und Wetzlar gereist; dasgleiche wurde Sebastian Albert aus Rittenhofen zur Last
gelegt108. Beide Männer waren nach Wiesbaden zum Usinger Fürsten gegangen und
hatten dort behauptet, daß die Köllertaler stets auf der Püttlinger und Illinger Grenze,
also außerhalb des nassau-saarbrückischen Territoriums, auf die herrschaftliche Jagd
gehen müßten - ein Vorwurf, der, wie der Regierungsrat von Hammerer meinte, nur
dazu diente, Zwietracht zwischen die Fürsten zu säen109. Nickel Ort galt ebenfalls als
ein Haupträdelsfiihrer, weil er mit nach Saarwellingen und Metz gegangen war und
mit den beiden ersten komplottiert habe110. Friedrich Kläs wiederum hatte als
Gerichtsmann schwer gefehlt, weil er von allem wußte und nichts ans Oberamt
weitergeleitet hatte, sondern im Gegenteil noch mit nach Saarwellingen gegangen
war und Conventicula in Cölln abgehalten hatte; Barthel Klicker schließlich war in
den Köllertaler Ortschaften herumgegangen, hatte Unterschriften gesammelt, Gelder
emgehoben und damit ebenfalls an dem ganzen Complott teilgenommen111. Die Saarbrücker
Regierung war der einhelligen Meinung, daß die fünf Deputierten mit
Zuchthaus bestraft werden und die eingetriebenen Gelder zurückzahlen müßten;
Friedrich Kläs sollte seines Amtes enthoben werden; die im Land wohnenden Zeugen,
die mit nach Saarwellingen gegangen seien, sollten entweder eine Geldstrafe
oder einen Landesverweis erhalten; der Saarwellinger Notar hatte in den Augen der
Saarbrücker Regierung ebenfalls schwer gefehlt, weil er das Rechtshilfegesuch der
Köllertaler Deputierten selbst verfaßt habe; dafür sollte ihm der Eintritt in das hiesige
Land bei Kerkerstrafe verboten werden112.
Der Fürst war mit den Vorschlägen seiner Regierungsmitglieder einverstanden113. Er
verschärfte die Strafe sogar noch dahingehend, daß die Deputierten beim Eintritt ins
Zuchthaus mit einer großen, von der Regierung zu bestimmenden Anzahl von Stockschlägen
'willkommen' geheißen und beim Austritt auf die gleiche Weise 'verabschiedet'
werden sollten114. Am 21. Juli 1777 erging das Urteil: Georg Klein wurde zu vier
Wochen, die anderen vier zu je 14 Tagen Zuchthaus verurteilt; jeder mußte ein
108 Vgl. das Votum des Saarbrücker Regierungsrats von Jossa über den Beginn des Köllertaler Protests,
Saarbrücken U.Juli 1777: LA SB 22/2713, S.44-46.
109 Vgl. das Votum des Saarbrücker Regierungsrats von Hammerer über den Beginn des Köllertaler
Protests, Saarbrücken 12.Juli 1777: LA SB 22/2713, S.41-44.
110 Vgl. den Bericht des Geheimen Rats Dem im Auftrag des Oberamts über den Beginn des Köllertaler
Protests, Saarbrücken 2.April 1777: LA SB 22/2713, S.39f. (zit.39).
111 Vgl. dazu das Votum des Saarbrücker Regierungsrats von Jossa über den Beginn des Köllertaler
Protests, Saarbrücken 14.Juli 1777: LA SB 22/2713, S.44-46 (zit.45).
112 Vgl. vor allem hierzu die beiden Voten des Saarbrücker Regierungsrats von Jossa und des Saarbrücker
Kanzleidirektors Handel über den Beginn des Köllertaler Protests, Saarbrücken 14.Juli 1777: LA SB
22/2713, S.44-46 u. 46-48.
1.3 Vgl. den undatierten Vermerk Fürst Ludwigs zu den Voten der Regierungsräte vom Juli 1777 über
den Beginn des Köllertaler Protests: LA SB 22/2713, S.49.
1.4 Vgl. den Vermerk des Saarbrücker Kanzleidirektors Handel, Saarbrücken 18.Juli 1777: LA SB
22/2713, S.49.
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