Das war die sozial-ökonomische Ausgangssituation, in der sich die überwiegende
Mehrzahl der nassau-saarbrückischen Untertanen in den 70er Jahren des 18.Jahrhunderts
befand. Es herrschte eine Teuerungskrise bislang ungekannten Ausmaßes,
zumindest für die Landuntertanen waren besonders 'geldrare Zeiten' ausgebrochen.
Die Bauern des Köllertals wiederum schienen in besonderer Weise von dieser Teuerungskrise
betroffen. Aber vergessen wir nicht, daß die ökonomische Krise Teil eines
allgemeinen "gesellschaftlichen Transformationsprozesses" war, der sich allenthalben
in Deutschland im letzten Drittel des 18.Jahrhunderts bemerkbar machte: "Die
wirtschaftlichen Bedingungen wiesen nur die Richtung", wie Wilhelm Abel so
treffend formulierte56.
Schon im Jahre 1775, also auf dem Höhepunkt der Teuerungskrise in Nassau-Saarbrücken,
erhoben sich in verschiedenen Gemeinden der Grafschaft Saarbrücken hin
und wieder einzelne Klagen57. Zu den ersten Gemeinden, die ihre Beschwerden der
Saarbrücker Regierung überreichten, gehörte Bischmisheim, ein in der Nähe der
beiden Städte Saarbrücken und St. Johann gelegener Ort. Die Bischmisheimer gaben
vor, wegen der vielen herrschaftlichen Abgaben und vor allem wegen des Frongeldes,
das sie seit 1766 zu zahlen hatten, in hohe Schulden geraten zu sein und baten
darum, statt des Frongeldes die Fronden wieder in natura zu leisten58. Und wirklich
schien Bischmisheim von dem allgemeine(n) Geldmangel besonders hart betroffen;
denn es gehörte zu jenen Landgemeinden, die mit der Bezahlung der jährlichen
Landgelder in großen Rückstand gekommen waren59. Die Saarbrücker Rentkammer
sah die Schuldenursache Bischmisheims allerdings weniger in der ökonomischen
Krise, sondern in dem allseits bekannten liederlichen Lebenswandel der Bischmisheimer,
die sich immer wieder dem Müßiggang, der Sauferei und sonstigen verderblichen
Dingen hingaben. Daher plädierte die Kammer in typisch reformabsolutistischer
Verbrämung dafür, daß in Rücksicht auf das eigene Wohl der Supplicanten
dem Gesuch nicht stattzugeben sei, wenn auch das Dekret vom 19.Juni 1766 ausdrücklich
allen Untertanen die Wahl lasse, die Fronden entweder in Geld oder in
Naturalien zu leisten; der Rentkammer war an einheitlichen Bewertungsmaßstäben
gelegen und sie befürchtete ein völliges Durcheinander im Administrationswesen,
wenn man dem Gesuch entsprechen und dadurch den anderen Gemeinden Gelegen¬56
Abel, Massenarmut, S.34; allgem. kurz zum Transformationsprozeß im letzten Drittel des
18.Jahrhunderts Berding, Französische Revolution, S.166f. (zit. S.166); Demel, Reformstaat, S.4.
57 Köllner, Land, S.467.
58 Vgl. zur Beschwerde von Bischmisheim über das Frongeld die Resolution der Saarbrücker Rentkammer
vom 18.November 1775: LA SB 22/2313, S.225-228.
59 Vgl. das Schreiben des Saarbrücker Hofrats Posth an den Kanzleidirektor Handel vom 17.Dezember
1776: LA SB 22/30371, fol.72f. (zit.72), hier auch die anderen säumigen Gemeinden bzw. Meiereien
genannt, u.a. Köllertal; allgem. zur Schuldenlast der nassau-saarbrückischen Gemeinden vgl. Karbach,
Bauernwirtschaften, S.88-91 (hier auch die Tabelle, allerdings ohne Bischmisheim).
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