Full text : Obrigkeit und Untertanen

Wie  wir  oben  bereits  angedeutet  haben,  fiel  das  Köllertal  erst  seit  dem
18.Jahrhundert  verstärkt  durch  Proteste  auf,  und  zwar  durch  seine  maßgebliche
Beteiligung  am  vormundschaftlichen  Forstkonflikt  und  schließlich  durch  den  über
sieben  Jahre  währenden  Austrägal-  und  Reichskammergerichtsprozeß  gegen  Fürst
Ludwig,  auf  den  wir  gleich  eingehen  werden.  Das  Urteil  von  Ruppersberg,  daß  die
Köllertaler  Bauern  "von  jeher  die  streitbarsten  der  fürstlichen  Untertanen"  gewesen
waren,  wurde  anläßlich  der  Unruhen  zu  Beginn  der  Französischen  Revolution  gefällt
und  bezog  sich  ganz  offensichtlich  auf  eben  jene  Sonderrolle  des  Köllertals  im
18.Jahrhundert24.  Im  Unterschied  zum  Völklinger  Hof  war  es  im  Köllertal  in  voraufgegangener
  Zeit  zu  keinen  nennenswerten  Proteste  gekommen.  Die  sehr
interessante,  aber  ohne  jegliche  Quellengrundlage  geschilderte  Geschichte  von
Hermann  Kniebe  über  den  "Wendelsepp  von  Hirtel",  der  im  Bauernkrieg  von  1525
die  12  Artikel  verbreitet  und  die  Köllertaler  zu  Unruhen  angestiftet  haben  soll25,
wurde  von  der  Forschung  angezweifelt  und  ins  Reich  der  Sage  verwiesen26.  Vom
Bauernkrieg  bis  zum  Beginn  des  18.Jahrhunderts  sind  vom  Köllertal  keine
außergewöhnlichen  Ausschreitungen  bekannt27.  Erst  mit  dem  Forstkonflikt  unter
nassau-usingischer  Vormundschaft  zeigten  sich  erste  Anzeichen  einer  Sonderentwicklung.
  Damals  waren  zwar,  wie  wir  gesehen  haben,  alle  nassau-saarbrückischen
Stadt-  und  Landgemeinden  beteiligt,  die  Köllertaler  Gemeinden  nahmen  jedoch  von
Anfang  an  eine  herausragende  Rolle  ein:  Sie  waren  nicht  nur  die  -  im  Wortsinne  -
’federführenden'  Gememden  der  ländlichen  Protestbewegung,  sondern  gaben  sich  als
einzige  Gemeinden  auch  nicht  mit  der  Publikation  der  neuen  Forstordnung  vom  Mai
1730  zufrieden  und  zettelten  weitere  Unruhen  an,  die  die  vormundschaftliche  Herrschaft
  zu  einer  Nachtrags  Verordnung  zwangen28.  Darüberhinaus  brachten  die  Köllertaler
  Bauern  als  einzige  während  des  Forstkonflikts  bei  der  Herrschaft  Beschwerdegegenstände
  vor,  die  nicht  den  Forstbereich  betrafen,  sondern  sich  auf  steuerliche
Abgaben  und  das  staatliche  Pachtsystem  bezogen.  Da  wir  diese  Gegenstände  beim
nassau-usingischen  Forstkonflikt  nur  am  Rande  streifen  konnten  und  da  sie  zum  Teil
auch  noch  beim  Prozeß  der  Köllertaler  gegen  Fürst  Ludwig  eine  Rolle  spielen,
wollen  wir  sie  jetzt  kurz  behandeln  und  auf  ihren  politischen  Charakter  überprüfen29.

24  Vgl.  Ruppersberg,  Grafschaft  II,  S.353.
25  Vgl.  Kniebe,  Wendelsepp.
26  Vgl.  dazu  ,  Rüg,  Wendelseppp;  vgl.  dazu  auch  Hoppstädter,  Aufstände,  S.197ff.,  bes.  S.203;  zu  den
Aufstandsgebieten  während  des  Bauernkriegs  im  Saar-Pfalz-Raum  s.a.  Ulbrich,  Bauernkrieg,  S.  133-136.

27  Während  des  Austrägal-  und  Kammergerichtsprozesses  im  letzten  Drittel  des  18.Jahrhunderts,  den  wir
unten  eingehend  behandeln  werden,  heißt  es  zwar,  daß  zu  Beginn  des  17.Jahrhunderts  eine  'Empörung'
  im  Köllertal  stattgefunden  habe,  für  die  sich  jedoch  keine  weiteren  Belege  finden  ließen  (vgl.
Triplik  des  Köllertaler  Anwalts  Lautz  ans  Austrägalgericht  v.  15,November  1780:  LA  SB  22/2716,
S.505ff.).
28  Vgl.  oben  Кар.1.2a)  u.b).
29  Vgl.  zum  Folgenden  die  Gravatorialschrift  sämtlicher  Untertanen  des  Köllertaler  Hofs  und  der
Helmstätter  bzw.  Quierschieder  Meierei  im  Köllertal,  o.O.  13.April  1730:  LA  SB  22/2309,  S.81-104
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