April: Noch Ende Mai 1777 behaupteten sie frank und frei, daß sie bisanhero mit
keiner gnädigsten Resolution versehen worden seien102. Der Notar, der dies glauben
mußte, sah keine Veranlassung, der Bitte der Köllertaler nicht zu entsprechen und
führte am 27.Mai morgens zwischen 8 und 9 Uhr in seiner Wohnung in Saarwellingen
das Zeugenverhör durch. Da es sich um 'bestellte Zeugen' handelte, fiel das
Verhör natürlich ganz im Sinne der Köllertaler Forderungen aus: Kein Zeuge wußte
etwas von einer allgemeinen Steuer, obwohl sie seit nunmehr schon fast 20 Jahren
eingefiihrt war, der Grundbimzehnt sei ebenfalls vor diesem noch nie gezahlt worden,
die Admodiation von Salz, Tabak und Branntwein bezeichnten sie immer noch
als eine Neuerung und so fort103. Die Deputierten glaubten nun, die Beschwerden
besser legitimiert zu haben, und wollten daher auch die abschlägigen Dekrete des
Fürsten nicht mehr behalten, weil dadurch der Eindruck entstehen könnte, daß sie auf
ihre 'Rechte' verzichten würden; daher gaben sie die Dekrete vom April zusammen
mit dem Notariatsinstrument, also dem notariell beglaubigten Zeugenverhör vom
Mai ans Oberamt zurück104. Das Oberamt sandte beides am 14.Juni an die Saarbrücker
Regierung105. Die Regierungsräte, die jetzt erst von dem Sonderweg der
Köllertaler erfuhren, merkten gar nicht, daß die Deputierten beim Notar die Dekrete
des Fürsten verschwiegen hatten, im Gegenteil einige Regierungsmänner, wie z.B.
der Regierungsrat von Jossa oder der Kanzleidirektor Handel, zeigten sogar großes
Verständnis für das Vorgehen der Köllertaler, weil sie sich in den rechtlich vorgeschriebenen
Bahnen bewegten. Dennoch: Die Rädelsführer mußten bestraft werden,
weil sie ihre Kompetenzen als Deputierte überschritten und ohne Auftrag ihrer
Gemeinden, die sie nur zur Beschwerdeübergabe an den Fürsten autorisiert hatten,
gehandelt hätten und weil von ihnen zu befürchten sei, daß sie die schädlichste
Unruhe anrichten würden106. Vor allem Georg Klein aus Hilschbach galt als fax et
tuba, d.h. als der Hauptanstifter der gesamten Aktion107; denn er war nicht nur die
treibende Kraft bei der Geldeintreibung im Köllertal und bei den Deputationen nach
Metz und Saarwellingen; wie sich herausstellte, war er auch noch nach Wiesbaden
102 Vgl das Requisitionsschreiben der Köllertaler Deputierten an den kaiserlichen Notar Creuz zur
Durchführung eines Zeugenverhörs, Köllertal 20.Mai 1777; LA SB 227/2715, S.345-349 (zit.346
u.348).
103 Vgl. die Bekanntgabe des kaiserlichen Notars Creuz über die Abhaltung des Zeugenverhörs gemäß
des Requisitionsschreibens der Köllertaler Deputierten, Saarwellingen 27.Mai 1777: LA SB 22/2715,
S.343-345 sowie das Zeugenverhör vom gleichen Tag; ebd., S.391-441.
104 Vgl. dazu das Votum des Saarbrücker Regierungsrats von Jossa über den Beginn des Köllertaler
Protests, Saarbrücken 14.Juli 1777; LA SB 22/2713, S.44-46.
105 Vgl. die Regierungsresolution über die Bestrafung der Köllertaler, Saarbrücken 21.Juli 1777: LA SB
22/2713, S.53-56.
106 Vgl. die Voten des Saarbrücker Regierungsrats von Jossa und des Kanzleidirektors Handel über den
Beginn des Köllertaler Protests vom 14.Juli 1777: LA SB 22/2713, S.44-46 u.46-48 (zit.47).
107 Vgl. das Votum des Saarbrücker Kanzleidirektors Handel über den Beginn des Köllertaler Protests,
Saarbrücken 14.Juli 1777: LA SB 22/2713, S.46-48 (zit.46); 'fax' und 'tuba' kommt aus dem Lateinischen
und bedeutet 'Anstifter' bzw. 'Urheber'.
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