Full text : Obrigkeit und Untertanen

Das  war  die  sozial-ökonomische  Ausgangssituation,  in  der  sich  die  überwiegende
Mehrzahl  der  nassau-saarbrückischen  Untertanen  in  den  70er  Jahren  des  18.Jahrhunderts
  befand.  Es  herrschte  eine  Teuerungskrise  bislang  ungekannten  Ausmaßes,
zumindest  für  die  Landuntertanen  waren  besonders  'geldrare  Zeiten'  ausgebrochen.
Die  Bauern  des  Köllertals  wiederum  schienen  in  besonderer  Weise  von  dieser  Teuerungskrise
  betroffen.  Aber  vergessen  wir  nicht,  daß  die  ökonomische  Krise  Teil  eines
allgemeinen  "gesellschaftlichen  Transformationsprozesses"  war,  der  sich  allenthalben
  in  Deutschland  im  letzten  Drittel  des  18.Jahrhunderts  bemerkbar  machte:  "Die
wirtschaftlichen  Bedingungen  wiesen  nur  die  Richtung",  wie  Wilhelm  Abel  so
treffend  formulierte56.
Schon  im  Jahre  1775,  also  auf  dem  Höhepunkt  der  Teuerungskrise  in  Nassau-Saarbrücken,
  erhoben  sich  in  verschiedenen  Gemeinden  der  Grafschaft  Saarbrücken  hin
und  wieder  einzelne  Klagen57.  Zu  den  ersten  Gemeinden,  die  ihre  Beschwerden  der
Saarbrücker  Regierung  überreichten,  gehörte  Bischmisheim,  ein  in  der  Nähe  der
beiden  Städte  Saarbrücken  und  St.  Johann  gelegener  Ort.  Die  Bischmisheimer  gaben
vor,  wegen  der  vielen  herrschaftlichen  Abgaben  und  vor  allem  wegen  des  Frongeldes,
  das  sie  seit  1766  zu  zahlen  hatten,  in  hohe  Schulden  geraten  zu  sein  und  baten
darum,  statt  des  Frongeldes  die  Fronden  wieder  in  natura  zu  leisten58.  Und  wirklich
schien  Bischmisheim  von  dem  allgemeine(n)  Geldmangel  besonders  hart  betroffen;
denn  es  gehörte  zu  jenen  Landgemeinden,  die  mit  der  Bezahlung  der  jährlichen
Landgelder  in  großen  Rückstand  gekommen  waren59.  Die  Saarbrücker  Rentkammer
sah  die  Schuldenursache  Bischmisheims  allerdings  weniger  in  der  ökonomischen
Krise,  sondern  in  dem  allseits  bekannten  liederlichen  Lebenswandel  der  Bischmisheimer,
  die  sich  immer  wieder  dem  Müßiggang,  der  Sauferei  und  sonstigen  verderblichen
  Dingen  hingaben.  Daher  plädierte  die  Kammer  in  typisch  reformabsolutistischer
  Verbrämung  dafür,  daß  in  Rücksicht  auf  das  eigene  Wohl  der  Supplicanten
dem  Gesuch  nicht  stattzugeben  sei,  wenn  auch  das  Dekret  vom  19.Juni  1766  ausdrücklich
  allen  Untertanen  die  Wahl  lasse,  die  Fronden  entweder  in  Geld  oder  in
Naturalien  zu  leisten;  der  Rentkammer  war  an  einheitlichen  Bewertungsmaßstäben
gelegen  und  sie  befürchtete  ein  völliges  Durcheinander  im  Administrationswesen,
wenn  man  dem  Gesuch  entsprechen  und  dadurch  den  anderen  Gemeinden  Gelegen¬56

  Abel,  Massenarmut,  S.34;  allgem.  kurz  zum  Transformationsprozeß  im  letzten  Drittel  des
18.Jahrhunderts  Berding,  Französische  Revolution,  S.166f.  (zit.  S.166);  Demel,  Reformstaat,  S.4.
57  Köllner,  Land,  S.467.
58  Vgl.  zur  Beschwerde  von  Bischmisheim  über  das  Frongeld  die  Resolution  der  Saarbrücker  Rentkammer
  vom  18.November  1775:  LA  SB  22/2313,  S.225-228.
59  Vgl.  das  Schreiben  des  Saarbrücker  Hofrats  Posth  an  den  Kanzleidirektor  Handel  vom  17.Dezember
1776:  LA  SB  22/30371,  fol.72f.  (zit.72),  hier  auch  die  anderen  säumigen  Gemeinden  bzw.  Meiereien
genannt,  u.a.  Köllertal;  allgem.  zur  Schuldenlast  der  nassau-saarbrückischen  Gemeinden  vgl.  Karbach,
Bauernwirtschaften,  S.88-91  (hier  auch  die  Tabelle,  allerdings  ohne  Bischmisheim).

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