- Verschonung vor den Exzessen der Landgarden: Teilkonzession durch das Versprechen,
daß die Landgarden wegen ihrer Pfändungen künftig keinen Fahgulden
(Bußgeld), sondern nur noch das gewöhnliche Pfandgeld empfangen und auch nur
noch auf obrigkeitlichen Befehl bzw. Ersuchen des Ortsmeiers zu pfänden befugt
sein sollen;
- Weidgang und Beholzigung in herrschaftlichen Waldungen: zugestanden mit
Verweis auf den positiven Bescheid im 'Generaldekret' vom 19. Juli 1766, woran sich
das Oberforstamt zu halten habe;
- Verminderung der Vielzahl von Jagd- und Forstfronden: teilweise zugestanden mit
ganz vagen Versprechungen einer Erleichterung.
Die Liste der zehn wichtigsten allgemeinen Beschwerdepunkte der meisten Landgemeinden
zeigt, daß die Hälfte, nämlich fünf Beschwerden bereits in der Beschwerdewelle
von 1766 eine Rolle gespielt hatten und jetzt von Fürst Ludwig genauso
beschieden wurden wie von seinem Vorgänger. Die restlichen Punkte betrafen vor
allem Abgaben an Geld bzw. in Naturalien. Die Antwort des Fürsten fiel in der
Mehrheit negativ aus: von den zehn Punkten wurden sechs gänzlich abgeschlagen,
zwei mit einer Teilkonzession bedacht und nur zwei gänzlich zugestanden, die
bereits 1766 positiv beschieden worden waren. Im Unterschied zur Beschwerdewelle
von 1766 wurden nun jedoch insgesamt wesentlich mehr Punkte eingeklagt. Die
Gemeinde Eiweiler beispielsweise drang zu der ganz erstaunlichen Forderung nach
Abschaffung des Zunftwesens vor, die natürlich mit Verweis auf den jahrhundertealten
Bestand im Reich und in hiesigen Landen zurückgewiesen wurde76; die Sulzbacher
beschwerten sich generell über die vierteljährliche Bezahlung der herrschaftlichen
Abgaben und wurden auf das Versprechen vertröstet, daß die Herrschaft künftig
auf die jeweiligen Vermögens Verhältnisse der Untertanen Rücksicht nehmen werde77;
die Bitte Großrosselns um Freizügigkeit wurde deswegen abgelehnt, weil die Supplikanten
selbst eingestanden hatten, seit langen Jahren her leibeigen zu sein78; die
Untertanen des Völklinger Hofs, die bekanntlich viel auf Nebenverdienst angewiesen
waren, baten um Verminderung der Handwerkssteuer und forderten immer noch (wie
1766) eine Herabsetzung der Forstgebühren: Beide Anliegen wurden abgeschlagen79.
Die bei weitem umfangreichste und politisch bedeutendste Petition stammte allerdings
von der Meierei Köllertal,
76 Vgl, das Dekret vom 2.April 1777 für die Gemeinde Eiweiler: LA SB 22/2313, S.273-275 (hier
Punkt3).
77 Vgl. das Dekret vom 2.April 1777 für die Gemeinde Sulzbach: LA SB 22/2313, S.305-307 (hier
Punkt2).
78 Vgl. das Dekret vom 2.April 1777 für die Gemeinde Großrosseln: LA SB 22/2313, S.311 (hier
Punkt2).
19 Vgl. das Dekret vom 2,April 1777 für die Untertanen des Völklinger Hofs: LA SB 22/2313, S.325-327
(hier die Punkte 6.u.7).
298