Full text: Obrigkeit und Untertanen

Ländern an der mittleren Saar bis zum Jahre 1815 und schließlich noch Walter Lauer 
über die "Glasindustrie im Saargebiet". 
Was den Bereich 'Recht und Verwaltung1 betrifft, so ist zunächst gewissermaßen als 
Ausgangslage für die frühe Zeit des 16.Jahrhunderts die Dissertation von Hans 
Cullmann über die "Verwaltungsorganisation und Gerichtsverfassung in der Graf¬ 
schaft und Stadt Saarbrücken" zu nennen. Diese Arbeit für das 17.und 18.Jahrhundert 
fortgeführt hat Gerd Walter Rumschöttel mit seiner Dissertation zur "Verwaltungs- 
Organisation und Gerichtsverfassung im Bereich der Grafschaft Saarbrücken"; die 
rechtsgeschichtliche Arbeit von Rumschöttel ist allerdings recht oberflächlich und 
beschränkt sich für das 18.Jahrhundert im wesentlichen auf die Aufzählung der 
Behördeneinrichtungen, deren Kompetenzbereiche zumeist nach der gedruckten 
nassau-saarbrückischen Kanzlei- und Prozeßordnung von 1778 behandelt werden. 
Über den Behörden- und Beamtenausbau sowie die Rationalisierung der Hof- und 
Landesverwaltung im 18.Jahrhundert finden sich auch einige wichtige Hinweise in 
der stadtgeschichtlichen Arbeit von Michael Jung94. Die "Gerichtsbarkeit an der Saar 
im Zeitalter des Absolutismus" behandelt Hermann van Ham in seiner Dissertation 
aus dem Jahre 1938, die sich in einem gesonderten Abschnitt der Reform der 
landesherrlichen, städtischen und dörflichen Gerichtsbarkeit in Nassau-Saarbrücken 
im 18.Jahrhundert zuwendet, allerdings einige Fehler enthält und z.T. eine deutsch¬ 
nationale und anti-französische Haltung einnimmt95. Speziell der "Organisation der 
Selbstverwaltung in den Saarstädten vom ausgehenden Mittelalter bis zur französi¬ 
schen Revolution" geht Edith Ennen in ihrer Dissertation von 1933 nach, die immer 
noch einen ausgesprochen anregenden und diskussionswürdigen Beitrag der ver- 
waltungsgeschichtlichen Entwicklung der Saarstädte in der Frühen Neuzeit darstellt. 
Analog zur städtischen Entwicklung hat Norbert Mathias Scherer in seiner rechtsge¬ 
schichtlichen Dissertation die "Landgemeindeverwaltung im Fürstentum Nassau- 
Saarbrücken" im 18.Jahrhundert untersucht und eine ganz erhebliche Zäsur hin zur 
Verstaatlichung des Landegemeinderechts und damit zum tatsächlichen Beginn des 
absolutistischen Polizeystaates in Nassau-Saarbrücken in den 1730er Jahren entdeckt. 
Die Arbeiten zu 'Recht und Verwaltung' sowie zur wirtschaftlichen und gesell¬ 
schaftlichen Entwicklung dienen nicht nur zur Absteckung der 'objektiven' Rahmen¬ 
daten. Sie sind auch und vor allem heranzuziehen zur Rekonstruktion der herrschaft¬ 
lichen Reformpolitik im 18. Jahrhundert, die damit auf einer recht guten Forschungs¬ 
grundlage steht. Ganz anders sieht dies jedoch bei den vorrevolutionären Stadt- und 
Landprotesten - unserem eigentlichen Thema - aus. 
94 Vgl. Jung, Ackerbau, S.30-47. 
95 Vgl. Ham, Gerichtsbarkeit, bes. S.l 15-144; zu den Fehlem im einzelnen s.u. die Kap.I.lb) u. II.2b) 
u.c). 
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