Als der Fürst im Jahre 1776 alle Gemeinden der Grafschaft zur Übergabe ihrer
Beschwerden aufforderte, da überreichten die Köllertaler nicht wie alle übrigen
Meiereien am 14.Mai eine Beschwerdeschrift, sondern sie wählten sogleich aus ihrer
Mitte einige Deputierte und bevollmächtigten sie, ihre Klagen dem Fürsten vorzutragen8
86, Am 29. Juni 1776 stellten die Heimeier bzw. die Gerichtsmänner von 25
der insgesamt 29 Gemeinden des KÖllertals eine Vollmacht aus, in der sie ihre
Bereitschaft erklärten, gemäß des fürstlichen Beschwerdeaufrufs ihre Klagen wegen
neuer und alter Gerechtigkeit in Saarbrücken vorzubringen; zugleich gaben sie
bekannt, daß sämtliche Unterthanen ihrer Orte nach der alten Renovatur von 1684
und nicht nach der neuen Generalrenovatur der 1750er Jahre gehalten werden wollten;
die Reunionszeit unter französischer Verwaltung schien in positiver Erinnerung,
und die neue Generalrenovatur, die durchaus 'moderne' Züge trug, wurde zurückgewiesen;
die Ortsvorsteher kündigten an, daß schon bald beim Fürsten um eine rechte
Gerechtigkeit nachgesucht werde87. Von Anfang an verliehen die Köllertaler ihrem
Protest einen stärkeren Rechtscharakter. Die vier Orte des Köllertals, die die Vollmacht
nicht unterzeichnet hatten, waren Niedersalbach, Kirschhof, Kutzhof und
Strassen, wobei interessanterweise die ersten drei erst infolge der Grenzbereinigung
von 1766/70 zur Köllertaler Meierei Hilschbach gekommen waren88. Mit der Übergabe
der Beschwerden beim Fürsten wurden folgende Personen betraut: Johann Georg
Klein aus Hilschbach, Johann Nickel Ort aus Sprengen, Johannes Friedrich Kläs aus
Engelfangen und Sebastian Albert aus Rittenhofen89. Nur einer der vier Deputierten
hatte ein Amt inne: Friedrich Kläs war Gerichtsmann von Engelfangen und zugleich
auch der Schwager von Georg Klein aus Hilschbach90. Die Deputierten überreichten
dem Fürsten eine Beschwerdeschrift, in der in 17 Punkten um Abänderung der teils
gegen das Herkommen und teils gegen den ruhigen Besitz-Standt laufenden Auflagen
der Herrschaft gebeten wurde91. Der Fürst, der sich ja mit den Beschwerden sämtli-8S
Vgl. das Votum des Saarbrücker Kanzleidirektors Handel über den Beginn des Köllertaler Protests,
Saarbrücken 14-Juli 1777: LA SB 22/2713, S.46-48.
87 Vollmacht der Meier und Gerichtsleute von 25 Köllertaler Orten zur Beschwerdeübergabe beim
Fürsten, Heusweiler 29.Juni 1776: LA SB 22/2715, S.369-373 (zit.369f.); zur Generalrenovatur der
1750er Jahre und ihren 'modernen' Grundzügen vgl. Gerhard, Steuerwesen, S.155ff.
88 Vgl. Scherer, Landgemeindeverwaltung, S.56.
89 Vgl. dazu die Bekanntgabe des kaiserlichen Notars Creuz über die Auftragserteilung der Köllertaler
Deputierten zur ordnungsgemäßen Abhaltung eines Zeugenverhörs, Saarwellingen 27.Mai 1777:
LA SB 22/2713, S.223-229.
90 Vgl. Rüg, Familienbuch I: danach war Johann Georg Klein (S.315/Nr.860) verheiratet mit Anna
Elisabeth Kläs aus Engelfangen; besagte Anna Elisabeth Kläs war wiederum die Tochter von Hans
Mathias Kläs und die Schwester von Johann Friedrich Kläs (S.299/Nr.810); zu Friedrich Kläs:
S.300/Nr.814, allerdings ohne Angabe des Amtes als Gerichtsmann; die anderen beiden Deputierten
Albert und Ort sind bei Rüg nicht verzeichnet. Daß Friedrich Kläs Genchtsmann von Engel fangen
war, ergibt sich u.a. aus dem Votum des Saarbrücker Regierungsrats von Jossa über den Beginn des
Köllertaler Protests, Saarbrücken 14,Juli 1777: LA SB 22/2713, S.44-46.
91 Diese erste Supplik der Köllertaler ist nicht mehr vorhanden; vgl. dazu den Hinweis aus der Bittschrift
der beiden Köllertaler Deputierten Johannes Rupp von Sprengen und Jakob Velten von Sellerbach an
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