Wie wir oben bereits angedeutet haben, fiel das Köllertal erst seit dem
18.Jahrhundert verstärkt durch Proteste auf, und zwar durch seine maßgebliche
Beteiligung am vormundschaftlichen Forstkonflikt und schließlich durch den über
sieben Jahre währenden Austrägal- und Reichskammergerichtsprozeß gegen Fürst
Ludwig, auf den wir gleich eingehen werden. Das Urteil von Ruppersberg, daß die
Köllertaler Bauern "von jeher die streitbarsten der fürstlichen Untertanen" gewesen
waren, wurde anläßlich der Unruhen zu Beginn der Französischen Revolution gefällt
und bezog sich ganz offensichtlich auf eben jene Sonderrolle des Köllertals im
18.Jahrhundert24. Im Unterschied zum Völklinger Hof war es im Köllertal in voraufgegangener
Zeit zu keinen nennenswerten Proteste gekommen. Die sehr
interessante, aber ohne jegliche Quellengrundlage geschilderte Geschichte von
Hermann Kniebe über den "Wendelsepp von Hirtel", der im Bauernkrieg von 1525
die 12 Artikel verbreitet und die Köllertaler zu Unruhen angestiftet haben soll25,
wurde von der Forschung angezweifelt und ins Reich der Sage verwiesen26. Vom
Bauernkrieg bis zum Beginn des 18.Jahrhunderts sind vom Köllertal keine
außergewöhnlichen Ausschreitungen bekannt27. Erst mit dem Forstkonflikt unter
nassau-usingischer Vormundschaft zeigten sich erste Anzeichen einer Sonderentwicklung.
Damals waren zwar, wie wir gesehen haben, alle nassau-saarbrückischen
Stadt- und Landgemeinden beteiligt, die Köllertaler Gemeinden nahmen jedoch von
Anfang an eine herausragende Rolle ein: Sie waren nicht nur die - im Wortsinne -
’federführenden' Gememden der ländlichen Protestbewegung, sondern gaben sich als
einzige Gemeinden auch nicht mit der Publikation der neuen Forstordnung vom Mai
1730 zufrieden und zettelten weitere Unruhen an, die die vormundschaftliche Herrschaft
zu einer Nachtrags Verordnung zwangen28. Darüberhinaus brachten die Köllertaler
Bauern als einzige während des Forstkonflikts bei der Herrschaft Beschwerdegegenstände
vor, die nicht den Forstbereich betrafen, sondern sich auf steuerliche
Abgaben und das staatliche Pachtsystem bezogen. Da wir diese Gegenstände beim
nassau-usingischen Forstkonflikt nur am Rande streifen konnten und da sie zum Teil
auch noch beim Prozeß der Köllertaler gegen Fürst Ludwig eine Rolle spielen,
wollen wir sie jetzt kurz behandeln und auf ihren politischen Charakter überprüfen29.
24 Vgl. Ruppersberg, Grafschaft II, S.353.
25 Vgl. Kniebe, Wendelsepp.
26 Vgl. dazu , Rüg, Wendelseppp; vgl. dazu auch Hoppstädter, Aufstände, S.197ff., bes. S.203; zu den
Aufstandsgebieten während des Bauernkriegs im Saar-Pfalz-Raum s.a. Ulbrich, Bauernkrieg, S. 133-136.
27 Während des Austrägal- und Kammergerichtsprozesses im letzten Drittel des 18.Jahrhunderts, den wir
unten eingehend behandeln werden, heißt es zwar, daß zu Beginn des 17.Jahrhunderts eine 'Empörung'
im Köllertal stattgefunden habe, für die sich jedoch keine weiteren Belege finden ließen (vgl.
Triplik des Köllertaler Anwalts Lautz ans Austrägalgericht v. 15,November 1780: LA SB 22/2716,
S.505ff.).
28 Vgl. oben Кар.1.2a) u.b).
29 Vgl. zum Folgenden die Gravatorialschrift sämtlicher Untertanen des Köllertaler Hofs und der
Helmstätter bzw. Quierschieder Meierei im Köllertal, o.O. 13.April 1730: LA SB 22/2309, S.81-104
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