeit  an  der  Saar
im  Zeitalter  des  Absolutismus"  behandelt  Hermann  van  Ham  in  seiner  Dissertation
aus  dem  Jahre  1938,  die  sich  in  einem  gesonderten  Abschnitt  der  Reform  der
landesherrlichen,  städtischen  und  dörflichen  Gerichtsbarkeit  in  Nassau-Saarbrücken
im  18.Jahrhundert  zuwendet,  allerdings  einige  Fehler  enthält  und  z.T.  eine  deutschnationale
  und  anti-französische  Haltung  einnimmt95.  Speziell  der  "Organisation  der
Selbstverwaltung  in  den  Saarstädten  vom  ausgehenden  Mittelalter  bis  zur  französischen
  Revolution"  geht  Edith  Ennen  in  ihrer  Dissertation  von  1933  nach,  die  immer
noch  einen  ausgesprochen  anregenden  und  diskussionswürdigen  Beitrag  der  verwaltungsgeschichtlichen
  Entwicklung  der  Saarstädte  in  der  Frühen  Neuzeit  darstellt.
Analog  zur  städtischen  Entwicklung  hat  Norbert  Mathias  Scherer  in  seiner  rechtsgeschichtlichen
  Dissertation  die  "Landgemeindeverwaltung  im  Fürstentum  Nassau-Saarbrücken"
  im  18.Jahrhundert  untersucht  und  eine  ganz  erhebliche  Zäsur  hin  zur
Verstaatlichung  des  Landegemeinderechts  und  damit  zum  tatsächlichen  Beginn  des
absolutistischen  Polizeystaates  in  Nassau-Saarbrücken  in  den  1730er  Jahren  entdeckt.
Die  Arbeiten  zu  'Recht  und  Verwaltung'  sowie  zur  wirtschaftlichen  und  gesellschaftlichen
  Entwicklung  dienen  nicht  nur  zur  Absteckung  der  'objektiven'  Rahmendaten.
  Sie  sind  auch  und  vor  allem  heranzuziehen  zur  Rekonstruktion  der  herrschaftlichen
  Reformpolitik  im  18.  Jahrhundert,  die  damit  auf  einer  recht  guten  Forschungsgrundlage
  steht.  Ganz  anders  sieht  dies  jedoch  bei  den  vorrevolutionären  Stadt-  und
Landprotesten  -  unserem  eigentlichen  Thema  -  aus.

94  Vgl.  Jung,  Ackerbau,  S.30-47.
95  Vgl.  Ham,  Gerichtsbarkeit,  bes.  S.l  15-144;  zu  den  Fehlem  im  einzelnen  s.u.  die  Kap.I.lb)  u.  II.2b)
u.c).

31
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.